Kindesvater zwingt mich z. Beendung Beistandschaft

Hallo zusammen,

ich (27 J., Studentin) bin alleinerziehende Mutter eines süßen Mädchens (12 Monate). Der Kindesvater hat bisher immer regelmäßig den Mindestsatz in Höhe von 199,- Euro lt. Düsseldorfer Tabelle gezahlt und kam auch immer alle 14 Tage zu Besuch.
Zwischendurch hat er wegen „Machtspielchen“ oder „Erziehungsmaßnahmen“ mir gegenüber (seiner Meinung nach würde ich ja nur Geld von ihm wollen! Das stimmt, denn ich habe mich in der Schwangerschaft von ihm getrennt, nachdem er menschlich einfach versagt hat, ABER ich fordere nur den Mindest-Unterhalt für meine Tochter, ich lebe vom Erziehungsgeld und Spenden meiner Familie (wenn ich wieder studiere vom Bafög) ) Unterhalt für meine Tochter nur teilweise oder gar nicht überwiesen. Daraufhin beantragte ich die Beistandschaft beim Jugendamt, weil ich keine Kraft mehr hatte, mich wg. diesem skrupellosem, verlogenen Kerl (und das habe ich echt vorher leider nicht gewußt, dass der so ist/ sein kann) nervlich so zu belasten.
Daraufhin hat sich folgendes Szenario abgespielt:

  • Jugandamt hat ihm mitgeteilt, alles offenzulegen
  • Kindesvater (selbständiger Architekt) konnte das aber nicht, weil er keine Einkommensüberschußrechnung vorlegen konnte/ wollte
  • Jugendamt hat daraufhin den Unterhalt auf 130% festgesetzt (= 199,- Euro nach Anrechnung des Kindergeldes)
  • Kindesvater hat dem widersprochen mit der Begründung, dass er das nicht beurkunden könne, weil er kein regelmäßiges Einkommen hat und er so also nur bereit wäre, die 199,- Euro zu zahlen - mehr nicht (der Typ hat nämlich gedacht er müßte die 269,- Euro nach Tabelle zahlen)!
    Gleichzeitig hat der KV mich gebeten, die Beistandschaft zurück zu ziehen, denn nur dann wäre er bereit, mir monatlich auch mal mehr als nur 199,- Euro zu zahlen.
    Ich habe das nicht gemacht, denn wenn es in die Hose gegangen wäre und ich dann wieder die Beistandschaft beantragt hätte, hätte mir das JA wahrscheinlich einen Vogel gezeigt!
  • JA konnte daraufhin keine weitere Entscheidung treffen und beauftragte das Amtsgericht mit der Festsetzung des Unterhalts
  • Amtsgericht wollte 130% des JA’s also durchsetzen, wenn kein Widerspruch von KV erfolgen würde
  • KV hat also widersprochen und als Begründung geschrieben, dass er nun gar nichts mehr zahlen könne, er hätte ja auch keine Aufträge mehr (und anstatt eine Nebentätigkeit auszuüben dreht er wohl nun Däumchen). Daraufhin hat er nur noch 100,- Euro für diesen Monat überwiesen.
    Mir hat er per Mail dann geschrieben, dass er davon ausginge, dass die Unterhaltsvorschußkasse die Differenz zum Mindestunterhalts zahlt (was nicht stimmt, denn UHV beträgt derzeit für mich 127,- Euro, das wären also nur noch 27,- Euro extra)
  • Weder der JA-Mitarbeiter noch ich finden angemessene Worte für sein Verhalten und lassen dieses unkommentiert.
  • Das streitige Verfahren (mündliche Verhandlung) wurde beantragt! Ich werde dann dort vom JA vetreten.

Nun hat der KV gerade angerufen und sich angekündigt, dass er am Wochenende das Kind sehen will (ist sonst kein Problem), ich habe ihn am Telefon dann mal sachlich wegen der Thematik „Unterhalt“ angesprochen, weil es mir finanziell nun ziemlich schlecht. Leider ist das Telefonat etwas eskaliert und er meinte: „Du bist selbst daran schuld, dass Du kein Geld mehr bekommst. Ich habe damals konstruktive Vorschläge gemacht, wie wir die Sache regeln, aber Du wolltest ja die Beistandschaft nicht zurück ziehen!“
Er hat mir gegenüber zugegeben, dass er nur dann regelmäßig gezahlt hätte, wenn ich die Beistandschaft - welche mein gutes Recht und die logische Konsequenz nach seinem Verhalten war - zurückgezogen hätte.

