Kirch wird gebettet

Hallo,

es ist eine Bodenlosigkeit der Banken, wenn das zugelassen wird.

Derjenige Herr Kirch, der mit Grossmannssucht, die Preise im TV-Bereich nach oben trieb, um sie dann nicht mehr bezahlen zu können, also jemand weder mit unternehmerischem Können noch mit Fortune, soll Berater des Unternehmens werden, daß er in die Pleite ritt? Und dieser Vertrag ist mit Millionen gepolstert!

Bank lass mal nen Handwerksmeister pleite gehen, der wird verfolgt mit Geschäftsführungsverboten, Schwarzen Listen, Kontenkündigungen und allem, was einen eigentlich auf die Parkbank treiben kann.

Banken ihr zeigt wieder euer wahres widerliches Gesicht.

Oma sagte immer:" der Hahn scheißt immer auf den großen Mist"
wie recht sie hatte.

gruss winkel

Marktwirtschaftsallerigie?
Hallöchen,

es ist eine Bodenlosigkeit der Banken, wenn das zugelassen
wird.

meinst Du eventuell „bodenlose Frechheit“?

Derjenige Herr Kirch, der mit Grossmannssucht, die Preise im
TV-Bereich nach oben trieb, um sie dann nicht mehr bezahlen zu
können, also jemand weder mit unternehmerischem Können noch
mit Fortune, soll Berater des Unternehmens werden, daß er in
die Pleite ritt? Und dieser Vertrag ist mit Millionen
gepolstert!

  1. Wenn er kein unternehmerisches Können zu bieten hätte, hätte der Laden nicht jahrelang florieren und zu einem der führenden deutschen Medienunternehmen machen können. Unternehmerische Fehlentscheidung war die starke Expansion der vergangenen Jahre und der massive Einstieg ins Bezahlfernsehen. Weitere Ausführungen auf Wunsch.
  2. Auf allen drei Seiten (Insolvenzverwalter, Banken, Kirch) sind keine Idioten zugange. Der Insolvenzverwalter wird schnell gemerkt haben, daß er das ganze Konglomerat in der gebotenen Eile nicht wird verstehen können. Dafür braucht er Kirch. In der Medien- und Filmbranche läuft praktisch nichts ohne Kontakte. Auch dafür braucht man Kirch. Kirch ist kein Idiot und läßt sich das bezahlen.Es gibt ein Wort für sowas: Marktwirtschaft.
  3. Bevor die Einzelheiten des Vertrages, von dem ich im übrigen noch nichts gehört habe, nicht bekannt sind, sind sowohl Wutausbrüche als auch Diskussionen unnötig und voreilig.

Eines wollen wir doch nicht vergessen: Bevor Kirch sein Geld bekommt, muß der Laden erstmal überlebt haben.

Bank lass mal nen Handwerksmeister pleite gehen, der wird
verfolgt mit Geschäftsführungsverboten, Schwarzen Listen,
Kontenkündigungen und allem, was einen eigentlich auf die
Parkbank treiben kann.

Handwerksmeister hab ich zwar nicht als Kunden, aber von den genannten Maßnahmen hab ich eigentlich noch nicht gehört. Was für einen Sinn soll denn eine Kontokündigung haben? Ist der Kunde wirklich pleite, wird die Firma von Amts wegen gelöscht, da sind auch dann die Konten aufzulösen. War man Kreditgeber, wird man das Konto mit Sicherheit nicht auflösen, weil ja noch Eingänge kommen könnten.

Banken ihr zeigt wieder euer wahres widerliches Gesicht.

Was für eine theatralische und unqualifizierte Bemerkung.

Bis dann
Christian

Hallo Chris,

meinst du evtl. Allergie?

es ist eine Bodenlosigkeit der Banken, wenn das zugelassen
wird.

meinst Du eventuell „bodenlose Frechheit“?

Nein da Niveau!

  1. Auf allen drei Seiten (Insolvenzverwalter, Banken, Kirch)
    sind keine Idioten zugange. Der Insolvenzverwalter wird
    schnell gemerkt haben, daß er das ganze Konglomerat in der
    gebotenen Eile nicht wird verstehen können. Dafür braucht er
    Kirch. In der Medien- und Filmbranche läuft praktisch nichts
    ohne Kontakte. Auch dafür braucht man Kirch. Kirch ist kein
    Idiot und läßt sich das bezahlen.Es gibt ein Wort für sowas:
    Marktwirtschaft.

