Hallo,
man stellt sich vor, eine Frau beantragt über einen Anwalt die Eröffnugn
des Insolvenzverfahrens.
Anwalt schreibt sämtliche Gläubiger an, ob diese sich mit einem
prozentual anteiligen Betrag zufrieden geben. Ansonsten müßte
das Insolvenzverfahren beantragt und eingeleitet werden.
In der Zeit der Beantragung kommt einer der Gläubiger
am 31.12.09. Es steht die Verjährung seiner Forderung an.
Die Frau unterschreibt den Verzicht auf die Einrede der Verjährung.
So nun eine Frage:
Was hat der Verjährungsverzicht für eine Auswirkung auf das
Insolvenzverfahren, denn der eine Gläubiger hat doch wohl
einen Vorteil den anderen Gläubigern gegenüber.
Kann der Verzicht das ganze Insolvenzverfahren kippen?
Wenn andere Gläubiger davon erfahren, kann das Ärger geben?
Hoffe von euch mehr zu erfahren.
Danke schon mal
Gruß Karin