Kindesunterhalt wenn Tochter in Ausbildung

Hallo,

mein Freund hat eine volljährige Tochter, welche im 1. Lehrjahr ist.
Er hat bis jetzt immer den vollen Unterhalt bezahlt.
Aber ist es nicht so,dass das Lehrlingsgeld zu einem gewissen Teil auch mit angerechnet wird und somit der Unterhalt sich verringert?

Ja.

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigenes-einkommen-des-kindes/

Beatrix

Wenn Dein Freund vielleicht etwas zuviel Unterhalt an die Tochter zahlt: wissen sollte er es schon. Du solltest das aber nicht zum Anlass nehmen, ihn zu einer Kürzung zu drängen. Das muss er alleine entscheiden.Du bist „nur“ die Freundin, das meine ich nicht böse oder abwertend.
Wenn er seiner Tochter trotzdem mehr Unterhalt zahlen will, ist das sein gutes Recht, für das er sich nicht rechtfertigen muss… Du hast Dich da bis auf die Information über den Sachstand optimaler rauszuhalten.
LG
Amokoma1

Hier ist eine Frage gestellt worden. Du hast dich nach dem Sachstand der Informationen jeglicher Wertung zu enthalten. Das gilt ganz besonders für Unterstellungen: Wie kommst du dazu zu unterstellen, sie würde ihn zu einer Kürzung drängen? Das ist bösartig!

Du weißt weder ausreichend über die Fakten noch über die Intention der Fragestellerin noch über die Intention des Vaters noch über die der Tochter, um die es geht.

Ob es sich um „etwas“ Unterhalt handelt, der eventuell zu viel gezahlt wird, oder mehr, hängt schlicht vom Einkommen der Beteiligten. Das kann bei Ausbildungsvergütungen von 800-900 € / Monat übrigens bedeuten, dass die Unterhaltsverpflichtung völlig entfällt.

Man stelle sich vor, der Vater lebt mit Partnerin und weiterem Kind zusammen, muss jeden Cent rumdrehen und kann kaum den Unterhaltsverpflichtungen dort nachkommen und auf der anderen Seite stünde ein Kind, das so viel Ausbildungsvergütung bekommt, dass es eigentlich gar keinen Unterhaltsanspruch hat. Passend für moralinsaure Vorträge?

Zeichen von Emanzipation ist übrigens auch, sich von solchen antiquierten Rollenbildern zu verabschieden, wie du sie hier propagierst!

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Tut mir leid, dass meine Äußerung missverständlich war. Ich habe nichts unterstellen wollen. Ich habe davor gewarnt, in Kenntnis der Informationen aus dem Link von Beabel den „Dritten“, den unterhaltszahlenden Vater, unter Druck zu setzen. Die Informationen aber weiter zu geben.
Was daran böse sein soll, erschließt sich mir nicht.
Anders als Du habe ich mir keinen konkreten Fall vorgestellt. Bis auf die aus dem Posting erkennbare Sachlage, dass jemand etwas über die Rechte/Verpflichtungen Dritter wissen will.
Was die mir unterstellten Rollenbilder oder Emazipationsdinger betrifft: Beleidigt bin ich nicht. Du hast mit Suche an anderer Stelle vielleicht mehr Erfolg.
LG

Es gab überhaupt keine Veranlassung zu so einer Warnung!

Die Frage war zurückhaltend sachlich formuliert! Es gab nicht einmal den Funken eines Ansatzes, das zu unterstellen, was du getan hast! Wenn du nicht erkennen kannst, dass so eine Unterstellung vor diesem Hintergrund böse ist (das ist mehr als nur böse sein kann), dann ist das bedauerlich. Ich vermute weiterhin, dass das an einem merkwürdigen Rollenbild liegt. Vielleicht denkst du einfach mal drüber nach.

Es gehört zu einem festen Rollenbild, dass man hier das arme Kind und dort den bösen Vater und erst recht dessen böse Partnerin wittert. Ich habe mit meinem Gegenbild übrigens mitnichten einen konkreten Fall vorgestellt! Auch das passt in die Theorie, dass du Rollenbilder im Kopf hast. Ich habe lediglich ein Gegenbild benannt als eine von zahlreichen weiteren Konstellationen, aus denen heraus eine solche Frage gestellt werden kann.

Es ist jedenfalls bezeichnend genug, dass du bei einem bloßen Informationslink, der wirklich nichts weiter tut als sachlich zu informieren, schon Bedarf siehst, vor etwas zu warnen!

Deine Antwort war absolut nicht falsch zu verstehen. Das war eindeutig ein persönlicher Angriff ohne jegliches Wissen von Hintergründen.
Hier habe ich nur eine Frage gestellt. Diese Frage dient nicht dazu meinem Freund dazu zu drängen den Unterhalt zu kürzen.
Wie ich schon schrieb, es gibt gesetzlich geregelten Selbstherhaltsatz und den hätte auch er gern zum Leben.
Ich hoffe, dass dir keiner mal eine solche Antwort mit böswillige Unterstellungen gibt.
Bitte in Zukunft auf Fragen von mir nicht mehr antworten.

Na dann weiter viel Spaß dabei, zu interpretieren, was Ihr als Absichten von mir vermutet.