Ich hab nie von „Idioten“ gesprochen, nur so am Rande.

  1. Bevor die Einzelheiten des Vertrages, von dem ich im
    übrigen noch nichts gehört habe, nicht bekannt sind, sind
    sowohl Wutausbrüche als auch Diskussionen unnötig und
    voreilig.

Wenn du noch keine Nachrichten gehört und gelesen hast, dann darf man nicht diskutieren? Komische Einstellung.

Bank lass mal nen Handwerksmeister pleite gehen, der wird
verfolgt mit Geschäftsführungsverboten, Schwarzen Listen,
Kontenkündigungen und allem, was einen eigentlich auf die
Parkbank treiben kann.

Handwerksmeister hab ich zwar nicht als Kunden, aber von den
genannten Maßnahmen hab ich eigentlich noch nicht gehört. Was
für einen Sinn soll denn eine Kontokündigung haben? Ist der
Kunde wirklich pleite, wird die Firma von Amts wegen gelöscht,
da sind auch dann die Konten aufzulösen. War man Kreditgeber,
wird man das Konto mit Sicherheit nicht auflösen, weil ja noch
Eingänge kommen könnten.

Das Firmenkonto bleibt sicherlich, bis es abgeschrieben ist, bestehen, aber glaube nicht, daß du bei dieser Bank noch ein Privatkonto haben darfst. (Verrechnungsklausel - schon gehört)
Geschweige denn diese Bank hilft dir nochmal in eine selbständigkeit.

In Amerika, z.b. gilt, wer einmal pleite ging, wird diese Fehler nicht nochmal machen. Wir geben ihm ne chance, damit er mal unsere forderungen begleichen kann.

Sag mal in Deutschland „Ich war selbständig, habe noch Schulden, bin aber qualifiziert“ - Antwort Arbeitgeber: „Wir möchten mit Pfändungen und Abtretungen nichts zu tun haben.“

Banken ihr zeigt wieder euer wahres widerliches Gesicht.

Was für eine theatralische und unqualifizierte Bemerkung.

Ich hab dich damit nicht persönlich gemeint, sondern die Bürokratie und Wirtschaftsbremserei der Banken.

Schon die diskussion um den Zusammenschluß der Aufbaubanken verfolgt. alle klagen, daß Existenzgründungen zur Zeit von Banken garnicht bearbeitet werden. Aber alle sagen wir brauchen mehr Initiative. Die Banken nicht brauchen keine Initiative sondern nur Sicherheiten.

Winkel

Hallo nochmal.

  1. Bevor die Einzelheiten des Vertrages, von dem ich im
    übrigen noch nichts gehört habe, nicht bekannt sind, sind
    sowohl Wutausbrüche als auch Diskussionen unnötig und
    voreilig.

Wenn du noch keine Nachrichten gehört und gelesen hast, dann
darf man nicht diskutieren? Komische Einstellung.

Nein, so war das nicht gemeint. Aber die Inhalte des Vertrages liegen noch nicht vor, insofern sollte man sich eine Diskussion über ungelegte Eier ersparen.

München (dpa) - Der Münchner Medienunternehmer Leo Kirch soll auch nach der Pleite seiner Kernfirma KirchMedia verbunden bleiben. Derzeit werde ein Beratervertrag für Kirch vorbereitet, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Das Blatt berief sich auf einen der beiden neuen Geschäftsführer, Hans-Joachim Ziems. Es existiere bereits ein Arbeitspapier, das Inhalte von Kirchs Tätigkeit festlege. Wieviel er dafür bekomme, hänge von der Dauer der Tätigkeit ab. Ziems zufolge ist Kirch daran interessiert, dass sein Lebenswerk gerettet wird Veröffentlicht von RZ-Online am 20.04.2002 13:53

Das Firmenkonto bleibt sicherlich, bis es abgeschrieben ist,
bestehen,

In dem Augenblick, wo die Pleite eintritt, ist der Kreditbetrag sofort abzuschreiben.

aber glaube nicht, daß du bei dieser Bank noch ein
Privatkonto haben darfst. (Verrechnungsklausel - schon gehört)

Verrechnungsklausel? Nein, das habe ich in der Tat noch nicht gehört. Wenn das irgendwas in der Richtung heißen soll, daß Habensalden auf einem Privatkonto mit den Schulden des Unternehmens verrechnet werden, setzt das einen Sicherheitenvertrag voraus oder einen entsprechenden Beschluß des Insolvenzverwalters im Falle einer Einzelunternehmung, KG oder oHG.

