Hallo,
meine Frau ist Verkaufsstellenleiterin bei Schlecker.
Jetzt wird in der Nachbarschaft ein Kiosk verkauft.
Sie interessiert sich sehr dafür.
Was muß Sie beachten bei Übernahme und Aufnahme der Selbstständigkeit?
Wo kann Sie Hilfe bekommen oder finden?
IHK?
Danke für die Hilfe im voraus.
Gruß
Jörg
Hallo Jörg, was wird an dem Kiosk verkauft? Wo steht dieser, etwa auf öffentlichem Straßenland? Gruß Sergej Kulibaba
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Hallo Sergej,
der Kiosk ist ein ganz normaler Laden in einer Geschäftszeile in einem größeren Wohngebiet mit vielen Kindern.
Er bietet ganz normale Kioskartikel an, wie z.B. Zeitungen,Zigaretten,Süßigkeiten, Backwaren, Imbiss usw…
Müßte eigentlich gut laufen, aber der jetzige Besitzer ist unfreundlich und nicht Serviceorientiert.
Er hat keinen Bock mehr.
Gruß
Jörg
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Hallo Jörg, Deine Frau muß den Mietsvertrag mit dem Vermieter der Gewerberäume fortführen können. Dies sollte vorab in einem Gespräch zwischen Verkäufer, Käufer und Vermieter geklärt werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, jeden Nachbetreiber zu akzeptieren.
Deine Frau müßte vor Eröffnung eine Betriebsanzeige bei der nach Landesrecht zuständigen Wirtschaftsbehörde machen; also bei der Kommune oder dem zuständigen Bezirksamt.
Wenn Sie Imbiß verkäuft, Kaffee kocht u.ä. muß eventuell anstelle der Betriebsanzeige eine Gaststättenerlaubnis eingeholt werden. Diese kann je nach Bundesland mit der Auflage der Teilnahme an einer IHK-Schulung verbunden sein.
Also dringend vorher beim zuständigen Amt oder der IHK Infos einholen, da von hier aus keine Einzelfallbeurteilung oder Rechtsberatung vorgenommen werden kann. Sergej Kulibaba
Hallo,
auch ein mögliches Wettbewerbsverbot sollte geprüft werden.
Grüße