Kind lebt seit Trennung der Eltern bei Vater, Mutter zahlt keinen Unterhalt, ist mit mehreren tausend Euro im Rückstand (Zahlungn über Jugendamt). Kind möchte nun zur Mutter ziehen.
Somit ist der Vater unterhaltspflichtig.
Verfällt der Zahlungsrückstand der Mutter und muss der Vater voll bezahlen oder wird der Unterhalt gegengerechnet?
Mich irritiert der Klammervermerk (Zahlung über Jugendamt). Über das Jugendamt kann nicht gezahlt werden, es streckt ggf. Zahlungen vor und erwirbt damit Ansprüche gg die Schuldnerin Mutter. Der Vater kann somit allenfalls über die Jugendamtszahlung hinausgehende Zahlungsansprüche haben und diese werden ggf. auf zukünftige Zahlungen angerechnet. Allerdings ist dazu ggf. ein Urteil nötig, das die verschiedenen Schulden und Verpflichtungen aufklärt und dann Fakten schafft. Zunächst beim Jugendamt klären, ob und wie gg die Mutter bereits vorgegangen wird und wie in der Sache selbst sinnvoll verhalten werden soll.
Ciao Ricco