Wenn die ARGE berechtigte Zweifel hätten, dann könnten sie die Wohnung anschauen. Macht es euch nicht selber schwer, wenn er im gleichen Haus wohnt, dann wohnt er dort. Es kann niemand vorschreiben wo man wohnt. Es gibt viele Menschen mit gleichen Namen, und die auch noch im gleichen Haus wohnen. Stell dir vor, die bekämen alle auch ALG II und die ARGE müsste jeden Fall einzeln überprüfen, dann kämen die überhaupt nicht mehr klar, wo die doch jetzt schon total übervordert sind.Also soll er einziehen in die Wohnung unter dir, wenn der ARGE dann berechtigete Zweifel kämen können die sich ja immerr noch davon überzeugen was Sache ist. Aber wenn man in die GLEICHE Wohnung zieht muss man es angeben, als Bedarfsgemeinschaft. Das Amt schaut sich keine Wohnung einfach so an…schau auch mal auf www.hartz4.de nach.l.Gruss