Hallo Compact,
wenn das bereinigte Durchschnittsnettoeinkommen incl. Sonderzahlungen (abzüglich Werbungskosten, anzugsfähigen Schuldzinsen sowie krankheitsbedingten Mehraufwendungen) zwischen 1501,- und 1900,- Euro liegt, ist die Berechnung richtig.
Allerdings steht für die neue Familie mit dem 2 jährigen Kind ein notwendiger Selbstbehalt zu(900,- für den Unterhaltspflichtigen; 770,- für den nicht erwerbstätigen Partner plus 317,- für das Kind im Altern von 0 bis 5 Jahre. Hierzu kommen die Einnahmen aus Kindergekd und des ALG I.
Gruß backdaniel
kann mir jemand helfen?
Aus erster Ehe habe ich einen Sohn, der im Juni 12 Jahre wird.
Dies führt zu einer Änderung der Altersstufe in der
Düsseldorfer Tabelle. Unbereinigter Nettoverdient ist ca.
2100 Euro. Ich bin wieder verheiratet und habe eine 2-jährige
Tochter und meine Ehefrau ist arbeitslos. Der Unterhalt für
meine Sohn aus erster Ehe müßte dann 448 Euro minus hälftiges
KIndergeld 92 Euro= 356 Euro sein, richtig? Oder werde ich
höher eingestuft?
Danke für Eure Antworten!
Grüße.
Compact