Hallo,
A und B haben sich getrennt und eine notarielle Vereinbarung abgeschlossen. Es existiert ein Kind C für das A zwischenzeitlich (durch Scheidung) das Sorgerecht hat und für das B Unterhalt zahlen muss. In der notariellen Vereinbarung hat der Notar nun keinen Hinweis auf die Düsseldorfer Tabelle vermerkt, sondern den damaligen Zahlbetrag i.H. von 192 € eingefügt. Der Fehler ist den Parteien A und B nicht aufgefallen. Zwischenzeitlich wurde die Düsseldorfer Tabelle geändert und das Kind wird ja immer älter. Sind die 192 € jetzt de facto bis Ende der Unterhaltspflicht von C zu zahlen oder lässt sich dieser Fehler revidieren??? Wenn ja, WIE???
Danke!
Hallo,
Sollten A und B das einvernehmlich regeln können, sollte B mit einer Kopie des Notarvertrages bei einem Jugendamt seiner Wahl vorsprechen und den Notarvertrag durch eine neue Urkunde über den Kindesunterhalt in höhe von „100% des jeweiligen Regelsatzes“ kostenlos abändern lassen.
Können A und B das nicht einvernehmlich lösen, hilft A nur der Gang zum Rechtsanwalt (Kosten gehen über Prozesskostenhilfe, da das Kind ja mittellos ist) oder zum Beistand beim Jugendamt, die dann jeweils eine Klage auf ausreichenden Kindesunterhalt einreichen.
PS warum ist eigentlich damals ein Vertrag vor dem Notar geschlossen worden? Der kostet nur und der macht Fehler, das Jugendamt macht täglich mehrere dieser Urkunden kostenlos und die kennen sich wirklich damit aus…???
Im übrigen beläuft sich der Regelunterhalt für ein Kind bis 6 Jahre (West) auf 199 € und ab 6 Jahren mind 247,00 € monatlich.
grüsse
dragonkidd