Kindesunterhaltsberechnung

Guten Tag,

kann mir jemand helfen?
Aus erster Ehe habe ich einen Sohn, der im Juni 12 Jahre wird. Dies führt zu einer Änderung der Altersstufe in der Düsseldorfer Tabelle. Unbereinigter Nettoverdient ist ca. 2100 Euro. Ich bin wieder verheiratet und habe eine 2-jährige Tochter und meine Ehefrau ist arbeitslos. Der Unterhalt für meine Sohn aus erster Ehe müßte dann 448 Euro minus hälftiges KIndergeld 92 Euro= 356 Euro sein, richtig? Oder werde ich höher eingestuft?
Danke für Eure Antworten!

Grüße.
Compact

hallo ,

nach der düsseldorfer tabelle darfst du nicht gehen ,die dient quasi als orientierungshilfe ,ausschlaggebend für die unterhaltsbrechnung ist dein gesamt einkommen und die zu berücksichtigenden unterhaltberechtigten…das heist dein sohn und deine tochter …

am besten gehst du mal beim jugendamt vorbei mit deinen ganzen unterlagen (lohnnachweise,mietvetrag,stromabrechnung usw ) die werden dann denn regulären selbstbehalt unter berücksichtigung deiner „fixkosten“ errechnen und den unterhaltsatz für deinen sohn festsetzen…lieben gruss nancy

Hallo,

Aus erster Ehe habe ich einen Sohn, der im Juni 12 Jahre wird.
Dies führt zu einer Änderung der Altersstufe in der
Düsseldorfer Tabelle. Unbereinigter Nettoverdient ist ca.
2100 Euro. Ich bin wieder verheiratet und habe eine 2-jährige
Tochter und meine Ehefrau ist arbeitslos. Der Unterhalt für
meine Sohn aus erster Ehe müßte dann 448 Euro minus hälftiges
KIndergeld 92 Euro= 356 Euro sein, richtig? Oder werde ich
höher eingestuft?

Die Berechnung ist soweit korrekt (wenn die Ursprungszahlen stimmen und abziehbare Kosten berücksichtigt (staatl. geförderte Altervorsorge, Arbeitskosten-wegekosten u. ä.).

Eine Höherstufung gibt es nicht, da die neue DüTa auf zwei Unterhaltsberechtigte (beide Kinder) ausgelegt ist.

Gruß
Ingrid

HALLO Compact,
laut meiner Rechnung sind es 377 Euro Unerhalt bei Anrechnung des Kindesgelds, da Sie aber auch Ihrer Tochter und Ihrer arbeitslosen Frau unterhaltsberechtigt sind,sollte der Unterhalt mal vom Rechtsantwalt oder dem Jugendamt neu errechnet werden.
Mfg sumsesum

Hallo Compact,

wenn das bereinigte Durchschnittsnettoeinkommen incl. Sonderzahlungen (abzüglich Werbungskosten, anzugsfähigen Schuldzinsen sowie krankheitsbedingten Mehraufwendungen) zwischen 1501,- und 1900,- Euro liegt, ist die Berechnung richtig.

Allerdings steht für die neue Familie mit dem 2 jährigen Kind ein notwendiger Selbstbehalt zu(900,- für den Unterhaltspflichtigen; 770,- für den nicht erwerbstätigen Partner plus 317,- für das Kind im Altern von 0 bis 5 Jahre. Hierzu kommen die Einnahmen aus Kindergekd und des ALG I.

Gruß backdaniel

kann mir jemand helfen?
Aus erster Ehe habe ich einen Sohn, der im Juni 12 Jahre wird.
Dies führt zu einer Änderung der Altersstufe in der
Düsseldorfer Tabelle. Unbereinigter Nettoverdient ist ca.
2100 Euro. Ich bin wieder verheiratet und habe eine 2-jährige
Tochter und meine Ehefrau ist arbeitslos. Der Unterhalt für
meine Sohn aus erster Ehe müßte dann 448 Euro minus hälftiges
KIndergeld 92 Euro= 356 Euro sein, richtig? Oder werde ich
höher eingestuft?
Danke für Eure Antworten!

Grüße.
Compact