Hoffe, ich bin im richtigen Brett, aber letztendlich geht es darum, inwieweit man ein „aktiv-werden“ vom Arbeits- oder Sozialamt erwarten kann…
Hallo erstmal!
Konnte bei diesem Fall einer Bekannten leider keinen wirklichen Rat geben, vielleicht weiß es jemand hier besser: Frau X hat aus früherer Beziehung ein jetzt siebenjähriges Kind. War nicht verheiratet (Trennung kurz nach Geburt des Kindes) Vaterschaft wurde aber vom Kindsvater anerkannt. Da Kindsvater nie gearbeitet hat, wurden Leistungen nach dem UVG vom Jugendamt gezahlt. Dieses lief nach sechs Jahren aus, da es ja grundsätzlich längstens für 72 Monate gezahlt wird.
Frau Mustermann war zu diesem Zeitpunkt erkrankt, musste ihre Berufstätigkeit aufgeben und bezieht derzeit ALG II, wird aber demnächst wohl wieder berufstätig werden können. ABER: Wie geht sie dann am sinnvollsten vor, um in irgendeiner Weise Kindesunterhalt zu erhalten? Beim Jugendamt einen „Beistand“ (oder wie das heute heisst) anfordern und darüber versuchen, etwas zu erwirken (Titel etc.)?
Theoretisch muss sich ein Kindsvater mit Unterhaltsverpflichtung ja gesteigert um Erwerbsmöglichkeiten bemühen, praktisch hat Frau X aber im Arbeitsamt schon zu hören bekommen, dass man niemanden mit Gewalt zur Arbeit zwingen kann, wenn sich derjenige so verhält, dass er nirgends eine Anstellung bekommt. Im konkreten Fall gibt der Kindsvater seit 15 Jahren psychische Probleme an, da er aus seinem geliebten Heimatland vertrieben wurde (allerdings war er vor Jahren mindestens einmal schon wieder für acht Wochen im Urlaub dort…).
Ich meine, hier wird Frau X niemals zu Geld kommen, aber welchen Weg sollte sie am sinnvollsten beschreiten, wenn sie es wenigstens probieren will? Gibt es tatsächlich schneller Sanktionen vom Arbeitsamt, wenn jemand Unterhaltszahlungen zu leisten hätte und sich nur sehr - sagen wir mal - „halbherzig“ um Arbeit bemüht?
Liebe Grüße
Kata Rina
Wäre mal eine Idee!