… Jahren Ehe, ein gemeinsamer Sohn 13 Jahre. Mutter Deutsche. Geteiltes Sorgerecht. Habe bereits direkt beim Familiengericht Antrag auf Übertragung alleiniges Sorgerecht gestellt. Der Vater Muslim hat im Heimatland weder die Ehe, noch das gemeinsame Kind gemeldet. Er hat sich in Deutschland einen neuen serbischen Pass, den unbefristeten Aufenthalt gesichert und ist nicht mehr erreichbar. Wie kann das Kind in Serbien/Tutin im Geburtenverzeichnis/Standesamt als gemeinsames Kind registriert werden wegen Unterhalt/später evtl. auch Erbe? Wie kann der reguläre Unterhalt für das Kind gesichert werden? Der Kindesvater ist für uns nicht mehr zu erreichen. Wir haben keine Telefonnummer und keine Heimatadresse. Ich hoffe, mir kann hier etwas weitergeholfen werden.
Tja, leider kenne ich mich den Gesetzen in Serbien nicht aus. Aus Amerika kann ich sagen, dass ausschließlich der, der die amerikanische Staatsangehörigkeit hat, auch sein Kind bzw. die Ehe in seinem Land registrieren kann. Da hilfe es auch nicht wenn du das alleinige Sorgerecht hast.
Wenn er als Ausländer hier in Deutschland lebt, hat er auf jeden Fall eine Meldepflicht - hierzu würde ich mich mal ans Ausländeramt wenden.
Gesichter kann der Unterhalt im Grunde nur werden, wenn du einen gerichtlichen Titel hast und eine Lohnpfändung veranlassen kannst. Dazu müsstest Du allerdings wissen wo er arbeitet - falls er arbeitet - aber wenn er untergetaucht ist, wird das wohl eher schwer werden.
Was Unterhaltsklagen in Serbien angeht kann ich nichts dazu sagen hierzu würde ich auch mal am Ausländeramt nachfragen oder evtl Jugendamt.
Leider kann ich dir keine konkreten Daten geben aber ich hoffe, dass ich wenigstens ein paar Anregungen geben konnte.
VG
Der Vater Muslim hat im Heimatland weder die Ehe,
noch das gemeinsame Kind gemeldet. Er hat sich in Deutschland
einen neuen serbischen Pass, den unbefristeten Aufenthalt
gesichert und ist nicht mehr erreichbar. Wie kann das Kind in
Serbien/Tutin im Geburtenverzeichnis/Standesamt als
gemeinsames Kind registriert werden wegen Unterhalt/später
evtl. auch Erbe? Wie kann der reguläre Unterhalt für das Kind
gesichert werden? Der Kindesvater ist für uns nicht mehr zu
erreichen. Wir haben keine Telefonnummer und keine
Heimatadresse. Ich hoffe, mir kann hier etwas weitergeholfen
werden.
Hallo!
Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen… ich weiß nur, daß die Rückzahlung der Leistungen nicht verjährt und egal, wann und wo er auftaucht, wird er zurückzahlen müssen.
Nette Grüße
Simone
Hallo,
nach mehrmaligen lesen, habe ich an Dich noch ein paar Fragen? Ward Ihr denn Verheiratet? Wenn ja ist das gemeinsame Sorgerecht ok. Wenn nein, dann ist es besser das Alleinige Sorgerecht zu besitzen. Denn geteiltes Sorgerecht stellt Mütter immer wieder in den Schatten. Mütter müssen wenn es um Entscheidungen geht immer den Kindsvater mit einbeziehen oder auch um Unterschrift bitten. Besser ist es also das alleinige sorgerecht zu haben und falls nicht wenigstens die Unterschriftsvollmacht vom Kindsvater. Unterhalt kann und wird in der Regel vom Jugendamt gewährt. Das nennt sich Unterhaltsvorschuss ( UVG) Leistung. Ich nehme mal an das das Kind in Deutschland geboren wurde und somit wird Ihm die Deutsche Staatsbürgerschaft bis zum 18 Lebensjahr gewährt. Danach muss sich das Kind entscheiden. Mit Informationen über Erbteile frage bitte einen Anwalt oder Notar… der kann dir da bestimmt weiter helfen.
Hallo, tut mir sehr leid, aber das ist mir zu speziell.
Das mit dem alleinigen Sorgerecht würde ich versuchen durchzuziehen. Unterhalt und Erbe - das wäre mir egal.
Wahrscheinlich hat der Vater eh nichts, oder?
Grüße, Charlotte
Hallo Charlotte,
danke für die Antwort.
Offiziell (bezogen auf Unterhalt) wird er sicherlich nichts haben.
Unterhalt und Erbe sind Ansprüche, die dem Kind zustehen. Ich denke, es wäre nicht fair, auf diese Ansprüche zu verzichten.
Viele Grüße
Daniela
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Wir waren 13 Jahre verheiratet.
Habe gestern direkt beim Familiengericht Antrag auf Übertragung alleiniges Sorgerecht
gestellt.
Unterhaltsvorschuss werde ich nicht bekommen, da das Kind bereits 13 Jahre alt ist.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Viele Grüße
Daniela
Hallo Heike,
vielen Dank für die Antwort.
