ich habe mal eine Frage, zu der ich im Internet keine klaren Antworten finde:
Angenommen eine Frau ist verheiratet. Der Ehemann und die Ehefrau wollen Kinder bzw. versuchen gerade, schwanger zu werden.
Der Mann hat aus erster Ehe ein Kind, an welches er natürlich Unterhalt bezahlt, und das leider nicht zu wenig. Sein Kind ist bereits 11 Jahre alt und erhält fast 400€ Unterhalt im Monat.
Wenn die Frau jetzt schwanger werden sollte, muss der Ehemann dann immer noch so viel Unterhalt an sein erstes Kind bezahlen oder würde es weniger werden?
Und falls es weniger würde: wie viel Prozent?
Grundsätzlich sind die Kinder aus verschiedenen Ehen gleichberechtigt. Kann der Unterhaltsverpflichtete nicht alle Ansprüche befriedigen, dann liegt ein „Mangelfall“ vor, bei dem folgende Rangfolge gilt:
Angenommen eine Frau ist verheiratet. Der Ehemann und die
Ehefrau wollen Kinder bzw. versuchen gerade, schwanger zu
werden.
Der Mann hat aus erster Ehe ein Kind, an welches er natürlich
Unterhalt bezahlt, und das leider nicht zu wenig. Sein Kind
ist bereits 11 Jahre alt und erhält fast 400€ Unterhalt im
Monat.
Dann verdient der Mann über 3.000 Euro netto? Zu den 400 Euro die er bezahlt, kommt ja noch das halbe Kindergeld.
Dann ist er kein Mangelfall und der Kindesunterhalt reduziert sich nicht, wenn ein weiteres Kind dazu kommt.
Wenn die Frau jetzt schwanger werden sollte, muss der Ehemann
dann immer noch so viel Unterhalt an sein erstes Kind bezahlen
oder würde es weniger werden?
Wie soll man das wissen? Wir wissen ja nicht was er verdient.
Und falls es weniger würde: wie viel Prozent?
Das geht nicht nach Prozenten, sondern nach der Düsseldorfer Tabelle.
Ich wäre echt dankbar für eine klare Antwort!
Und ich freu mich immer wenn klare Fragen und klare Informationen kommen.
Hier fehlt das durchschnittliche Einkommen (incl. Steuererstattung, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Auslöse, Provisionen, Mieteinkünfte und sonstige Einkünfte) im Monat. Alle Einkünfte für 12 Monate addieren und dann durch 12 teilen.
Dann fehlt der genaue Unterhaltsbetrag (ob incl. oder ohne halbes Kindergeld). So kann ich nach der DüTa nicht rückwärts rechnen.
Nur wenn es sich um einen Mangelfall handelt, reduziert sich der Kindesunterhalt.
Angenommen der Mann verdient monatlich Netto 2000 Euro. Kein Weihnatsgeld, kein Urlaubsgeld. Keine Mieteinnahmen und auch keine Mietausgaben da eigenes Haus. Der Mann zahlt 379 Euro Unterhalt und das Kindergeld wurde zur Hälfte angerechnet. Die Neue Ehefrau ist aber arbeitslos. Wie sieht es jetzt aus? Denn der Mann muss ja auch seine Frau versorgen.
das Ganze noch mal von vorne, da ich einen Denkfehler drin hatte:
Bei 2.000 Euro netto muss er lt. Düsseldorfer Tabelle (eine Stufe schlechter - Stufe 4 - gestuft werden, da nur ein Unterhaltsberechtigter - http://file1.carookee.com/forum/Elternforum/42/file/… ) 490 Euro abzügl. 1/2 Kindergeld, also 398 Euro Unterhalt bezahlen. Dies ist der Unterhalt, wenn es nur um ein 11-jähriges Kind geht.
Kommt ein weiteres Kind dazu, wird für das 11-Jährige Kind von Einkommensstofe 3 aus gerechnet und dann ist der Unterhalt 469 Euro abzügl. 1/2 Kindergeld also 377 Euro
Für das weitere neues Kind wird dann ein Unterhaltsbetrag von 333 Euro abzügl. 1/2 KiGe also 241 Euro fiktiv angerechnet.
An erster Stelle kommen grundsätzlich die minderjährigen Kinder und danach erst Ehefrauen, Exfrauen, Mütter usw. Für eine evtl. Unterhaltspflicht an die Ehefrau bzw. dann betreuenden Mutter wird wie folgt gerechnet:
2.000 Euro abzügl. beide Unterhaltszahlungen an die beiden Kinder und abzüglich Selbstbehalt von z. Zt. 900 Euro (ab 01.01.11 vermutlich 950 Euro). Das was dann hier übrig bleibt, ist für die Ehefrau.
Ob das Einkommen wegen Wohnvorteil im eigenen Haus höher gerechnet wird, kann ich ohne genaue Zahlen hierüber nicht wissen. Würde hier auch den Rahmen sprengen.
Alles klar, vielen Dank für die Antwort. Jetzt hätte ich noch eine Frage.
Wie sieht es aus wenn die neue Ehefrau Arbeit findet und arbeiten geht und der Ehemann Erziehungsurlaub nimmt und somit Beim Neugeboren zuhause bleibt. Sein Erziehungsgeld würde sich auf ca. 900 € Netto belaufen. Wieviel Unterhalt müsste er jetzt an sein erstes Kind zahlen? Das ist nur eine theoretische Frage.
er müsste weiter wie bisher Unterhalt bezahlen. Sein Selbstbehalt würde gekürzt werden und die Mutter des Kindes müsste ihn quasi für die Hausarbeit „entlohnen“. Somit bleibt weiter das Geld für das erste Kind übrig.
Bitte nicht mich aufhängen. Ich bin nur der Bote der schlechten Botschaft.
Ach Quatsch, das war ja auch nur eine Frage, denn der Mann wollte das in Augenschein nehmen, aber die Frau eigentlich nicht, die will schon das das erste Kind weiter mit Unterhaltszahlungen bezahlt wird. Ok, das war jetzt eine schlechte Ausdrucksweise.
Und bevor jetzt andere denken die Frau hat nicht alle Tassen im Schrank, die Ehefrau mag das erste Kind ganz einfach sehr und will es nicht benachteiligen ( das will nur der Ehemann ).