Kini in Bayern?

Hallo!
Die Anfrage nach der Austrittsmöglichkeit Bayerns aus der Bundesrepublik weiter unten bringt mich auf eine andere Frage:
Wenn Nostalgiker wie der „Bund der Königstreuen“ einen König als bayerisches Staatsoberhaupt fordern („braucha tean ma’n ned, aber scheena waar’s“), wäre dies - nach einer entsprechenden Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - möglich, oder steht dem eine Bestimmung im GG entgegen?
Ich kenne da nur den Art. 20 GG (1) („Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“).
Sagen die Kommentare, dass dies auch für die einzelnen Länder gilt?
Die Weimarer Verfassung war da präziser: "Jedes Land muß eine freistaatliche Verfassung haben. […] (Art. 17).
(Nebenbei: Alle Länder des Deutschen Reiches hätten sich also als Freistaat bezeichnen dürfen, nicht alle haben es getan.)
Schönen Gruß!
H.

Hi,
monarchistisch - auch konstitutionell - ist nicht demokratisch.
Blah

Wenn Nostalgiker wie der „Bund der Königstreuen“ einen König
als bayerisches Staatsoberhaupt fordern („braucha tean ma’n
ned, aber scheena waar’s“), wäre dies - nach einer
entsprechenden Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern

  • möglich, oder steht dem eine Bestimmung im GG entgegen?
    Ich kenne da nur den Art. 20 GG (1) („Die Bundesrepublik ist
    ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“).

nur weil ein land einen „könig“ einführt, widerspricht das nicht dem demokratieprinzip des grundgesetzes. ein könig ist nichts anderes als eine person mit besonderen rechten, die aber -im gegensatz z.b. zur kanzlerin- ihre legitimation nicht vom volk ableitet.

das homogenitätsprinzip in 28 gg bzw. das demokratieprinzip in der bayer. verfassung ist also so lange nicht verletzt, wie die macht beim volk verbleibt. der könig muss also seine macht z.b. durch wahlen vom volk ableiten.

ob das eine änderung der bayer. verfassung oder eines formelles gesetz bedarf, ist eine andere frage.

Die Weimarer Verfassung war da präziser: "Jedes Land muß eine
freistaatliche Verfassung haben. […] (Art. 17).

das spricht weder für noch gegen die einführung eines königs.

Hallo,

Wenn Nostalgiker wie der „Bund der Königstreuen“ einen König
als bayerisches Staatsoberhaupt fordern wäre dies - nach einer
entsprechenden Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern

  • möglich, oder steht dem eine Bestimmung im GG entgegen?

Also wenn denn Bayern schon ausgetreten wäre, wäre denn dann noch das GG der Rest-BRD relevant? Die wollen doch mit dem Austritt eben auch explizit aus dessen Gültigkeitsbereich austreten. Könnten sich die dann nicht eine neue und damit andere Verfassung geben?
Insofern erschließt sich mir der Sinn dieser Frage nicht ganz.

Grüße

Hallo,

monarchistisch - auch konstitutionell - ist nicht
demokratisch.

wer redet denn hier von monarchistisch, wenn es nur um die Einführung eines Königs geht? Siehe England, Dänemark, Schweden,… - die sind allesamt demokratisch und haben trotzdem einen König.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

Die Weimarer Verfassung war da präziser: "Jedes Land muß eine
freistaatliche Verfassung haben. […] (Art. 17).

das spricht weder für noch gegen die einführung eines königs.

Das sehe ich anders: Die Ausrufung des Freistaates Bayern setzte das Ende der Monarchie voraus (oder bedeutet es). Die Bezeichnung „Freistaat“ (Übersetzung des lateinischen „libera res publica“) bedeutet ja nichts anders als Republik. Und das ist im 20. Jh. identisch mit Demokratie.
Wie fasst du denn Art. 1 (1) der bayerischen Verfassung auf? Er lautet:
„Bayern ist ein Freistaat.“
H.

Also wenn denn Bayern schon ausgetreten wäre,

Was hat das mit meiner Frage zu tun?

Insofern erschließt sich mir der Sinn dieser Frage nicht ganz.

Mir geht es mit mancher Antwort nicht anders.
H.

Hi,

ist doch ganz einfach: Wenn die aus der BRD ausgetreten sind, dann gilt für Bayern auch kein GG mehr - deshalb gibts da nichts, was dann nicht durch den „Landtag“ von Bayern geändert werden könnte, um einen König als Repräsentant einzuführen.

Grüße

Hallo!

ist doch ganz einfach: Wenn die aus der BRD ausgetreten sind,
dann gilt für Bayern auch kein GG mehr - deshalb gibts da
nichts, was dann nicht durch den „Landtag“ von Bayern geändert

Die Frage lautet aber anders: Nämlich ob Bayern als Mitglied der Bundesrepublik die Möglichkeit hätte, wieder einen König als Repräsentanten einzuführen. Den Austritt hat Hannes nur erwähnt, weil ihm dadurch diese Frage gekommen ist; in seiner Frage geht es aber nicht um einen Austritt. Und deswegen auch seine Reaktion, was die Antwort eigentlich mit seiner Frage zu tun hat.

Gruß,
Max

Hallo,

Die Frage lautet aber anders: Nämlich ob Bayern als Mitglied
der Bundesrepublik die Möglichkeit hätte, wieder einen König
als Repräsentanten einzuführen. Den Austritt hat Hannes nur
erwähnt, weil ihm dadurch diese Frage gekommen ist; in seiner
Frage geht es aber nicht um einen Austritt. Und deswegen auch
seine Reaktion, was die Antwort eigentlich mit seiner Frage zu
tun hat.

Aha. Problem erkannt. Ich ging von einem Austritt aus, da ein König Staatsoberhaupt eines souveränen Staates ist. Und solange Bayern kein souveräner Staat ist, stellt sich die Frage eines Königs meiner Meinung nach nicht. Insofern wäre die Frage nach einem König in Bayern keine Frage der Demokratie, sondern der Staatsform, eben Republik oder Monarchie und hier ist wohl das GG relativ eindeutig. Da ist die Rede von einer Bundesrepublik. Und solange Bayern zu dem Geltungsbereich des GG gehört, können die für sich keinen Königreich ausrufen.

Grüße