Kingdom

Darf man der Bundesrepublik ein Stück Land für Immer abkaufen & darauf sein Eigenes Königreich gründen, mit eigenen, von den deutschen unabhängigen, Gesetzen?
& Was will Angie dafür pro qm?

joar
Hallo!

Darf man der Bundesrepublik ein Stück Land für Immer abkaufen
& darauf sein Eigenes Königreich gründen, mit eigenen, von den
deutschen unabhängigen, Gesetzen?

Ja, das ist der einfachste Weg, eventueller Strafverfolgung zu entgehen.

Gruß
Paul

Hallo,

wenn das möglich wäre, dann hätten die Heuschrecken uns schon aufgekauft und uns in ein steuerfreies Königreich umgewandelt. Oder die Mafia würde sich selbst auf eigenem Grund verwalten.
Aber als erstes würden sich natürlich die Bayern unabhängig erklären und die Bundesrepublik verlassen.
Übrigens wäre dann auch Prince Charles ohne besondere Erklärung König des Königreiches Hannover.

Gruß Woko

Hallo!

Laut Grundgesetz muss dazu nur das deutsche Volk zustimmen.

Kommt also auf den Preis an.

Grüße

Andreas

Hallo!

Kannst Du das konkretisieren? Es ist ein wenig her, dass ich mich mit der Staatsorganisation eingehend beschäftigt habe, aber m. E. ist es nur möglich, ein neues Land zu gründen, welches dann aber weiterhin Teil des Bundes ist (Art. 29 GG). Wo steht was anderes?

… womit natürlich auch die Gründung eines Königreiches in diesem Land ausgeschlossen ist. Monarchie hat bei uns nix zu suchen, und das ist gut so.

Ich vermute, er bezieht sich auf Art. 146 GG:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Also auf eine „Umgründung“.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo Sebastian!

Genau. Das ist m. E. die einzig logische Schlussfolgerung.

Grüße

Andreas

Hallo!

Siehe Artikel von Sebastian!

Grüße

Andreas

Sorry, das überzeugt mich nicht. Wie soll denn eine neue Bundesverfassung beschlossen werden, die eine Enklave enthält, wenn nicht zuvor eine entsprechende gesetzliche Regelung in dem betroffenen Bundesland getroffen worden ist?

Hallo!

Das Bundesland muss natürlich auch zustimmen.

Grüße

Andreas

Um die Antwort mal juristisch aufzubauen…
Generell kannst Du Dir natürlich Land kaufen. So lange es sich territorial in der Bundesrepublik Deutschland befindet, gelten hier die Deutschen Gesetze, wie Du etwa aus § 3 StGB oder § 1 EGBGB entnehmen kannst. Die sind natürlich auch - wie alle Gesetze - unabdingbar.

Was Deinen Wunsch nach einer eigenen Staatengründung angeht, musst Du folgendes Beachten: Generell ist die Staatengründung ein Akt des Völkerrechts. Du kannst also auf jeden Fall versuchen, auf Deinem Grundstück das Königreich München auszurufen. Das Problem wird nur sein, dass die Bundesrepublik dies nicht akzeptieren wird, genau wie der Rest der Staatengemeinschaft. Wenn die Bundesrepublik Deutschland Dich bei Deinem Vorhaben jedoch unterstützt, wäre generell die Abtretung von Flächenland möglich. Das ist ein genuines Hoheitsrecht jedes Staates. Das Problem ist allerdings, dass § 79 III GG in Verbindung mit § 20 GG die Umwandlung der Bundesrepublik selbst in eine Monarchie verbietet. Ich würde aber mal vermuten, dass damit nicht verboten wird, dass ein anderes Flächenland zur Monarchie werden kann und dies von der Bundesrepublik gefördert wird, zumindest dann, wenn es eine demokratische Monarchie werden soll. Willst Du tatsächlich ein totalitäres Regime schaffen willst, wird der Auftrag aus § 20 GG die Bundesrepublik wohl daran hindern, Dir zu helfen.

Ich hoffe, geholfen zu haben. Sollte es dennoch irgendwie klappen, hätte ich gern Steuerbefreiung in Deinem Staat.

Grüße,

Ralf

Endlich mal eine ernstzunehmende Antwort
Hallo!

Und das bringt mich dazu, die Frage noch einmal aufzuwerfen, die mir vor einigen Wochen schon keiner beantworten konnte: Wer wäre für die Beseitigung des „Königreiches“ zuständig? Die Landespolizei, die Bundespolizei oder die Bundeswehr?

