Kioskeröffnung mit Bringdienst.... Wichtig!

Hallo zusammen,

habe da mal eine Dringende und wichtige Frage…
Und zwar habe ich einen Kiosk eröffnet mit Bringdienst.

Nun zu meiner rechtlichen Frage…

Was muss ich eintragen lassen um auch wie andere Kioske wochentags bis 22 uhr und den ganzen Sonntag öffnen zu können?

Das mit dem Bringdienst ist rechtlich soweit geklärt, kann man anbieten solange man will, sogar 24 std durchweg. Da brauch man keinen zusatzeintrag.

Nur welchen genauen Wortlaut müsste man eintragen um diese
Öffnungszeiten ebenfalls wie andere stinknormale Kioske zu erhalten?

Wäre um schnelle und korrekte hilfe sehr dankbar,
da die vom Gewerbeamt mir auch in der sache nicht weiterhelfen können.

mfg

Sascha

Hi Sascha,

Was muss ich eintragen lassen um auch wie andere Kioske
wochentags bis 22 uhr und den ganzen Sonntag öffnen zu können?

Frag die zuständige IHK. Die sollten mehr wissen.

http://www.google.de/search?num=20&hl=de&newwindow=1…

HTH Ulrich

also würde es dem ersten artikel nach dem google-ergebiss heissen das man einen Kisok als Verkaufskiosk eintragen lassen sollte/kann und so nicht als charaterischer „Laden“ zu zählen(laut dem Urteil vom OLG).

Somit könnte man also die Ladenschlusszeiten außer Betracht lassen und quasi öffnen wann man will??

Oder hab ich das nu falsch verstanden??

Wer kann mir Konkret sagen was nu fakt ist…

Bin es leid von stelle zu stelle verwiesen zu werden (Gewerbeamt - IHK und zurück usw.)

die wissen alle nix…

Mfg

Sascha