Kindsunterhalt

Gehen wir davon aus, dass ein selbständiger Mann aus dem Betrittsgebiet ein uneheliches Kind von 14 Jahren hat. Zum Zeitpunkt der Unterhaltsfestlegung (1995) war er ledig, angestellt und bis auf dieses eine Kind, kinderlos.

Die aktuellen Unterhaltszahlungen in Höhe von mtl. 191 € erfolgen pünktlich. Der Mann ist mittlerweile (seit 1997) verheiratet und hat selbst zwei Kinder (7).

Seine Selbständigkeit (seit 1996) läuft seit Jahren schlecht und er hat einen Jahresgewinn vor Steuern von ca. 5.000 € (ohne Tricksereien), Bemühungen um Anstellung scheiterten. Ehefrau ist angestellt und verdient ganz gut. Es muss darüber hinaus das Haus abbezahlt werden, das der Frau allein gehört. Er hat für das Darlehen mit unterschrieben.

Nun will die Kindsmutter des unehelichen Kindes nach 10 Jahren den Unterhalt neu berechnen lassen. Offenlegen muss der Vater ja nicht ihr gegenüber sondern nur gegenüber dem Jugendamt?!

Kann es passieren, dass er künftig keinen Unterhalt mehr zahlen muss, da er unter irgendwelchen Grenzen liegt? Was passiert jetzt??? Das Unterhaltspflicht besteht ist klar, er will ja auch gern zahlen. Da aus der Berliner Tabelle nichts zu entnehmen ist, fragt er sich, wass nun passiert und mit was er rechnen muss.

Hallo Helge,
dass der Mann keinen Unterhalt mehr zahlen muss, wird sicherlich nicht passieren.
Aufgrund seiner geringen Einnahmen kann seine Zahlung aber gemindert werden. Der Unterschiedsbetrag läuft allerdings als Schuldsumme auf, die bei Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, diesem zusteht.
(Oft macht es mehr Spaß, seinem Kind Geld zu schicken, als seiner Ex!)
LG
Fritz

Kann es passieren, dass er künftig keinen Unterhalt mehr
zahlen muss, da er unter irgendwelchen Grenzen liegt? Was
passiert jetzt??? Das Unterhaltspflicht besteht ist klar, er
will ja auch gern zahlen. Da aus der Berliner Tabelle nichts
zu entnehmen ist, fragt er sich, wass nun passiert und mit was
er rechnen muss.

Hi,
ich gehe davon aus, dass das Kind auch in den neuen Ländern wohnt.
Der Vater wird mit Sicherheit von der Unterhaltspflicht nicht befreit, wahrscheinlicher ist, dass der Mindestbetrag Ost ihv 269 € monatlich zu zahlen ist (Berliner Tabelle:Einkommen bis 1.000 €).
Dem geringen Einkommen ist auch noch der Wohnvorteil zuzurechnen, den schliesslich wohnt der Kindsvater mietfrei im Haus seiner Frau, auch wenn er das Darlehen mit unterschrieben hat… Die Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen Kind geht vor! Es kann nicht sein, dass der Ehefrau eine Immobilie finanziert wird und das minderjährige Kind dafür leer ausgeht. Sollte das Jugendamt die Berechnung durchführen, gehen die Unterlagen dorthin, wenns der Anwalt macht, dann zum Anwalt.
Sollte der Vater es vorziehen, nicht zu zahlen, wird er sicherlich mit Pfändungen rechnen müssen, einfach so die Zahlungen einstellen und hoffen, dass sich in 5 Jahren die Situation verbessert hat und man dann die Rückstände an den Sohn zahlen kann -keine Chance! Zumindest Jugendämter lassen sich auf solche Deals nie ein!
Der Unterhalt soll ja den aktuellen Bedarf des Kindes decken und ist nicht dazu da, dass sich derFilius später mal einen Porsche kaufen kann.
Grüsse
dragonkidd

PS: auch wenn sich der Vater schon um einen neuen Job bemüht,es ist nach gängiger Rechtsprechung eine Nebentätigkeit über einen Vollzeitjob hinaus immer zumutbar!

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