Wir waren 13 Jahre verheiratet.
Habe gestern direkt beim Familiengericht Antrag auf Übertragung alleiniges Sorgerecht
gestellt.
Unterhaltsvorschuss werde ich nicht bekommen, da das Kind bereits 13 Jahre alt ist.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Viele Grüße
Daniela
Liebe Daniela,
ich glaube, du irrst. Ein Anspruch auf ein Erbe besteht nicht unbedingt. Ich habe 2 Kinder, deren
Vater alles seiner zweiten Frau vermacht hat. Natürlich besteht Anspruch auf ein Pflichtteil, aber das ist wenig, es sei denn, die Familie sei reich.
Und wenn du nicht weißt, wo der Vater sich aufhält, kannst du keinen Unterhalt einfordern - springt da nicht der Staat ein ?
Also, um diese Dinge würde ich mir keine Gedanken machen. Ich würde eher darunter leiden, dass der Vater kein Interesse am Kind hat, denn das wäre für das Kind am wichtigsten. Grüße, Charlotte
Hallo Charlotte,
Arm ist die Familie (im Heimatland) nicht. Allerdings sind viele Menschen auch Spezialisten im „Trick`sen“. Ich denke, das Ergebnis wird die Zeit bringen.
Leider weiß ich nicht, wie man es wenigstens umsetzen kann, dass das Kind beim dortigem Standesamt registriert wird. Ansonsten existiert er ja für die Behörden (im Heimatland vom Vater) gar nicht.
Ich habe zwar keine Adresse von Ihm, aber die Eltern haben ein sehr großes Haus im Landkreis Tutin. Und er müsste ja auch irgendwo in Jugoslawien gemeldet sein. Wenn er hier über 6 Monate nicht erreichbar ist, ist sein unbefristeter Aufenthalt u.U. auch ungültig.
Der Staat springt nicht ein, da Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Andere staatlichen Leistungen sind ausgeschlossen, da ich einen Job habe.
Tja, das Interesse vom Vater dem Kind gegenüber. Manchmal ist es besser, wenn kein Kontakt besteht und günstiger für das Kind. Ein Kind ständig zu belügen, im Stich zu lassen und keinen Respekt zu zeigen, ist für mich eine seelische Kriegsführung dem Kind gegenüber. Da sehe ich es als Pflicht an, mein Kind davor zu schützen. Mein Kind wächst sehr behütet auf und ich versuche (so weit es möglich ist) äussere negative Stressoren fern zu halten. Sehr verletzt hat natürlich das Verhalten vom Vater. Aber wir sprechen viel und offen.
Liebe Grüße
Daniela
Hallo, ich verstehe dich, trotzdem, ich würde ganz loslassen. Da du vom Vater nichts wissen willst, will die Familie des Vaters sicher auch von dir nichts wissen. Mach dir keine Gedanken um das Finanzielle, es lohnt nicht.Wenn ich froh wäre, dass das Kind keinen Kontakt zum Vater hat, würde ich doch nichts unternehmen, damit die Vaterschaft im Ausland anerkannt wird.
Tschüss, charlotte
Hallo
Sorry da musst du mal mit deinem Anwalt sprechen.Und mit ihm zum Auslenderwessenamt gehen bzw.zum Auswertigemamt.
Rede am besten mit einem Fachmann!
LG
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Viele grüße
Daniela
Hallo dana2809:
leider weiß ich keinen Rat, wünsche Dir aber viel, viel Glück.
AnkeAngela
Hallo - viel kann ich wohl leider nicht helfen…
Stand meines Wissens sollte der Unterhaltsanspruch durch die Eintragung bei den deutschen Behörden - sprich Standesamt - gesichert sein… somit ist der Vater - unabhängig von seinem Aufenthaltsort - unterhaltspflichtig! Diesen Unterhalt kann man natürlich nur durchsetzen… wenn Du weißt wo er ist… bzw. über rechtliche Schritte… sprich Anzeige und Einschaltung der Staatsanwaltschaft… dass der Vater mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wird…
In solch einem Fall kann evtl. auch der Rechtspfleger - kostenlos - des zust. Amtsgerichts als eine der ersten Anlaufstationen helfen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Grüße C.
Hallo C.,
ich danke für die Antwort.
Ich hoffe, dass ich ausreichend Unterstützung bei den Behörden erhalte.
Viele Grüße
Daniela
Hallo AnkeAngela,
vielen Dank für Deine Antwort.
Viele Grüße
Daniela
So leid es mir tut, aber im ausländischen Familienrecht kenne ich mich nicht ausreichend aus. Ich empfehle hier einen Anwalt mit einschlägiger Erfahrung.
Was den Unterhalt angeht, sollte auf alle Fälle eine Unterhaltsklage die Ansprüche sichern. Allerdings wird diese zunächst kein Geld einbringen, weil der Schuldner ja nicht erreichbar ist.
Ist der Unterhaltsanspruch aber festgestellt, dann ist eine Klage wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB) möglich - eventuell könnte die Staatsanwaltschaft ihn eher finden.
Es tut mir leid, keine bessere NaAchricht geben zu können.
Herzliche Grüße,
picard66