Hallo zusammen,
ich (27 J., Studentin) bin alleinerziehende Mutter eines süßen Mädchens (12 Monate). Der Kindesvater hat bisher immer regelmäßig den Mindestsatz in Höhe von 199,- Euro lt. Düsseldorfer Tabelle gezahlt und kam auch immer alle 14 Tage zu Besuch.
Zwischendurch hat er wegen „Machtspielchen“ oder „Erziehungsmaßnahmen“ mir gegenüber (seiner Meinung nach würde ich ja nur Geld von ihm wollen! Das stimmt, denn ich habe mich in der Schwangerschaft von ihm getrennt, nachdem er menschlich einfach versagt hat, ABER ich fordere nur den Mindest-Unterhalt für meine Tochter, ich lebe vom Erziehungsgeld und Spenden meiner Familie (wenn ich wieder studiere vom Bafög) ) Unterhalt für meine Tochter nur teilweise oder gar nicht überwiesen. Daraufhin beantragte ich die Beistandschaft beim Jugendamt, weil ich keine Kraft mehr hatte, mich wg. diesem skrupellosem, verlogenen Kerl (und das habe ich echt vorher leider nicht gewußt, dass der so ist/ sein kann) nervlich so zu belasten.
Daraufhin hat sich folgendes Szenario abgespielt:
- Jugandamt hat ihm mitgeteilt, alles offenzulegen
- Kindesvater (selbständiger Architekt) konnte das aber nicht, weil er keine Einkommensüberschußrechnung vorlegen konnte/ wollte
- Jugendamt hat daraufhin den Unterhalt auf 130% festgesetzt (= 199,- Euro nach Anrechnung des Kindergeldes)
- Kindesvater hat dem widersprochen mit der Begründung, dass er das nicht beurkunden könne, weil er kein regelmäßiges Einkommen hat und er so also nur bereit wäre, die 199,- Euro zu zahlen - mehr nicht (der Typ hat nämlich gedacht er müßte die 269,- Euro nach Tabelle zahlen)!
Gleichzeitig hat der KV mich gebeten, die Beistandschaft zurück zu ziehen, denn nur dann wäre er bereit, mir monatlich auch mal mehr als nur 199,- Euro zu zahlen.
Ich habe das nicht gemacht, denn wenn es in die Hose gegangen wäre und ich dann wieder die Beistandschaft beantragt hätte, hätte mir das JA wahrscheinlich einen Vogel gezeigt! - JA konnte daraufhin keine weitere Entscheidung treffen und beauftragte das Amtsgericht mit der Festsetzung des Unterhalts
- Amtsgericht wollte 130% des JA’s also durchsetzen, wenn kein Widerspruch von KV erfolgen würde
- KV hat also widersprochen und als Begründung geschrieben, dass er nun gar nichts mehr zahlen könne, er hätte ja auch keine Aufträge mehr (und anstatt eine Nebentätigkeit auszuüben dreht er wohl nun Däumchen). Daraufhin hat er nur noch 100,- Euro für diesen Monat überwiesen.
Mir hat er per Mail dann geschrieben, dass er davon ausginge, dass die Unterhaltsvorschußkasse die Differenz zum Mindestunterhalts zahlt (was nicht stimmt, denn UHV beträgt derzeit für mich 127,- Euro, das wären also nur noch 27,- Euro extra) - Weder der JA-Mitarbeiter noch ich finden angemessene Worte für sein Verhalten und lassen dieses unkommentiert.
- Das streitige Verfahren (mündliche Verhandlung) wurde beantragt! Ich werde dann dort vom JA vetreten.
Nun hat der KV gerade angerufen und sich angekündigt, dass er am Wochenende das Kind sehen will (ist sonst kein Problem), ich habe ihn am Telefon dann mal sachlich wegen der Thematik „Unterhalt“ angesprochen, weil es mir finanziell nun ziemlich schlecht. Leider ist das Telefonat etwas eskaliert und er meinte: „Du bist selbst daran schuld, dass Du kein Geld mehr bekommst. Ich habe damals konstruktive Vorschläge gemacht, wie wir die Sache regeln, aber Du wolltest ja die Beistandschaft nicht zurück ziehen!“
Er hat mir gegenüber zugegeben, dass er nur dann regelmäßig gezahlt hätte, wenn ich die Beistandschaft - welche mein gutes Recht und die logische Konsequenz nach seinem Verhalten war - zurückgezogen hätte.
Was soll ich sagen? Ich fühle mich enttäuscht, leer, wütend und ERPRESST!
Wie soll ich mich Verhalten? Kann ich das zur Anzeige bringen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
die stupsnase :,o(