Kinds-Unterhalt-Wer kann mir helfen!

… ist 13 Jahre ihr Vater zahlt diese Zeit keinen Unterhalt.Er ist Us-Amerikanischer und niederländischer Staatsbürger, lebt in den Niederlanden und der Arbeitgeber ist in Irland Ansässig.Er ist im Managment Tätig. Leider kommt meine Tochter nicht an Ihren Unterhalt.Wir klagen schon die ganzen 13 Jahre. Haben einen Titel welcher angeblich nicht in Irland zu vollstrecken geht. Laut Anwalt.Wo kann ich mich noch hinwenden?Welche Behörde oder Vereinigung kann mir da helfen?Was kostet eine Vollstreckung/Fändung. Was muß ich dafür tun.Was muß in die Wegegeleitet werden?

hallo,
wie sieht das mit dem Jugendamt aus,wart ihr da schon?
hier gibt es bestimmt experten,die sich besser auskennen…oder…www.sozialleistungen.info…anmelden und auf der Leiste Unterhalt,dann auf Forum klicken

lg
gaby

hallihallo.

wende dich einfach ans jugendamt. vielleicht bekommst du noch unterhaltvorschuß nachgezahlt wenn du nachweisen kannst das ihr schon seit 13 jahren klagt. bei mir ist es ähnlich, mein sohn ist 4 jahre und sein vater hat die vaterschaft anerkannt, übers gericht und vaterschaftstest. sein vater lebt in jemen und zahlt auch nicht das die länder kein abkommen haben. ich bekomme auch nur unterhaltsvorschuß bis mein sohn 6 jahre ist danach bekomme ich leider auch nichts mehr. ist schon schlimm wenn die väter dann nicht zu ihren kindern stehen und dafür nicht zahlen wollen. ich hoffe ich konnte dir trotzdem ein wenig helfen und dir hoffnung geben. ich drücke dir die daumen das du über das jugendamt mehr hilfe bekommst und wenn es auch nur geld für die 6 jahre sind als nachzahlung.

gruß yvi

Ich selber habe keine praktische Erfahrung damit, aber es gibt seit 2007 ein Abkommen, welches 50 Staaten unterzeichnet haben.

Formell muss ein Anwalt deinen Titel beim zuständigen Amtsgericht geltend machen. Das Gericht wendet sich an das das Bundesministerium der Justiz. Das sendet das Anliegen an die gleiche Institution im anderen Land. Von dort geht es dann zum lokalen Gericht des Unterhatsschuldners.

Mein Anwalt hat einen ähnlichen Fall in Südamerika, der sich aber zieht.

Eventuell brauchst du einen irischen Anwalt, der sich besser mit den lokalen Gesetzen auskennt.

Vielleicht auch mal prüfen, ob es in Deutschland einen Spezialisten gibt

Gruss

Zitat:

Unterhaltsforderungen von Kindern international leichter durchsetzbar
Künftig können Kinder ihren Unterhalt leichter einfordern, wenn sich der Unterhaltsschuldner im Ausland aufhält. 50 Staaten haben sich heute auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten.

„Kinder sind besonders schwache Glieder unserer Gesellschaft. Sie benötigen Hilfe, wenn sie ihre Unterhaltsansprüche im Ausland verfolgen und durchsetzen wollen. Unterhaltsschuldner sollen sich nicht länger hinter Grenzen verstecken können. Egal, ob sich der Unterhaltsverpflichtete in der Schweiz oder in Australien aufhält – das neue Abkommen hilft Kindern, den Schuldner aufzuspüren, seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären und nötigenfalls den Unterhalt zwangsweise zu erlangen. Ich freue mich, dass wir jetzt über ein modernes Abkommen verfügen, das international eine staatliche Unterstützung von Kindern bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche garantiert“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die heute vereinbarte Haager Unterhaltskonvention sieht die Einrichtung Zentraler Behörden vor, die Kinder beim Einfordern ihres Unterhalts unterstützen werden. Außerdem enthält es Regelungen über das Verfahren zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche im Ausland sowie ihrer zwangsweisen Durchsetzung. Grundlage des neuen Übereinkommens bildet ein seit rund 50 Jahren bestehendes und in der Praxis häufig angewandtes UN-Übereinkommen. Das neue Übereinkommen muss jetzt in den meisten beteiligten Staaten noch von den Parlamenten angenommen und umgesetzt werden, auch in Deutschland.

