Kindsgeburt - keine Freistellung?

Ich werde in Kürze Vater. In diesem Zusammenhang hatte ich eigentlich bereits mündlich geklärt, daß ich, sobald meine Freundin mit Wehen ins Krankenhaus gebracht wird, ebenfalls ins Krankenhaus fahre. Immerhin will ich bei der Geburt meines Kindes und den ersten Stunden danach dabei sein.

Jetzt ergibt sich die neue Situation, daß der Vorstand mich genau für den voraussichtlichen Entbindungstermin zu einem Seminar anmelden will. Auf meinen Hinweis hin, daß ich u.U. aber kurzfristig wegen der Kindsgeburt ins Krankenhaus müsse, meinte der Vorstand, daß dieses Seminar angewiesen sei und deshalb keine Freistellung erfolgt.

Meine Frage: Kann der Vorstand meine Freistellung zur Geburt meines Kindes verhinden? Ich glaube gelesen zu haben, daß ich ein gesetzliches Recht habe, bei der Geburt meines Kindes dabei zu sein. Wenn dem so ist, würde mich gern interessieren, auf welche Rechtsgrundlage ich mich berufen kann. Wie viele Tage auch nach dem Geburtstag stehen mir rechtlich als Freistellung/Urlaub zu?

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort.

H. Mattik

Hallo Hagen,

ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung - ob nun bezahlt oder nicht, steht auf einem anderem Blatt - besteht nicht.

Ob und wie viele Tage Dir zustehen, ist im Tarifvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ich habe in Deiner ViKa gesehen, daß Du bei einer Bank arbeitest - Ihr habt doch bestimmt einen Tarifvertrag.

Beste Grüße

Renee

PS. Dein Doppelposting in ‚Jobs & Karriere‘ habe ich gelöscht.

Hallo.

Ein Recht auf Freistellung gibt es hier so nicht. Ein Recht auf Freistellung wegen der Eventualität des Vaterwerdens gibt es auch nicht. Zum Seminar wirst Du m.E. also auf jeden Fall müssen, soweit dies angeordnet wird.
Inwieweit ein vertraglich zugesicherter Anspruch auf (un)bezahlte Arbeitsbefreiung im Falle der Niederkunft besteht, entnimmst Du Deinem AV, TV oder der BetrV. Sollte dort nichts geregelt sein, gibt es gesetzlich erst einmal nichts. Allerdings sollte im Falle der Geburt Dir nach Treu und Glauben und insbesondere unter Berücksichtigung Deiner arbeitsrechtlichen Treuepflicht die Arbeitsleistung dann nicht mehr zuzumuten sein. In dem Falle kannst Du m.E. das Seminar umgehend verlassen und zu Deiner Frau fahren. Ob dieser Zeitraum dann auch noch vergütungspflichtig ist, hängt ebenfalls den vertraglichen Grundlagen ab - genauer gesagt, der Frage, was zum §616 BGB vereinbart wurde.

Gruß,
LeoLo

hallo,

ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung - ob nun
bezahlt oder nicht, steht auf einem anderem Blatt - besteht
nicht.

hoho…das sollte mal einer versuchen, mich daran zu hindern, bei der Geburt meines Kindes dabei zu sein.
Wär ja noch schöner.

gruß
Mozart

Ob und wie viele Tage Dir zustehen, ist im Tarifvertrag bzw.
in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Ich habe in Deiner
ViKa gesehen, daß Du bei einer Bank arbeitest - Ihr habt doch
bestimmt einen Tarifvertrag.

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