Kindsunterhalt: 'Wie du mir, so ich dir'?

Was wäre wenn:
Unverheiratetes Paar trennt sich. Gemeinsames Kind ist 2 Jahre alt.
Kind lebt bei der Mutter, die arbeitet.
Vater zahlt 13 Jahre lang keinerlei Unterhalt. Er ist zunächst selbständig, dann Harz IV.

Nun soll das 15-jährige Kind zum Vater (immer noch Harz IV).
Kann der Vater seinerseits Unterhalt fürs Kind von der Mutter verlangen?
Kann die Mutter nicht bezahlten Unterhalt erst mal verrechnen?

Der Unterhalt ist nicht für die Eltern, sondern für das KIND. Also kann das KIND jetzt natürlich Unterhalt von der Mutter verlangen.

…Hat die Mutter jemals für das Kin beim Vater Unterhalt eingefordert?
Besteht ein Titel? Eine Beistandschaft beim Jugendamt?

Stimmt - aber das Kind wird noch durch die Eltern vertreten.
Kann also der Vater gegen den Willen der Mutter Unterhalt bei der Mutter einklagen?

Nehmen wir an, sie hätte Unterhalt gefordert. Dann „ersatzweise“ den Mindestunterhalt vom (Sozial-?) Amt erhalten, weil vom Vater nix zu holen war.

Stimmt - aber das Kind wird noch durch die Eltern vertreten.
Kann also der Vater gegen den Willen der Mutter Unterhalt bei
der Mutter einklagen?

Selbstverständlich!
Wäre ja auch etwas seltsam, wenn ein Elternteil nach Gutdünken ein für das Kind vorteilhaftes Handeln unterbinden könnte. Nach dieser Logik könnte nie ein Kind gegen seine Eltern klagen.

auch ohne Gruß

Stimmt - aber das Kind wird noch durch die Eltern vertreten.
Kann also der Vater gegen den Willen der Mutter Unterhalt bei
der Mutter einklagen?

Selbstverständlich!
Wäre ja auch etwas seltsam, wenn ein Elternteil nach Gutdünken
ein für das Kind vorteilhaftes Handeln unterbinden könnte.
Nach dieser Logik könnte nie ein Kind gegen seine Eltern
klagen.

Ich hab mich wohl missverständlich ausgedrückt:
Mein Beispiel zielt darauf ab, ob der bisher vom Vater nicht gezahlte Unterhalt dem Vater negativ angerechnet werden kann. Das Kind hätte also keinen Nachteil, nur käme der Unterhalt ab dem Umzug zum Vater nicht aus der Kasse der Mutter, die bisher fast alles bezahlt hat, sondern aus der Kasse des Vaters, der bisher keine Zahlung geleistet hat.
Hört sich irgendwie fair an, finde ich. Jedenfalls fairer als wenn die Mutter, die bisher alle Belastung alleine getragen hat dies im umgekehrten Falle (Kind beim Vater) auch noch muss.
(Ich weiß, den Begriff „Fairness“ gibts vor Gericht nicht)
Ob der Vater zahlen kann und wird steht natürlich auf nem anderen Blatt. Hier gehts nur darum, ob die Ansprüche des Kindes gegenüber dem Vater „verfallen“ und/ oder angerechnet werden können.

Stimmt - aber das Kind wird noch durch die Eltern vertreten.
Kann also der Vater gegen den Willen der Mutter Unterhalt bei
der Mutter einklagen?

Selbstverständlich!
Wäre ja auch etwas seltsam, wenn ein Elternteil nach Gutdünken
ein für das Kind vorteilhaftes Handeln unterbinden könnte.
Nach dieser Logik könnte nie ein Kind gegen seine Eltern
klagen.

Ich hab mich wohl missverständlich ausgedrückt:
Mein Beispiel zielt darauf ab, ob der bisher vom Vater nicht
gezahlte Unterhalt dem Vater negativ angerechnet werden kann.

Er würde in Deinem Beispiel nicht dem Vater, sondern dem Kind negativ angerechnet.
Beide Eltern haben die Verpflichtung zum Unterhalt. Wenn ein Elternteil in der Vergangenheit nicht leisten konnte, hat das erstmal keinen Einfluss auf die unterhaltspflicht des anderen Teils.

