Kindsunterhalt ohne RA nicht zu klären

Auf mehrmalige Anfragen beim Kindsvater/Unterhaltszahler, nach Gehaltsnachweisen in einem Zeitraum von 3 Jahren, keine schriftlichen Nachweise erhalten. Es wurden nur verbale Aussagen gemacht, über ein angeblich geringes Gehalt (bei TZ).Es wurde von der Mutter ein Anwalt eingeschaltet um das Recht der Kinder durchzusetzen. Kann der Unterhaltszahler an den Kosten des Anwalts beteiligt werden ? Gibt es Kostenbeihilfe für die Mutter (nicht berufstätig/Hausfrau) oder muß der Ehemann der Mutter (nicht der leibliche Vater) die Anwaltskosten tragen ? Immerhin hat der Unterhaltszahler ständig falsche Angaben gemacht, die Differenz beim Unterhalt (vom Anwalt ausgerechnet) beträgt 194 € (seit über 3 Jahren!).

Hallo,

wie kann der Anwalt der Mutter etwas ausrechnen, wenn er keine Nachweise hat? Hat der Vater inzwischen denn die Belege vorgelegt? Wurden seine abzugsfähigen Kosten (z. B. staatl. geförderte Altersvorsorge, Arbeitskosten usw.) bei der Berechnung vom Anwalt berücksichtigt?

Die Mutter hat das Recht alle zwei Jahre Auskunft über die Einkünfte zu verlangen (wenn sich in der Zwischenzeit nichts wesentliches beim Unterhaltszahler geändert hat). Das macht man der Gestalt, dass man schriftlich (per Einschreiben) die Auskünfte innerhalb einer festen Frist verlangt.

Die Mutter hätte dann auch das Jugendamt als Beistand (hat dann ungefähr die gleiche Arbeit wie ein Anwalt) kostenlos einsetzen können.

Wegen der Prozesskostenhilfe bin ich mir zwar nicht ganz sicher, aber soweit ich die Anträge verstehe, kommt es darauf an, wie hoch das Einkommen der Familie ist, in der der Antragsteller lebt.

Außerdem, werden (soweit ich weiß) vorgerichtliche Kosten (also Beratungen/Briefe usw. vor dem gerichtlichen Antrag) von der Prozesskostenhilfe nicht übernommen.

Gruß
Ingrid

Hi,

wie meine Vorposterin bereits geschrieben hat, kann man das ganze kostenlos vom Beistand im Jugendamt machen lassen.

Das Unterhaltsverfahren sollte man vom Ehevertrag abtrennen.

Beistände machen NUR Kindesunterhalt, müssen aber davon nicht leben. Kindesunterhalt ist bei den RA nicht sonderlich beliebt, weils da nicht viel zu holen gibt, entsprechend sehen zumeist die Bemühungen der RA aus…

Im übrigen hat ein Beistand einen ungleich größeren Erfahrungsschatz…

Mit dem Beistand/RA sollte man auch über eine Anzeige nach § 170 StGB wg. Verletzung der Unterhaltspflicht sprechen

grüße
miamei

wie schon geschrieben wurde, geh über das JA, die rufen Deinen ex an, der geht hin und unterschreibt einen Titel. tut er dies nicht, gehts leider vor Gericht.

Aber wie kommt der Anwalt auf 194€ ?
der mindestunterhalt für ein Kind zwischen 0-5 Jahre liegt bei 224 euro (sofern du das ganze Kindergeld erhälst)

Rückwirkend erhälst du glaub ich nur den Unterhalt wenn du den Vater des Kindes schirftlich aufgefordert hast Unterhalt zu leisten und dies nachweisen kannst.

Ach und das Jugendamt gibt dir normalerweise mtl. 125 euro Unterhalt für jedes Kind. Die wenden sich dann auch an den Vater um sich ihr geld wieder zu holen. Evtl. errechnet der Anwalt darauf die Differenz von 194€. Dies würde dann einer Unterhaltschuld von 319€ entsprechen, allerdings gibt es laut DDT 2010 keinen betrag von 319€ weder mit noch ohne Kindergeld.

Verdient dein Ex allerdings weniger wie 900€ netto ist er zu keinen Unterhaltszahlungen verpflichtet (was ja auch gut so ist). Ist er arbeitslos muss er nichts bezahlen wenn er weniger wie 770€ netto hat.

PS: Ich hoffe der Vater sieht auch seine Kinder wenn er schon Unterhalt zahlen soll.

Grüße

achja,

Anwalt muss jeder für sich bezahlen.
Jeder kann versuchen auf PKH zu gehen. Doch bitte bitte zahlt eure Anwälte selber wenn ihr schon klagen müsst. Es ist ein unding das dies die allgemeinheit tragen soll. Wenn du das Geld wirklich für deine Kinder willst, dann beiß in den sauren Apfel und investiere du in den Anwalt FÜR deine Kinder!

PS: Und immer daran denken, dem Kind steht der gleiche Unterhaltsbetrag von dir zu wie vom Vater :wink:

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Die Kinder sind zwischenzeitlich 13 und 17 Jahre (Abitur) alt, bekamen aber immer den Unterhalt der vor 10 Jahren ausgerechnet wurde, mit Urkunde beim JA. Der Unterhalt wurde gepfändet, weil der Vater eine sehr schlechte Zahlungsmoral hatte. Das JA hat auf telefonische Anfrage gesagt: „Bei dem Prozentsatz der Urkunde müssten Sie doch schon genug bekommen, ich habe dafür keine Zeit!“ Da war die Mutter über diese Aussage sehr schockiert war, nicht in der Lage zu kontern. Der Vater verdient 2300 Netto und hat über Jahre behauptet Teilzeit zu arbeiten. Erst durch den Anwalt und den geforderten Verdienstnachweisen kam das tatsächliche Gehalt herraus.
Das die Mutter für den Unterhalt der Kinder auch zu sorgen hat, ist der Mutter völlig klar, aber diese Aussage hört sich eher an, als hätte man keine Ahnung was Kinder kosten. Die Besuche der Kinder haben sich eingestellt, als der Vater die Sparbücher der Kinder (Führerschein etc.) „verloren“ hatte.
Das es die Mutter ärgert das der Vater jahrelang damit durch kam und ohne Anwalt, immernoch 400 Euro für zwei Kinder bekommen würde, ist dies wirklich so unverständlich?

@miamei

sorry, die geschriebene Antwort war für die anderen Autoren gedacht!
Danke für deine wirklich informative Antwort!
VG