Die Einschaltung staatlicher Behörden ist notwendig, da die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen besonderen Schwierigkeiten begegnet. Oftmals ist der genaue Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt. Bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse und seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit müssen die Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt werden. Außerdem ist die zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltsansprüche - z. B. im Wege der Klage - in einem fremden Staat schwer zu organisieren. Wegen all dieser Fragen kann sich ein deutsches Kind künftig an die deutsche Zentrale Behörde wenden. In Deutschland wird dies voraussichtlich das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. Dieses spürt dann gemeinsam mit der ausländischen Zentralen Behörde den Schuldner auf und sorgt für die Durchsetzung des Kindesunterhalts vor Ort.

Nach dem neuen Übereinkommen kann dem unterhaltsberechtigten Kind unter einfachen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden. „Das ist angemessen, weil die Rechtsdurchsetzung im Ausland besonders schwierig und kostenintensiv ist. Hohe Gerichts- oder Anwaltskosten dürfen ein Kind nicht davon abschrecken, seine berechtigten Forderungen geltend zu machen“, betonte Brigitte Zypries.

Unabhängig von der heute vereinbarten Haager Konvention wird in der Europäischen Union derzeit eine Verordnung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland beraten (sog. EU-Unterhalts-Verordnung). Unter deutscher Präsidentschaft hat sich der Rat der EU bereits auf wesentliche Leitlinien dieser Verordnung verständigt. Mit der geplanten Verordnung sollen auch die Bestimmungen des neuen Haager Übereinkommens EU-weit umgesetzt werden. Die Verordnung soll aber noch über die Haager Konvention hinausgehen, denn sie ermöglicht eine Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen unter erleichterten Voraussetzungen: Das bislang notwendige komplizierte Vollstreckbarerklärungsverfahren wird abgeschafft. Die Arbeit an der EU-Unterhalts-Verordnung soll - unter Berücksichtigung des Haager Übereinkommens - weiter vorangetrieben werden, damit Kinder und andere Unterhaltsberechtigte ihre Ansprüche auch innerhalb der Europäischen Union noch leichter durchsetzen können.

ist Ihre Tochter 13 Jahre? Arbeitet der Vater in Holland? Was haben Sie 13 Jahre mit dem Titel gemacht, wenn nicht gepfändet wurde?
Warum zahlt der Vater nicht, er mus sich doch äußern?
13 Jahre ist eine lange Zeit, arum ist da nichts gelaufen, es gab doch auch sicherlich Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?
Gruss

Agnes

Der Titel ist vollstreckbar.Es geht um seinen Wohnsitz, nicht zwingend um den AG. Geh mit allen Unterlagen zum Jugendamt und stelle Antrag auf Beistandschaft. Frag gleich ob dein Anliegen an das „Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht“ in Heidelberg weitergeleitet werden kann. Die kümmern sich um säumige Väter/Pfändungen im Ausland. Die nehmen 10% vom erreichten Geld. Eine Anmeldegebühr von ca. 90 Euro wird bei Erfolg verrechnet.

Es kann 'ne Weile dauern, bei mir schon 2 Jahre, aber besser spät als nie.

Der Vater meines Sohnes sitzt in Irland. Vor 2 Wochen habe ich Vollmacht zur richterlichen Vollstreckung unterschrieben, und warte jetzt weiter. Mein Sohn wird im September 18, bis dahin ist es hoffentlich durch, sonst muss er klagen, aber du hast noch 5 Jahre Zeit.

Alles Gute,

Andi

PS: melde dich doch mal wenn was klappt andi.brasch(at)freenet.de

… ist 13 Jahre ihr Vater zahlt diese Zeit keinen

Unterhalt.Er ist Us-Amerikanischer und niederländischer
Staatsbürger, lebt in den Niederlanden und der Arbeitgeber ist
in Irland Ansässig.Er ist im Managment Tätig. Leider kommt
meine Tochter nicht an Ihren Unterhalt.Wir klagen schon die
ganzen 13 Jahre. Haben einen Titel welcher angeblich nicht in
Irland zu vollstrecken geht. Laut Anwalt.Wo kann ich mich
noch hinwenden?Welche Behörde oder Vereinigung kann mir da
helfen?Was kostet eine Vollstreckung/Fändung. Was muß ich
dafür tun.Was muß in die Wegegeleitet werden?

