Liebe/-r Experte/-in,
hallo ich bezahle zur zeit 225euro und soll ab den 1.6. 2011 272euro bezahlen lebe ab den 1.6 von sgb2 .Wie ist es wenn ich demnächst heiraten möchte und wieder am Arbeiten bin.Der Unterhalt wird ja dann anders berechnet. Man möchte sich ja auch eine neue zukunft aufbauen da meine freundin auch drei kinder hat und arbeiten geht.wie wird der unterhalt dann berechnet wird meine freundin dann berücksichtig?Werden ihre kinder berücksichtig?
Hallo,
beim Bezug von SGB-Leistungen besteht keine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit, es wird kein Unterhalt fällig, es muss jedoch mit der Muttter des Kindes eine Herabsetzungsregelung getroffen werden.
Für die Kinder der zukünftigen Ehefrau sind Sie nicht
unterhaltspflichtig.
Die Frau unterhält sich durch eigenes Einkommen selbst.
Mit Gruß