zielorientiert denken nach schlechten Erfahrungen?
Hallöchen,
Was Du meinst ist das Pfandrecht nach AGB. Das berechtigt
Kreditinstitute Guthaben auf vorhandenen Konten mit
uneinbringlichen Schulden auf anderen Konten desselben Kunden
zu verrechnen.
Genau und dieses Recht zu verrechnen nennt man
Verrechnungsklausel.
dies betrifft aber nur Guthaben und Verbindlichkeiten ein und desselben Kunden. Die Verrechnung zwischen Firmenkonto und Konto des Inhabers ist ohne zusätzliche Sicherheitenvereinbarung nicht möglich. Dies hast Du oben behauptet, was schlichtweg falsch ist.
Ich sprach ja auch nicht von Unrecht, sondern daß man ungleich
behandelt, bzw. im Insolvenzfall den Einzelunternehmer derart
in den Boden tritt, daß er nicht mal mehr nen Telefonanschluss
kriegt und nicht mehr im Versandhaus per Nachnahme bestellen
kann. Erkundige dich doch mal über die Folgen eines Eintrages
in die Schuldnerkartei.
Das scheint mir doch eher ein Schufa- als ein Bankenproblem zu sein. Zu der Schufa habe ich meine ganz persönliche Meinung. Eine Bank, die Mitglied der Schufa ist, was wir z.B. nicht sind, muß Problemkredite melden. Die Folgen hängen dann nicht mehr von der Bank ab, sondern davon, wie die Geschäftspartner auf eine entsprechend negative Schufa-Auskunft reagieren.
Jeder Kleingewerbetreibende sitzt 1/4-jährlich auf der Bank,
wenn nicht öfter und erklärt seine bilanzen und BWA´s jetzt tu
mal nciht so, als wäre es möglich so hohe Schulden anzuhäufen,
daß die Bank das nicht merkt. Aber wie man weiß „Schneider“
und „Balsam“ sind ehrenmänner, der Kleinunternehmer von
nebenan potentieller Betrüger!
Ich diskutiere mit jedem Kunden über seine Quartalszahlen, der solche anfertigt, vollkommen unabhängig von der Unternehmensgröße. Probleme habe ich nicht mit vorhandenen Zahlen, sondern dann, wenn mir nicht erklärt werden kann, warum diese oder jene Zahlen zustandegekommen sind. In der Fähigkeit zur plausiblen und verständlichen Erklärung von Zahlen zeigt sich die finanzielle Kompetenz eines Unternehmers.
Hast Du hingegen eine grosse GmbH sieht das anders aus, da
wird der Geschäftsführer privat der Bank gegenüber nicht
haften.
Auch da frag mal in der RA nach, den wenn die GmbH keine
ausreichenden eigenen Sicherheiten besitzt, sind die GF
gesamtschuldnerisch an den Krediten der GmbH beiteiligt.
Quark. Ich kann doch niemanden zwingen, Sicherheiten aus dem privaten Bereich anzubringen. Nur kann man der Bank nicht verdenken, Kredite zu verweigern, wenn der Unernehmer nicht bereit ist, mit einem gewissen Engagement zu seinem Unternehmen zu stehen. Sich hinter einer GmbH zu verstecken ist einfach. Wenn eine 25 TEUR-GmbH 1 Mio. Kredit haben will, ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.
Gruß
Christian