Kindesvater-gleiche Anschrift bei ALG II möglich?

Hallo,

der Vater meiner Tochter möchte in das gleiche Mehrfamilienhaus einziehen in dem wir wohnen. Da ich seit 2,5 Jahren ALG II beziehe habe ich nun die Befürchtung das es Probleme geben könnte. Was ist zu beachten?? Was soll ich tun?? Wir waren nie ein festes Paar, geschweige denn zusammengelebt und er würde 2 Etagen unter mir wohnen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG

Hallo,

Probleme??? Er hat doch eine eigene Wohnung, jeder lebt für sich.

Gruß,
Rainer

Hallo Rainer,

vielen Dank für Deine Antwort, aber wird das Amt das auch glauben? Wäre es am besten gleich einen Besichtigungstermin vorzuschlagen?? So könnten sie sich gleich davon überzeugen.

LG

Hi, da hast Du gar nichts zu befürchten, solange er seine eigene Whng hat.
Sollte die Arge eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen kann man die durch eine gemeinsame Erklärung, dass keine B. gemeinschaft besteht dem entgegentreten. Vorraussetzung ist, dass keine gemeins. Konten existieren. Fertig.

lg Bamse

Vielen Dank für die Antwort. Nein es bestehen keine gemeinsamen Konten oder dergleichen. Wir brauchen also nur eine gemeinsame Erklärung abzugeben und vorlegen das jeder ein eigenes Konto hat dann ist gut?? Das wäre ja super einfach! Mir wurde auch schon geraten es nicht anzugeben, aber dfas will ich nicht, lieber gleich alles erklären als im nachhinein, oder nicht?? Ist doch besser meiner Meinung nach. Eine Bekannte meinte, ihr Ex wohne schon 3 Jahre im gleichen Mietshaus und keiner hätte was bemerkt…das ist mir zu gefährlich, zumal ich nix zu verbergen habe.

LG

Der Kindesvater kann doch wohnen, wo er will, selbst wenn es im gleichen Haus ist. Er kann ja an Eidesstatt versichern, das er nicht in der gleichen Wohnung lebt, wenn die ARGE etwas wissen will. Die Beweislast liegt bei der Arge. Ansonsten Rechtsberatung in Anspruch nehmen, den Beratungsschein bekommt man beim ortsansässigen Amtsgericht.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort Petra.

Wäre es nicht einfacher wenn das Amt sich beide Wohnungen anschauen kommt?? Es kann doch sicher auch verlangen nicht nur meine Wohnung zu begutachten, sondern auch seine, zumal er das auch freiwillig tun würde. Oder haben sie kein Recht seine Wohnung anzuschauen?? Und dann die eidesstattliche versicherung dazu, das müßte doch ausreichen, oder??

LG

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Wenn die ARGE berechtigte Zweifel hätten, dann könnten sie die Wohnung anschauen. Macht es euch nicht selber schwer, wenn er im gleichen Haus wohnt, dann wohnt er dort. Es kann niemand vorschreiben wo man wohnt. Es gibt viele Menschen mit gleichen Namen, und die auch noch im gleichen Haus wohnen. Stell dir vor, die bekämen alle auch ALG II und die ARGE müsste jeden Fall einzeln überprüfen, dann kämen die überhaupt nicht mehr klar, wo die doch jetzt schon total übervordert sind.Also soll er einziehen in die Wohnung unter dir, wenn der ARGE dann berechtigete Zweifel kämen können die sich ja immerr noch davon überzeugen was Sache ist. Aber wenn man in die GLEICHE Wohnung zieht muss man es angeben, als Bedarfsgemeinschaft. Das Amt schaut sich keine Wohnung einfach so an…schau auch mal auf www.hartz4.de nach.l.Gruss

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der Grundsätze von www.wer-weiss-was.de kann und darf ich Ihre Frage nicht beantworten, denn eine Beratung, was Sie tun sollen, verstößt gegen die Regeln.
Sie müssen damit rechnen, dass das Jobcenter fragen wird, warum der Kindesvater, mit dem Sie nie „fest“ zusammen waren, nie zusammengelebt haben, nun plötzlich eine Wohnung in dem selben Haus zwei Etagen unter Ihnen beziehen will.

hallo,

warum sollte es deswegen probleme geben? falls die arge(jobcenter) einen verdacht erhebt, dann können sie doch bei dir einen hausbesuch machen. wenn sie dann keine hygieneartikel im bad oder klamotten von ihm in deinem schlafzimmer vorfinden, dann ist doch alles klar.
nur auf eine verdacht hin, können sie dir jedenfalls keine leistungen entziehen.
ich hoffe ich konnte dir die angst hiermit ein wenig nehmen.

Das einzige was passieren kann ist ein Hausbesuch in dem geguckt wird ob es die selbe Wohnung ist oder nicht! evtl. könnte dir noch unterstellt werden er kümmere sich gleichberechtigt um das Kind da er ja im gleichen haus wohnt, dann könnte noch der Mehrbedarf alleinerziehend wegfallen! zusammenrechnen können die euch nicht!