Hallo,
bekomme ich Unterhalt für meinen 16-Jährigen Sohn von meinem Ehemann, wenn unsere Junge bei mir, aber auch bei ihm lebt?
Ich habe nur eine Teilzeitstelle, er arbeitet in Vollzeit.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Gruß
Bei wem ist das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet?
Bei mir.
Das kann aber auch geändert werden. Wir wohnen sehr nah beieinander und unser Sohn pendelt hin und her.
Wenn das Kind bei der Mutter wohnt, hat sie auch Anspruch auf unterhalt.
Den Unterhaltsanspruch hat das Kind. Gegenüber beiden Elternteilen. Im Prinzip nach der finanziellen Leistungsfähigkeit von Vater oder Mutter.
Anzurechnen sind dabei die „Sachleistungen“ , also warme Unterkunft, Verpflegung und so, Erziehung und Betreuung, halt der Alltagskram.
Wenn das Kind bei beiden lebt, erbringen ja beide die Sachleistungen, die die Grundbedürfnis abdecken. Wenn einer von beiden dann mehr Geld zur Verfügung hat, kann man das wohl besser im Gespräch klären. Sowohl mit dem Vater als auch mit dem 16-jährigen Sohn.
Den Anspruch auf Unterhalt hat er, nicht eines der beiden Elternteile.
Also zusammensetzen.
LG
Wenn der Sohn genau hälftig bei beiden Elternteilen lebt hat jeder Anspruch auf Unterhalt abhängig von den Einkünften (Düsseldorfer Tabelle). Ist das Verhältnis aber z.B. 60/40 dann hat der mit 40 Pech gehabt.
Würde ich persönlich aber versuchen vernünftig und gerecht zu klären. Jeder für sich Unterkunft, Nahrung, Strom, Wasser usw., Kleidung, Klassenfahrten usw. anteilsmäßig nach Einkünften.
Krümel
Ich grätsch mal kurz rein: Es geht hier um einen Anspruch des Kindes, nicht des Elternteils. Der Elternteil fordert diesen nur stellvertretend für das Kind ein, das selbst noch nicht rechtsmündig weil nicht volljährig ist.