tag leute
habe eine wichtige frage.
mein kollege war im sneak preview, also im kino was ab 18 jahren ist. nun ist er minderjährig und wurde nicht kontrolliert und bekam eine kinokaarte ausgehändigt.
was könnte man jetzt gegen das kino sagen? kann man sie anzeigen? wenn ja was bringt diese anzeige? muss das kino eine strafe zahlen? hat das konsequenzen für meinen kumpel?
gruß steffen
tag leute
Hallo Steffen.
habe eine wichtige frage.
Naja, was man so „wichtig“ nennt …
mein kollege war im sneak preview, also im kino was ab 18 jahren ist.
Eine „Sneak Preview“ ist nicht ein Kino, das ab 18 ist. Ein Pornokino ist ab 18. Eine Sneak Preview ist einfach nur ein Überraschungsfilm. Das kann alles sein - von „Findet Nemo“ bis „Natural Born Killers - Director’s Cut“.
nun ist er minderjährig und wurde nicht kontrolliert und bekam eine kinokaarte ausgehändigt.
Es mag sein, dass der Erwerb von Karten für eine „Sneak Preview“, nach den AGB des betreffenden Kinos, erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Das hat einfach den Grund, dass ein Film gezeigt werden könnte, der erst ab 18 Jahren freigegeben ist. Wenn der gezeigte Film aber ab 12 freigegeben ist, wird man sicherlich auch Karten an unter 18-Jährige verkaufen.
was könnte man jetzt gegen das kino sagen? kann man sie anzeigen? wenn ja was bringt diese anzeige? muss das kino eine strafe zahlen?
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber ich glaube, du guckst zu viel K11. Den Aufwand, den man betreiben müsste, um hier zu klagen, wäre das Ergebnis nicht wert. Vor allem wäre es eben auch sinnlos, wenn dein Kumpel älter ist, als die FSK Einstufung des gezeigten Films.
hat das konsequenzen für meinen kumpel?
Nein. Dein Kumpel wird es überleben und sicherlich nicht mehr bleibende Schäden davon tragen, als wenn er sich das alltägliche (nächtliche) TV-Programm gönnt.
Vergiss die Sache einfach.
Sorry, mit sowas kenne ich mich nicht aus…
Hallo Steffen,
ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen, da ich kein Anwalt bin, sondern ebenfalls nur Kino-„User“ 
Herzliche Grüße
Axel
aber sneak ist ab 18, da es über 0 uhr hinaus geht
aber sneak ist ab 18, da es über 0 uhr hinaus geht
Auch das stimmt nicht ganz. Z.B. das Cinemaxx in Augsburg hat eine Sneak Preview um 21:00 Uhr, womit hier genügend Zeit vorhanden ist, dass eine Vorführung vor 24:00 Uhr beendet ist. (Wenn nicht gerade „Giganten“ oder „Der mit dem Wolf tanzt“ gezeigt wird …)
Wie dem auch sei. Es ist von Kino zu Kino unterschiedlich und im Falle des betreffenden Kinos könnte die Vorführung über 24 Uhr hinaus gehen.
Ich weiß beim besten Willen nicht, worauf du hinaus willst. Geht es dir um den Jugendschutz, z. B. § 11 Abs. 3 JuSchG? Dann sollte man ggf. auch § 1 Abs. 1 JuSchG und § 2 JuSchG mit einbeziehen. Ich bin kein Jurist, aber ich lese hier, dass dein Kumpel sich ausweisen muss, wenn er danach gefragt wird und dass der Veranstalter das Alter (nur) „im Zweifelsfall“ zu überprüfen hat. Wenn dein Freund einfach nicht mehr wie 15 sondern wie 20 ausschaut (woran auch immer man das fest machen möchte), so wüsste ich nach wie vor nicht, was man dem Kino vorwerfen kann. Ebenso, wenn eine Person nach § 1 Abs. 3 f. JuSchG dabei war.
Ich kann leider nicht weiter helfen.