Und das bringt mich dazu, die Frage noch einmal aufzuwerfen,
die mir vor einigen Wochen schon keiner beantworten konnte:
Wer wäre für die Beseitigung des „Königreiches“ zuständig? Die
Landespolizei, die Bundespolizei oder die Bundeswehr?

Bei der Beseitigung der ‚Republik freies Wendland‘ wurden neben der Landespolizei auch Einheiten des Bundesgrenzschutzes eingesetzt. M. W. wurden verfassungsrechtliche Bedenken gegen deren Einsatz nicht laut, möglicherweise wurde diese Frage damals aber auch einfach nicht aufgeworfen (zumindest nicht vor dem niedersächsischen oder dem Bundesverfassungsgericht).

Gruß

Hallo

Und das bringt mich dazu, die Frage noch einmal aufzuwerfen,
die mir vor einigen Wochen schon keiner beantworten konnte:
Wer wäre für die Beseitigung des „Königreiches“ zuständig? Die
Landespolizei, die Bundespolizei oder die Bundeswehr?

Vielleicht hilft das hier ein bischen (nicht durch die grelle Einstiegsseite abschrecken lassen :smile: ). Hier wird die Gründung der Republik Saarland und diverse Folgehandlungen juristisch durchgekaut.

http://www.saarheim.de/Faelle/sezession-fall.htm (Im Detail dann „Lösungsvorschlag zu Frage 2“)

Gruß, DW.

Laut Grundgesetz muss dazu nur das deutsche Volk zustimmen.

Warum das Deutsche? Wegen den Gebietsabtretungen? &
Dürfte ich dann ansiedeln, wen ich wollte? Nur als Hirngespinst: 1000 Amerikaner einladen, Bürger meines Staates zu werden?

Hallo!

Überlegen wir mal gemeinsam:

Das deutsche Volk hat in Deutschland grenzenlose Entscheidungsgewalt. Es kann, als Wähler, das Handeln der Politiker bestimmen, und es kann mehr. Es kann, wenn es will, sogar das (jetzt gültige) Grundgesetz abschaffen und alle anderen Gesetze auch. Es kann machen, was es will. Es kann also auch jemand das Recht geben, einen Staat zu gründen, und dort hin Amerikaner oder Nonnen oder wen auch immer einzuladen.

Es ist eine Preisfrage.

Wenn jemand sagen würde: Jeder Bundesbürger kriegt 1.000 Euro, und danach werden Zustände wie im alten Rom eingeführt, wer ist dafür?

Dann wäre sicherlich die Mehrheit dagegen. Man will ja noch was haben von der Zukunft.

Würde aber jemand fragen: Jeder Bundesbürger kriegt 1.000.000 Euro, und danach …

Dann würde bestimmt jeder zweite sagen: Für eine Million würde ich sogar auswandern, wenn es sein muss.

Jetzt klar?

Grüße

Andreas

Ehe hier weitere Diskussionen über das Warum auftauchen: der Gedanke kam mir bei einer Dokumentation über Afrika. Dort gründete einer, den Namen hab ich vergessen, sein Königreich. Da kam mir die Frage, warum darf der das dort & wir hier nicht? Welche Paragraphen verbieten uns das genau?

Die Mafia würde sich niemals ein eigenes Land kaufen, um sich dort selber zu verwalten. Die Mafia ist von der demokratischen Ordnung abhängig, denn nur in dieser kann sie als Geheimgesellschaft, die sie ist, aktiv sein. Die Mafia ist kein Gegenstaat, sondern ein Staat in einem Staat.

Servus,

wia moanst du jetz nacha des mit dem unabhängigen Bayern? Mir gfrein uns ja, das die Eroberung Restgermaniens so stad und friedle zuaganga is, das nu gar ned alle gspannt ham, das sie jetz in am Großbayern lem, bloß wei uns da Nama Deitschland momentan besser gfoid (ah deswegn, wei ma mit de Breißn ned so direkt in oan Dopf gschmissn wern woin).
Aber warum soidma jetz unsere Besitzungen außerhalb vu unserem eigentlichen Stammesgebiet wieder aufgehm? Wo ma doch scho an Nachfolger vu unserem großen Heiptling Franz Josef, den Edmund S., auf Brüssel gschickt ham, damida unser weitere Ausdehnung in europäischem Maßstab vorbereit, wos a nu den Vorteil ghabt hat, dasn mir endle losworn san.
Gegan Karlie in unserer norddeitschen Provinz Hannover hedma übrigens nix (er derfad sogar sei Camilla mitbringa, mir toleriern ja schließle sogar d Angie). Hauptsach, unsere Wittelsbacher dadn dann an schottischen Thron griagn, der wos eana eingle zuasteht (aber wahrscheinle is eana da dram z koid und z neblig).

Servus,
Markus