Das Kind hätte also keinen Nachteil, nur käme der Unterhalt ab
dem Umzug zum Vater nicht aus der Kasse der Mutter, die bisher
fast alles bezahlt hat, sondern aus der Kasse des Vaters, der
bisher keine Zahlung geleistet hat.

Nur wenn er leisten kann, hat das Kind keinen Nachteil.
Aber unabhängig davon, die Mutter ist für den Vater und nicht für das Kind eingesprungen. Sie muß nun also vom Vater fordern und kann die Leistung für das Kind nicht mit Hinweis auf den Vater verweigern.

Hört sich irgendwie fair an, finde ich. Jedenfalls fairer als
wenn die Mutter, die bisher alle Belastung alleine getragen
hat dies im umgekehrten Falle (Kind beim Vater) auch noch
muss.
(Ich weiß, den Begriff „Fairness“ gibts vor Gericht nicht)

Doch, den gibt es durchaus (denn Gesetze müssen grundsätzlich „fair“ sein). Es ist aber eine frage des Blickwinkels: aus der Sicht des Kindes ist nichts faires daran, wenn es weniger Geld zum Unterhalt hat weil die Mutter unter Hinweis auf die fehlenden Zahlungen des Vaters in der Vergangenheit in der Gegenwart die Zahlung verweigert.

Ob der Vater zahlen kann und wird steht natürlich auf nem
anderen Blatt.

Nein, das steht auf dem gleichen Blatt. Denn wenn der Vater nicht zahlen kann, müßte der Staat einspringen. Und der verlangt vom Kind (in dessen Vertretung vom Vater), daß es den ihm zustehenden Unterhalt auch einfordert.

Komisch, mal abgesehen vonm Unterhalt, aber warum
soll das jetzt 15 jährige Kind auf einmal zum nicht ehelichen Vater?
An Stelle der Mutter würde ich mir erst mal darüber Gedanken machen!
MfG ramses90.

Wir können in diesm fiktiven Fall getrost davon ausgehen, dass die Mutter sich hinreichend Gedanken gemacht hat und die Entscheidung wohl überlegt ist.

Er würde in Deinem Beispiel nicht dem Vater, sondern dem Kind
negativ angerechnet.

Nö, natürlich nicht. Das Kind bekommt, was ihm zusteht, nur nicht immer aus der selben „Quelle“ Mama sondern nun endlich auich mal vom Papa.

Beide Eltern haben die Verpflichtung zum Unterhalt. Wenn ein
Elternteil in der Vergangenheit nicht leisten konnte, hat das
erstmal keinen Einfluss auf die unterhaltspflicht des anderen
Teils.

Seh ich auch so. Mama hat geleistet, Papa nicht. Entstehen dadurch „Schulden“, die Paps später bei Zahlungsfähigkeit an Kind, Amt oder Mama zurückzahlen muss?

Aber unabhängig davon, die Mutter ist für den Vater und nicht
für das Kind eingesprungen. Sie muß nun also vom Vater fordern
und kann die Leistung für das Kind nicht mit Hinweis auf den
Vater verweigern.

Nö, sie ist nicht „eingesprungen“, sondern das Kind hat halt keinen Unterhalt von Paps bekommen sondern nur nen Mindestsatz vom Amt.
Die Differenz fehlte dem Kind einfach.

…Es ist aber eine frage des Blickwinkels: aus der
Sicht des Kindes ist nichts faires daran, wenn es weniger Geld
zum Unterhalt hat weil die Mutter unter Hinweis auf die
fehlenden Zahlungen des Vaters in der Vergangenheit in der
Gegenwart die Zahlung verweigert.

Die Mutter verweigert nix, sondern hofft, dass Paps endlich mal zur Kasse gebeten wird, (wenn er zahlen kann) und dann erst sie.
Und dazu wäre es hilfreich zu wissen, ob Paps ein „Minus- Konto“ in den letzten Jahren aufgebaut hat oder ob alle Altlasten „vergessen“ sind, wenn er zu Geld kommen sollte.
Das Amt stellt meines Wissens die Unterhaltsersatzzahlungen am 12. (?) Geburtstag ein, während ein verdienender Vater deutlich länger zahlt. Also „verliert“ das Kind Kohle.