Kioskabriss?

Folgende abstrakte Abhandlung: Eine Dame älteren Jahrgangs hat mal einen Kiosk (1970) auf kirchlichem Gelände und mit Genehmigung des jeweils amtierenden Pfarrers und des Verwaltungsrates und mit Baugenehmigung der Stadt, einen Kiosk und später andere Räumlichkeiten errichtet (Toiletten, Lagerraum). Jetzt ist dem Verwaltungsrat der Kiosk ein Dorn im Auge und möchte denselben abreißen lassen, um Parkplätze zu errichten.
Die Pächterin hatte mehrmalig im Lauf der Jahre versucht die Pacht schriftlich zu fixieren, welche immer mit den Worten verschoben wurde: „Später machen wir das schon“. Nun hängt ein Arbeitsplatz dran und die Altersversorgung der Erbauerin, ferner sollte die Tochter das ganze Erben. Wie geschrieben, es ist rein fiktiv. Meine Fragen: gibt es ein Gewohnheitsrecht, darf der Eigentümer des Grundstücks einfach alles abreißen was ihm nicht gefällt, obwohl immer versucht wurde ein Schriftstück für die Pacht zu erhalten?

Hallo,
ein gepachtetes Gewerbeobjekt ist nicht in jedem Fall das gleiche wie eine vermietete Wohnung - man kann es auch kündigen. Da es keinen schriftlichen Vertrag gibt, der anderes festschreibt, gilt die gesetzliche Regelung: http://dejure.org/gesetze/BGB/584.html
Gruß
loderunner (ianal)