Hallo Mulanfragen,

Dazu kann ich leider nix sagen. Vllt wäre es schlau, nochmal einen anderen Anwalt zu fragen. Oder sich an den Arbeitgeber deines Mannes zu wenden…

Sorry und Grüsse
nina

Hallo aus Hamburg,

durch die Brüssel I Verordnung sollte die Vollstreckung von Unterhaltstiteln sowie die Wahrnehmung sonstiger Rechte von Kindern für den gesamten EU-Raum vereinheitlicht werden.

Theoretisch ist man damit zwar einen großen Schritt voran gekommen, leider hapert es aber an der praktischen Umsetzung in einigen Ländern.

Zunächst gilt der Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen für die Entscheidung, in welchem Mitgliedsland vollstreckt werden kann. Die Nationalität des Arbeitgebers ist erst später von Bedeutung.

Da lt. deiner Angabe der Kindesvater in den Niederlanden lebt, dürfte ein Zugriff unmittelbar und viel leichter möglich sein.

Sofern du einen vollstreckbaren Unterhaltstitel hast, könntest du den Anspruch bei der zuständigen Behörde in Den Haag anmelden und einen Gerichtsvollzieher in Holland beauftragen. Wenn dir genaue Angaben über die Einkommensverhältnisse, z.B. Name und Anschrift des irischen Arbeitgebers, Konto- und Bankverbindungen etc., vorliegen, solltest du diese Angaben der Behörde übermitteln.

Es wundert mich allerdings, dass die deutschen Behörden für die wahrscheinlich an dich gezahlten Beträge an Unterhaltsvorschuss bisher nicht gegen den Kindesvater vollstreckt haben. Dir würde das zwar wenig helfen, aber zumindest hätte das Jugendamt das Geld bereits erstattet bekommen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür liegen vor.

Um deinen zivilrechtlichen Anspruch durchsetzen zu können, wirst du einen Anwalt einschalten müssen und einen Empfangsberechtigten im anderen Land benennen müssen. Das Geld wird dir (im Erfolgsfalle) nicht einfach nach Deutschland überwiesen.

Mit England (richtiger: UK/Vereinigtes Königreich und Nordirland) gibt es leider immer noch Probleme bei der Umsetzung von EU-Bestimmungen.

Anders ist das mit den Niederlanden, mit deren diplomatischer Vertretung du dich schleunigst in Verbindung setzen solltest. Dort gibt es sogar einen Ansprechpartner, der für die Umsetzung des Haager Übereinkommens und sonstiger Kindschafts- und Unterhaltsfragen eingesetzt ist.

Damit die Vollstreckung nicht unnötige Kosten verursacht, solltest du einige Schritte selbst einleiten und alle relevanten Informationen zusammen tragen. Erst dann wird ein Anwalt mit der formellen Durchsetzung beauftragt, das spart Kosten.

Wenn du mir direkt schreibst, stelle ich dir die Originaltexte der Brüssel I Verordnung sowie alle übrigen Dokumente gern zur Verfügung.

Du kannst die Texte aber auch hier direkt einsehen oder downloaden:

Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freed…

Wenn du seit mehreren Jahren bereits keine Zahlungen mehr erhalten hast, solltest du auch über härte Massnahmen nachdenken. Wenn die Vollstreckung bzw. Beitreibung von Barunterhalt nicht gelingen sollte, weil der Vater sich als mittellos ausgibt, kann auch eine Haft möglich werden.

Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gern wieder.

Steve-HH

Hallo,

sorry, er darf Deutschland nicht mehr betreten , da er jetzt auf die Fahndungliste steht.

Sollte er das den noch tuen, so wird er fest genommen und landet im Bau wegen der nicht gezahlten Kindesunterhalt.

Das ist das was ich weiss, weil es mit meinen Vater damals gemacht wurde.

Ansonsten müssen Sie auch hier einen Rechtsanwalt befragen.

Mfg

Angela06

hallo,
sorry, aber da kann ich dir keine wirklich brauchbare auskunft geben.
hoffe hier hat jemand eine idee für dich
alles gute

Hallo,

das ist jetzt weniger eine Frage des Unterhaltes, als eine Frage bezüglich der Beitreibung von Forderungen aus dem Ausland.

Wie die Pfändungsgesetze im entsprechenden Land (evtl. Niederlande und Irland) sind, kann vielleicht in der Landessprache im Internet ergoogelt werden.

Gruß

Sorry aber da kann ich leider nicht weiterhelfen, einfach noch mal beim Anwalt versuchen es muß ja eine Lösung geben

Da wirst du eine Unterhaltsklage neu in Irland machen müssen.Dazu reicht ein Anwalt der dort eine Kanzlei hat.