Hallo,
angenommen Frau A erhält bisher den Unterhalt für ihre Tochter per Pfändung vom Arbeitsgeber des Kindsvaters B. Nun ist B „verschwunden“, also auf der Arbeit nicht mehr auffindbar und der Arbeitgeber hat die Gehaltszahlung und natürlich den davon zu begleichenden Unterhalt eingestellt.
Was macht A nun? Unterhalt beim Jugendamt beantragen. Bei Kindern unter 12 soll es eine solche Möglichkeit geben. Wie ist das Ausbleiben der Zahlung zu bestätigen? Braucht A eine Bestätigung des Arbeitsgebers von B, dass er derzeit keine Zahlungen erhält, von denen der Unterhalt beglichen wird?
Danke schonmal im voraus!
Hallo
Was macht A nun? Unterhalt beim Jugendamt beantragen. Bei
Kindern unter 12 soll es eine solche Möglichkeit geben. Wie
ist das Ausbleiben der Zahlung zu bestätigen? Braucht A eine
Bestätigung des Arbeitsgebers von B, dass er derzeit keine
Zahlungen erhält, von denen der Unterhalt beglichen wird?
A sollte eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Deren Aufgabe ist es, den Unterhalt vom Vater einzutreiben. Dabei werden sie schon von ganz alleine feststellen, dass selbiger verschwunden ist, oder sie werden ihn finden.
Den Unterhaltsvorschuss sollte A natürlich auch beantragen (es kann aber sein, dass das auch die Beistandschaft für A erledigt, weiß ich aber nicht). Dann bekommt A vom Jugendamt den Unterhaltsvorschuss, und das Jugendamt versucht, dieses Geld vom Kindsvater wiederzubekommen. Um letzteres muss sich A dann aber nicht kümmern.
Viele Grüße
Simsy