Was soll ich sagen? Ich fühle mich enttäuscht, leer, wütend und ERPRESST!
Wie soll ich mich Verhalten? Kann ich das zur Anzeige bringen?

Vielen Dank im Voraus.
MfG
die stupsnase :,o(

Hallo Stupsnase

ich (27 J., Studentin) bin alleinerziehende Mutter eines süßen
Mädchens (12 Monate).

Der Kindesvater hat bisher immer
regelmäßig den Mindestsatz in Höhe von 199,- Euro lt.
Düsseldorfer Tabelle gezahlt und kam auch immer alle 14 Tage
zu Besuch.

Unterhalt für meine Tochter nur
teilweise oder gar nicht überwiesen.

Das widerspricht sich für mich. Meinst du im ersten Satz lediglich, dass er 199 € hätte überweisen müssen? Oder kamen die Zahlungen irgendwann regelmäßig?

Daraufhin beantragte ich
die Beistandschaft beim Jugendamt…

Gute Sache.

Gleichzeitig hat der KV mich gebeten, die Beistandschaft
zurück zu ziehen, denn nur dann wäre er bereit, mir monatlich
auch mal mehr als nur 199,- Euro zu zahlen.

Na ja, das ist ja komisch. Warum hat er es dann nicht gemacht?

Ich habe das nicht gemacht, …

Gute Entscheidung!

keine Aufträge mehr (und anstatt eine Nebentätigkeit auszuüben
dreht er wohl nun Däumchen). Daraufhin hat er nur noch 100,-
Euro für diesen Monat überwiesen.

Da hilft zur Not nur ein Detektiv, glaube ich. Er arbeitet dann schwarz, oder? Sonst könnte man natürlich das Finanzamt befragen.

(= 199,- Euro nach Anrechnung des Kindergeldes)

Was hat das eigentlich zu bedeuten? Das Kindergeld steht einzig und allein dem zu, bei dem das Kind lebt. Das ist schon eine ganze Weile so. Wieso wird bei dem Unterhalt noch Kindergeld angerechnet?

  • Das streitige Verfahren (mündliche Verhandlung) wurde
    beantragt! Ich werde dann dort vom JA vetreten.

Hoffentlich dauert es nicht zu lange.

Nun hat der KV gerade angerufen und sich angekündigt, dass er
am Wochenende das Kind sehen will …

Du musst gar nichts machen, was dir nicht passt. Natürlich ist es wichtig, dass der Vater das Kind sieht, aber wenn es für dich zu einer starken Belastung wird, und ihm ja offensichtlich das Wohl seines Kindes nicht so wichtig ist, solltest du ihn ohne Bedenken fortschicken. Es ist für das Kind nicht gut, wenn es miterlebt, dass seine Mutter sich fertig machen lässt. Es ist gut, wenn es miterlebt, dass seine Mutter auch Nein sagen kann, besonders für eine Tochter.

Das ist übrigens auch wichtiger als diese 74,- € (Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und 199,-) mehr oder weniger im Monat zu haben. Klar ist das viel Geld, aber deswegen darf man sich nicht erpressen lassen.

Er hat mir gegenüber zugegeben, dass er nur dann regelmäßig
gezahlt hätte, wenn ich die Beistandschaft - welche mein gutes
Recht und die logische Konsequenz nach seinem Verhalten war -
zurückgezogen hätte.

Aber er hatte doch ohne Beistandschaft vorher auch nicht regelmäßig gezahlt, oder?

Was soll ich sagen? Ich fühle mich enttäuscht, leer, wütend
und ERPRESST!

Vermutlich fühlst du dich so, weil es so ist.

Wie soll ich mich Verhalten? Kann ich das zur Anzeige bringen?

