Auf kino.to kann man nun durch einen Facebook-„Gefällt Mir“ Button seine Freunde darüber in Kentnis setzen, welchen Film man mag. Darüberhinaus wird der Link mitgesendet, wo man sich den Film direkt aufrufen kann. Gibt es da ein Recht das mir das untersagt, diese Film über Facebook zu verlinken bzw auf Gefällt Mir zu klicken?
Tja, das ist wohl internationales Recht und grösstenteils Juristenfutter, da würde ich wohl eher die Herren Doktoren und Professoren der Jurisprudenz und der Universitäten sowie die Herren Staatsanwälte und Richter konsultieren, für so eine schwierige und komplexe Frage. Ich meinerseits kann hier keine Antwort geben, da ich für solche Anfragen wohl unterbezahlt bin. MfG: Der Wurm.