Kindsvater arbeitsunwillig - Chance auf Geld?

Hoffe, ich bin im richtigen Brett, aber letztendlich geht es darum, inwieweit man ein „aktiv-werden“ vom Arbeits- oder Sozialamt erwarten kann…

Hallo erstmal!

Konnte bei diesem Fall einer Bekannten leider keinen wirklichen Rat geben, vielleicht weiß es jemand hier besser: Frau X hat aus früherer Beziehung ein jetzt siebenjähriges Kind. War nicht verheiratet (Trennung kurz nach Geburt des Kindes) Vaterschaft wurde aber vom Kindsvater anerkannt. Da Kindsvater nie gearbeitet hat, wurden Leistungen nach dem UVG vom Jugendamt gezahlt. Dieses lief nach sechs Jahren aus, da es ja grundsätzlich längstens für 72 Monate gezahlt wird.

Frau Mustermann war zu diesem Zeitpunkt erkrankt, musste ihre Berufstätigkeit aufgeben und bezieht derzeit ALG II, wird aber demnächst wohl wieder berufstätig werden können. ABER: Wie geht sie dann am sinnvollsten vor, um in irgendeiner Weise Kindesunterhalt zu erhalten? Beim Jugendamt einen „Beistand“ (oder wie das heute heisst) anfordern und darüber versuchen, etwas zu erwirken (Titel etc.)?

Theoretisch muss sich ein Kindsvater mit Unterhaltsverpflichtung ja gesteigert um Erwerbsmöglichkeiten bemühen, praktisch hat Frau X aber im Arbeitsamt schon zu hören bekommen, dass man niemanden mit Gewalt zur Arbeit zwingen kann, wenn sich derjenige so verhält, dass er nirgends eine Anstellung bekommt. Im konkreten Fall gibt der Kindsvater seit 15 Jahren psychische Probleme an, da er aus seinem geliebten Heimatland vertrieben wurde (allerdings war er vor Jahren mindestens einmal schon wieder für acht Wochen im Urlaub dort…).

Ich meine, hier wird Frau X niemals zu Geld kommen, aber welchen Weg sollte sie am sinnvollsten beschreiten, wenn sie es wenigstens probieren will? Gibt es tatsächlich schneller Sanktionen vom Arbeitsamt, wenn jemand Unterhaltszahlungen zu leisten hätte und sich nur sehr - sagen wir mal - „halbherzig“ um Arbeit bemüht?

Liebe Grüße
Kata Rina

Hallo

Beim Jugendamt einen „Beistand“
(oder wie das heute heisst) anfordern und darüber versuchen,
etwas zu erwirken (Titel etc.)?

Das ist auf jeden Fall schon mal sinnvoll. Damit kann sie sich viel Arbeit ersparen. Sie kann auch den Unterhalt über das Jugendamt laufen lassen (Kindsvater muss ans Jugendamt zahlen, die leiten die Zahlung weiter). Wenn nichts kommt, dann wird natürlich auch nichts weitergeleitet, aber zumindestens tun die in gewissem Rahmen schon mal alles, was man in einem solchen Fall tun kann, um den Vater zum zahlen zu bewegen.

Theoretisch muss sich ein Kindsvater mit
Unterhaltsverpflichtung ja gesteigert um Erwerbsmöglichkeiten
bemühen, praktisch hat Frau X aber im Arbeitsamt schon zu
hören bekommen, dass man niemanden mit Gewalt zur Arbeit
zwingen kann, wenn sich derjenige so verhält, dass er nirgends
eine Anstellung bekommt.

Das ist wohl so.

Kann es eigentlich sein, dass der Kindsvater schwarz arbeitet?

Im konkreten Fall gibt der Kindsvater
seit 15 Jahren psychische Probleme an, …

Hat der denn ein psychologisches Gutachten?
Kann es eigentlich auch sein, dass er wirklich psychische Probleme hat?

Ich meine, hier wird Frau X niemals zu Geld kommen, aber
welchen Weg sollte sie am sinnvollsten beschreiten, wenn sie
es wenigstens probieren will?

Mit dem Mann zu reden, ist nicht möglich? An sein väterliches Gewissen appellieren? Habt ihr keinen Mann im Bekanntenkreis, der mal mit ihm reden kann?

Gibt es tatsächlich schneller
Sanktionen vom Arbeitsamt, wenn jemand Unterhaltszahlungen zu
leisten hätte und sich nur sehr - sagen wir mal - „halbherzig“
um Arbeit bemüht?

Davon war ja die Rede, dass die Arbeitsämter Sanktionen verhängen wollen, wenn sich einer offensichtlich nicht so richtig bemüht. Aber seit wann ist der Mann denn arbeitslos? Das muss doch schon seit mehr als 6 Jahren sein? Kann mir kaum vorstellen, dass er da noch so einfach was kriegt, auch wenn er sich mit vollem Einsatz bemüht. Oder kann er irgendwie was Besonderes?

Wie ist er denn sonst als Vater? Interessiert er sich gar nicht für seinen Sprößling?

Viele Grüße
Simsy

Wie ist er denn sonst als Vater? Interessiert er sich gar
nicht für seinen Sprößling?

Hallo!

Seit der Trennung kurz nach der Geburt besteht gar kein Kontakt mehr zum Kindsvater; dieser hat auch nie ein Umgangsrecht/ Besuchsrecht eingefordert. Die Mutter wollte eigentlich auch keine schlafenden Hunde wecken, da der Kindsvater gebürtig aus dem Iran stammt und entsprechende Vorstellungen hatte, was die (religiöse) Erziehung angeht.

Was Schwarzarbeit oder so angeht kann mangels fehlendem Kontakt nur spekuliert werden. Soweit die Kindsmutter es damals mitbekommen hat, hat der Kindsvater hier in Deutschland (also seit Anfang der 1990-Jahre) nie gearbeitet und hat immer geäußert, dass er es auch nie tun werde, da er als ehemaliger Asylbewerber immer psychische Probleme angeben könne, die ihn am Arbeiten hindern.

Sowas wie einen „kleinen Amtsweg“ zwischen Jugend- und Arbeitsamt scheint es (noch) nicht zu geben, dass Unterhaltspflichtige bevorzugt in der Vermittlungsliste stehen :frowning: Wäre mal eine Idee!

Liebe Grüße
Kata Rina