Vielleicht solltest du auf jeglichen Kontakt für einige Zeit verzichten, d. h. ihm den Kontakt zu dir auch untersagen, und dich ausschließlich um die Zahlungen kümmern. Und da auch keine Hemmungen haben und fehlende Zahlungen anzeigen (lassen). Bei fehlenden Unterhaltszahlungen reagiert das Gericht eigentlich ganz schnell.

Den Unterhaltsvorschuss würde ich aber trotzdem beantragen. Damit verzichtest du nicht auf deine Unterhaltsansprüche, sondern das ist genau für den Fall gedacht, dass der Vater einfach nicht zahlt. Die Zahlungen holt sich das Jugendamt von ihm auch zurück, und alles, was er hätte zahlen müssen, aber nicht zahlt, muss er dir auch nachzahlen.

Im übrigen ist er auch gegen dich unterhaltspflichtig, zumindest die ersten 3 Jahre, jedenfalls wenn du ganztags das Kind hütest. Wenn du wieder studierst, weiß ich nicht genau, was dann ist.

Wie ist denn bei ihm denn normalerweise die Auftragslage? Läuft es ganz gut?

Viele Grüße
Simsy

Hi Stupsnase und co

Lass das Amt als Beistand (seh es vielleicht als großen Bruder
oder zusätzlichen Paten an).
Beantrage, dass der Kindsvater in Zukunft nur noch ans JA
zahlt (die reagiern dann sofort, wenn Zahlungen stocken,
und du brauchst dich nicht damit rumärgern).
Beantrage Unterhaltsvorschuss (bekommst du m. W. max 6 Jahre
bzw bis zum vollendeten 12. Lebensjahr). Das JA holt sich dann
beim Kindsvater den Teil, den er davon selbst tragen muss.
Vielleicht habt ihr Glück und der Kindsvater bekommt innerhalb
der nächsten 6 Jahre doch noch die Kurve.
Wenn der Kindsvater „bockt“ kann ihm auch das Besuchsrecht
entzogen werden…
Zieh dich also zurück, lass die Beamten das machen (die werden
schließlich auch dafür bezahlt und haben zusammen mehr Nerven
als du).
Alles Gute
LG
D. (alleinerziehende Mutter)

Hallöchen,
ich bin auch alleinerziehende Studentin, habe zwei Kinder (10 und 14). Auch ich habe eine Beistandschaft durch das JA- eine gute Sache, da ich mich mit dem ganzen Mist nicht auseinander setzen muss.
Lass dich nicht psychen!! Der Vater deines Kindes hat nunmal Pflichten, ob ihm das passt oder nicht. Nicht er bestimmt die Zahlungsregeln, sondern das Gesetz. Das Geld ist ja auch nicht für dich, sondern für euer Kind. Alleine wirst du von ihm definitiv immer wieder unter Druck gesetzt- Stress zwischen euch wirkt sich negativ auf deine Kleine aus. Ich persönlch gebe dir, wie oben bereits genannt, den Tipp, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Dann erhältst du allmonatlich den Untrhalt durch das JA und die widerum setzen sich mit dem KV auseinander. Belaste dich einfach nicht damit.

Alles Liebe für dich!

Hallo,

(= 199,- Euro nach Anrechnung des Kindergeldes)

Was hat das eigentlich zu bedeuten? Das Kindergeld steht
einzig und allein dem zu, bei dem das Kind lebt. Das ist schon
eine ganze Weile so. Wieso wird bei dem Unterhalt noch
Kindergeld angerechnet?

Nein, da muß ich widersprechen. Ab einem gewissen Verdienst (lt. Tabelle) wird die Hälfte des Kindergeldes vom Kindesunterhalt des Vaters abgezogen. Was ja an sich schon absurd ist. Verdient der Vater wenig, dann bekommt er KEIN Kindergeld, verdient er einigermaßen gut, dann bekommt er 50% des Kindergeldes. Obwohl das Kind bei der Mutter lebt.

Komische Gesetze haben wir…

Liebe Grüße,
Christiane

!!! Wirklich komische Gesetze! o.w.t.

