Hallo zusammen,
mein Mann muss für für seine beiden Kinder aus erster Ehe 16 und 17 Kindesunterhalt zahlen.
Er hat ein Nettoeinkommen von 1693 Euro Steuerklasse 4
Er bezahlte bisher monatlich 600 Euro, war mit seiner Exfrau so vereinbart, da sie das Haus bekomemn hat und den ganzen Hausstand!
Wir haben jetzt vor 4 Monaten geheiratet und da sie darüber wohl nich erfreut ist, will sie jetzt laut Schreiben ihrer Anwältin monatlich 728 Euro haben.
Wer kann mir da weiterhelfen? Meinem Mann muss doch ein Selbstbehalt von 1080 Euro bleibe, oder? Auch nach erneuter Heirat? Ich verdiene monatlich auch höchstens 600. Seine Exfrau verdient aber 1600 Euro Netto.
Und mein Mann muss auch noch jeden Tag insgesamt 40 km fahren um zur Arbeit zu kommen.
Und wie sieht das aus mit der Einkommesteuererklärung? Wir werden wohl eine Steuerrückersttattung bekommen, hat sie da Anspruch drauf? Da ich ja mit meinem Mann zusammenveranlagt bin.
Ich habe schon einen Termin beim Anwalt gemacht, aber der ist erst in 10 Tagen und mein Mann macht sich jetzt total verrrückt, da er nicht weiß wie er es bezahlen soll.
Und wie sieht es mit einem Nebenjob aus, mein Mann arbeitet schon 45 Std. wöchentlich, kann da noch verlangt werden das er sich einen Nebenjob suchen muss?
Wäre über Antworten sehr dankbar…
Das dürfte nicht auf irgendeine Boshaftigkeit zurückzuführen sein, sondern schlicht und ergreifend darauf, dass zum 1.1.2017 die Bedarfssätze der unterhaltsberechtigten Kinder angehoben wurden.
Offensichtlich weißt Du, wer hier wem etwas zu zahlen hat. Warum schreibst Du dann so etwas:
Was die Frau vereinbart hat, was sie verdient und wie sie zu Eurer Hochzeit steht, ist völlig ohne Belang. Die Kinder haben einen Anspruch auf Kindesunterhalt und der steht ziemlich weit oben in der Reihenfolge derjenigen Auszahlungen, die man tätigen muß.
Dies vorausgeschickt: das Thema ist zu kompliziert, um es in einem Forum abhandeln zu lassen. Der Weg zum Anwalt ist der einzig richtige. Aber um so viel zu sagen: der Eigenbedarf eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt seit neulich € 1.080 € (enthaltener Wohnkostenanteil € 380).
Gruß
C.
Um es noch zu ergänzen: das ist der Mindestbetrag. Bei einem Nettoeinkommen von € 1.700 liegt der Selbstbehalt 100 Euro höher.
Wenn das Gehalt des Zahlungspflichtigen das nicht hergibt, ist das einfach so.
Dann bekommen die Kinder nur den pfändbaren Teil.
Der war mit den vereinbarten 600 EUR schon angegriffen.
Also gibt es nicht mehr.