Nehmen wir mal an eine Mutter hat das alleinige Sorgerecht für ihr Kind (Jugendamt kein Vormund), der Kindesvater wäre ein Schweizer und es besteht ein Vaterschaftsanerkennung und ein vollstreckbarer Titel. Der leibliche Vater ist selbstständig, heiratet und bekommt ein eheliches Kind. Wenn der Vater jetzt plötzlich kein Unterhalt mehr bezahlt, was bleiben der Mutter für Möglichkeiten um an den Unterhalt zu kommen? Wie sollte man Vorgehen?
oooodeer, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse (ist meist beim Jugendamt) beantragen. Die sind dann normalerweise bemüht, das Geld wieder hereinzubekommen.
Gruß
Ingrid
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(Schon etwas älter, aber wohl noch aktuell): http://www.schattenblick.info/infopool/recht/fakten/…
Ausserdem: http://www.bundesjustizamt.de/cln_092/nn_257780/DE/T… http://www.ra-info.de/toolbar/html/unterhalt/11-AUG.htm
Das Auslandsunterhaltsgesetz bzw.Haager Abkommen schließt auch die Schweiz mit ein. Falls er bei einer deutschen Firma in der Schweiz arbeitet, müsste Lohnpfändung noch leichter sein.
Das Kind wird i.d.Regel Prozesskostenhilfe bekommen- also Anwalt aufsuchen, falls das Jugendamt das nicht von sich aus über die Zentrale Behörde o.s.anleiert.
Bis zu Unterhaltszahlungen von ihm Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.