.

hallo stupsnase,

vorneweg, ich hab nicht alle postings gelesen, aber ich schließe mich dem rat an, beantrage unterhaltsvorschuß.

so mußt du dich nicht herumärgern und das jugendamt holt sich das Geld wieder vom kindsvater. allerdings hast du über die uvk einen finanziellen nachteil, da generell weniger als der festgesetzte unterhalt nach der düsseldorfer tabelle gezahlt wird.

ärger dich nicht über deinen ex, konzentriere dich auf dein kind und euer leben.

ich streite mich seit jahren mit dem kv meiner zwei großen ( 10 & 8) und bekomme keinen unterhalt.uv nach meiner eheschließung mit meinem jetzigen mann auch nicht mehr und nach hartzIV steht meinen kindern auch sonst keine leistungen mehr zu, da wir generell als bedarfsgemeinschaft gesehen werden, obwohl mein mann ( wohlbemerkt nicht der kv der beiden) arbeitet.

mein ex geht lieber in den knast, als seinen evrpflichtungen nachzukommen. dafür opfert er auch seine neue familie, die er ja nicht mehr sehen kann wenn er einfährt.

inzwischen habe ich die nase voll von der ganzen sache, ich gehe für meinen teil lieber arbeiten und komme für meine kids selbst auf, auch wenn es eine menge an organisation bedeutet. wer sich darauf verlässt, dass einem andere bei seinen problemen hilft, ist verlassen.

leider gibt es in unserem staat zuviel schlupflöcher für nichtzahlende väter. wer nicht zahlen will, tut dies auch nicht, und die ämter stehen machtlos dem gegenüber.

das recht der kinder steht auf evrlorenem posten, traurig aber wahr.

behalte die beistandschaft, die die rechte deines kindes vertritt, aber sieh zudem zu, dass du selbst für euch mitaufkommst, sonst wirst du ewig auf das geld warten, das deinem kind zusteht und weiterhin jede mark fünfmal umdrehen müssen.

leider keine besseren vorschläge machen könnend

liebe grüßle

tadi

ich (27 J., Studentin) bin alleinerziehende Mutter eines süßen
Mädchens (12 Monate). Der Kindesvater hat bisher immer
regelmäßig den Mindestsatz in Höhe von 199,- Euro lt.
Düsseldorfer Tabelle gezahlt und kam auch immer alle 14 Tage
zu Besuch.
Zwischendurch hat er wegen „Machtspielchen“ oder
„Erziehungsmaßnahmen“ mir gegenüber (seiner Meinung nach würde
ich ja nur Geld von ihm wollen! Das stimmt, denn ich habe mich
in der Schwangerschaft von ihm getrennt, nachdem er menschlich
einfach versagt hat, ABER ich fordere nur den
Mindest-Unterhalt für meine Tochter, ich lebe vom
Erziehungsgeld und Spenden meiner Familie (wenn ich wieder
studiere vom Bafög) ) Unterhalt für meine Tochter nur
teilweise oder gar nicht überwiesen. Daraufhin beantragte ich
die Beistandschaft beim Jugendamt, weil ich keine Kraft mehr
hatte, mich wg. diesem skrupellosem, verlogenen Kerl (und das
habe ich echt vorher leider nicht gewußt, dass der so ist/
sein kann) nervlich so zu belasten.
Daraufhin hat sich folgendes Szenario abgespielt:

