Kindesunterhalt wohin überweisen - bei AlG II!?

Guten Tag,

gibts irgendeine Richtlinie, aus der hervorgeht, wohin ein Unterhaltspflichtiger den Kindesunterhalt zu überweisen hat, wenn die Kindesmutter des unterhaltsberechtigten Kindes Arbeitslosengeld 2 erhält?

Wenn ja, wie lautet diese und wo kann man die nachlesen?

Letztlich: wohin muss der Kindesunterhalt vom Kindesvater überwiesen werden, wenn die Kindesmutter des unterhaltsberechtigten Kindes Arbeitslosengeld 2 erhält?

Danke vorab.

MfG

Anm: der Anwalt der Kindesmutter will (erst), dass der Kindesunterhalt an ihn überwiesen wird. Nachdem der Kindesunterhalt mehrmals dorthin überwiesen wurde, will der Anwalt, dass der Kindesunterhalt an die ARGE überwiesen wird. Die ARGE will allerdings, dass der Kindesunterhalt an die Kindesmutter überwiesen wird. Dann das Jugendamt will allerdings, dass der Kindesunterhalt an das Jugendamt überwiesen wird!

Hallo

Sofern keine anderslautenden Vollmachten / Beschlüsse existieren, ist die Kindsmutter die Empfängerin. Abtretungen des Unterhaltsanspruchs an Dritte sollte der Kindsvater sich schriftlich von der KM geben lassen.

Noch sinniger: selber einen Fachanwalt einschalten.

Gruß,
LeoLo

Wo ist das nachzulesen?

Hallo

Wo ist das nachzulesen?

Das weiß ich auch nicht, aber Kindesunterhalt kann ja eigentlich gar nicht abgetreten werden. Höchstens noch rückwirkend an die Arge, wenn sie Vorschuss geleistet hat, aber die will ja sowieso, dass an die Mutter gezahlt wird.

An das Jugendamt wird gezahlt, wenn die Mutter eine Beistandschaft beantragt hat, aber das wüsstest du, wenn das der Fall wäre.

Unterhalt an den Rechtsanwalt zahlen, das habe ich noch nie im Leben gehört. Was will der denn damit machen? Erstmal sein Honorar abzweigen?

Ist die Kindesmutter irgendwie nicht zurechnungsfähig, oder wieso reden da alle möglichen Leute mit, nur sie selber nicht? Soll sie entmündigt werden?

Ich weiß definitiv, dass Kindesunterhalt an die Mutter gezahlt wird, auch wenn sie Alg 2 erhält. Wenn da nichts anderes vorliegt, dann wird an die Mutter gezahlt. Sie muss dieses nur als Einkommen des Kindes bei der Arge angeben.

Viele Grüße

Hmm … der Kindesvater hat auf sein Schreiben, dass er zukünftig an die Kindesmutter den Kindesunterhalt überweist folgendes Schreiben vom Jugendamt erhalten:

"Sie scheinen da etwas ganz gewaltig zu verwechseln. Wir sind hier nicht die Leistungsabteilung, sondern setzen lediglich die Unterhaltsansprüche für das Jobcenter durch. Das Jobcenter weiß, dass der Unterhalt nicht an die Kindesmutter, sondern an die hiesige Stelle zu zahlen ist. Dies ist gesetzlich so geregelt. Das Jobcenter muss deshalb die Leistungen entsprechend aufstocken.

Sie sind verpflichtet, an die hiesige Stelle und nicht and die Kindesmutter zu zahlen.

Wir werden diese Nachricht an den zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter weiterleiten."

Hoi.

Hier habe ich was gefunden, hoffe es hilft weiter:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Ciao
Garrett

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