Kindesuterhalt bei volljährigen Kindern

Hallo Experten(-inen),
wer kann mir folgende Frage beantworten:

Herr X hat 4 Kinder (Geboren 2 x 2004, 1993, 1990) und ein gutes Gehalt ca 6.000,- Brutto -> ca. 3.600,- Netto (schon abzüglich Fahrkosten&Co. und priv. RV, Stueuer etc.).
Das älteste Kind(23j) lebt angeblich wieder beim Vater Hr.X, gehört aber schon zu den nicht privilligierten unterhaltsbedürftigen Kindern.
Wird der Untehalt trotzdem für die priviligierte Kinder um 2 Stufen vermindert? (Düss.Tab. -2 Stufen wg. 4 Kinder).
Und darf man auch die Bestätigung anfordern, dass das Kind mit 23 tatsächlich noch in die Schule geht(laut Aussage vom Hr.X)?

Vielen Danke für die Hilfe.

Hallo,

ab Volljährigkeit ist das Kind, jetzt Erwachsene, verpflichtet, den Nachweis eines Studium, Schule oder Ausbildung zu erbringen. Bei Ausbildung wird ein Teil der Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt angerechnet.
Kommt das Kind dem Nachweis des Schulbesuches nicht nach, kann der Unterhaltsschuldner die Zahlung vorläufig einstellen.

lG