  • Jugandamt hat ihm mitgeteilt, alles offenzulegen
  • Kindesvater (selbständiger Architekt) konnte das aber nicht,
    weil er keine Einkommensüberschußrechnung vorlegen konnte/
    wollte
  • Jugendamt hat daraufhin den Unterhalt auf 130% festgesetzt
    (= 199,- Euro nach Anrechnung des Kindergeldes)
  • Kindesvater hat dem widersprochen mit der Begründung, dass
    er das nicht beurkunden könne, weil er kein regelmäßiges
    Einkommen hat und er so also nur bereit wäre, die 199,- Euro
    zu zahlen - mehr nicht (der Typ hat nämlich gedacht er müßte
    die 269,- Euro nach Tabelle zahlen)!
    Gleichzeitig hat der KV mich gebeten, die Beistandschaft
    zurück zu ziehen, denn nur dann wäre er bereit, mir monatlich
    auch mal mehr als nur 199,- Euro zu zahlen.
    Ich habe das nicht gemacht, denn wenn es in die Hose gegangen
    wäre und ich dann wieder die Beistandschaft beantragt hätte,
    hätte mir das JA wahrscheinlich einen Vogel gezeigt!
  • JA konnte daraufhin keine weitere Entscheidung treffen und
    beauftragte das Amtsgericht mit der Festsetzung des Unterhalts
  • Amtsgericht wollte 130% des JA’s also durchsetzen, wenn kein
    Widerspruch von KV erfolgen würde
  • KV hat also widersprochen und als Begründung geschrieben,
    dass er nun gar nichts mehr zahlen könne, er hätte ja auch
    keine Aufträge mehr (und anstatt eine Nebentätigkeit auszuüben
    dreht er wohl nun Däumchen). Daraufhin hat er nur noch 100,-
    Euro für diesen Monat überwiesen.
    Mir hat er per Mail dann geschrieben, dass er davon ausginge,
    dass die Unterhaltsvorschußkasse die Differenz zum
    Mindestunterhalts zahlt (was nicht stimmt, denn UHV beträgt
    derzeit für mich 127,- Euro, das wären also nur noch 27,- Euro
    extra)
  • Weder der JA-Mitarbeiter noch ich finden angemessene Worte
    für sein Verhalten und lassen dieses unkommentiert.
  • Das streitige Verfahren (mündliche Verhandlung) wurde
    beantragt! Ich werde dann dort vom JA vetreten.

Nun hat der KV gerade angerufen und sich angekündigt, dass er
am Wochenende das Kind sehen will (ist sonst kein Problem),
ich habe ihn am Telefon dann mal sachlich wegen der Thematik
„Unterhalt“ angesprochen, weil es mir finanziell nun ziemlich
schlecht. Leider ist das Telefonat etwas eskaliert und er
meinte: „Du bist selbst daran schuld, dass Du kein Geld mehr
bekommst. Ich habe damals konstruktive Vorschläge gemacht, wie
wir die Sache regeln, aber Du wolltest ja die Beistandschaft
nicht zurück ziehen!“
Er hat mir gegenüber zugegeben, dass er nur dann regelmäßig
gezahlt hätte, wenn ich die Beistandschaft - welche mein gutes
Recht und die logische Konsequenz nach seinem Verhalten war -
zurückgezogen hätte.

Was soll ich sagen? Ich fühle mich enttäuscht, leer, wütend
und ERPRESST!
Wie soll ich mich Verhalten? Kann ich das zur Anzeige bringen?

Vielen Dank im Voraus.
MfG
die stupsnase :,o(

Wenn der Kindsvater „bockt“ kann ihm auch das Besuchsrecht
entzogen werden…

Vorsicht! Umgangsrecht und Unterhalt sind zwei paar Stiefel! Der Umgang kann nur ausgeschlossen werden, wenn gravierende Faktoren dagegen sprechen, die das Wohl des Kindes gefährden (können)! Im vorliegenden Fall hat der Vater, selbst wenn er nicht zahlt, weiterhin Recht auf regelmäßigen Umgang!

Ja, das war „früher“ mal so, dass man dem Kindesvater das Besuchsrecht verweigern konnte. Heute geht das nur bei ganz gravierenden Fällen (z.B.: Gewalttätigkeit gegenüber Mutter und Kind).
Ich akzeptiere das zwar, aber finde es andererseits auch ganz schön *pieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeep*…! Wenn der Kindsvater nicht für das Kind zahlen will (obwohl er kann!!!) und dann nicht muß, sollte frau auch die Gelegenheit haben, zu sagen, er dürfe aufgrund dieser Haltung nicht mehr zu Besuch kommen (wer seinen Pflichten ganz bewußt nicht nachkommt, darf seine Rechte m.E. auch nicht bekommen).
Wenn ich jetzt feststellen würde, dass er mich vor meiner Tochter ohne mein Beisein schlecht darstellen würde, dann würde ich ihm das Besuchsrecht verweigern! (Dafür gibt es ja Gott sei Dank rechtliche Bestimmungen).

  • Meine Meinung -

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