Und wieso sollte es noch ein Privatkonto geben (mal abgesehen davon, daß ich noch nie von einem Fall gehört habe, bei dem dem Pleitier ein Privatkonto gekündigt worden wäre)? Eigentlich sollte doch der Unternehmer zu seinem Unternehmen stehen. Wenn man privat noch Geld zum Verwalten hat, war man da ja doch sehr vorsichtig. Das dürfte einer Bank gar nicht gefallen.

Geschweige denn diese Bank hilft dir nochmal in eine
selbständigkeit.

Fände ich auch sehr komisch. Du traust ja Kirch anscheinend auch nicht mehr soviel zu, wieso sollte eine Bank davon ausgehen, daß ein Unternehmer es beim zweiten mal besser macht und dann auch noch wieder mit ihrem Geld?

In Amerika, z.b. gilt, wer einmal pleite ging, wird diese
Fehler nicht nochmal machen. Wir geben ihm ne chance, damit er
mal unsere forderungen begleichen kann.

Das setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus, die ein Unternehmer nur dann abschließen wird, wenn er entweder bescheuert oder unendlich ehrlich ist.

Banken ihr zeigt wieder euer wahres widerliches Gesicht.

Was für eine theatralische und unqualifizierte Bemerkung.

Ich hab dich damit nicht persönlich gemeint, sondern die
Bürokratie und Wirtschaftsbremserei der Banken.

Daß ich nicht persönlich gemeint war, ist mir klar, aber eine derartig pauschale Aussage über „die Banken“ ist einfach nicht gerechtfertigt.

Schon die diskussion um den Zusammenschluß der Aufbaubanken
verfolgt. alle klagen, daß Existenzgründungen zur Zeit von
Banken garnicht bearbeitet werden. Aber alle sagen wir
brauchen mehr Initiative. Die Banken nicht brauchen keine
Initiative sondern nur Sicherheiten.

Wieder diese Pauschalisierungen. Ich habe in meinem Aktenschrank nur zwei Kredite mit Sicherheiten und diese beiden sind Übernahmefinanzierungen eines Bankenkonsortiums. In solchen Fällen gibt es standardmäßig bestimmte Sicherheitenvereinbarungen. Sicherheiten bringen im Regelfall nichts außer Arbeit (Privatkredite mal ausgenommen).

Gruß
Christian

P.S.
Ich verdrück mich in zwei Stunden in den Urlaub, also nicht wundern, wenn Du ab irgendwann keine Antwort mehr bekommst.

Hallo Ihr Zwei,

ich habe die Diskussion sehr amüsiert verfolgt.
So pauschale Aussagen bringen ja nichts. Ich betreue eine Reihe von Existenzgründern. Es ist zwar schwieriger geworden Geld zu bekommen, aber ein gutes Konzept bekomme ich immer finanziert.
Das AGB Pfandrecht über das ihr gesprochen habt richtet sich aber nie gegen Privatkonten. Hier wird eine Trennung zwischen Firma und Person vorgenommen.
Und übrigens finde ich es okay wenn sich eine Bank Sicherheiten für ihr Geld holt. Zu verschenken haben die ja auch nichts.

Übrigens wünsche ich einen schönen Urlaub.

Gruss
Christian

Hallo Christian,

Schau doch mal in deinen Kontoeröffnungsantrag deines Girokontos, dort findest du die Verrrechnungsklausel als Standardformulierung. Und wenn du genau hinschaust und Dein Partner mitunterschrieben hat, dann erstreckt sich das auf alle eure Konten.

Das AGB Pfandrecht über das ihr gesprochen habt richtet sich
aber nie gegen Privatkonten. Hier wird eine Trennung zwischen
Firma und Person vorgenommen.

Und warum werden dann im Insolvenzfall BEIDE Konten gesperrt und gegeneinander aufgerechnet???

Und übrigens finde ich es okay wenn sich eine Bank
Sicherheiten für ihr Geld holt. Zu verschenken haben die ja
auch nichts.

ICH spreche nicht davon , daß die Banken Geld verschenken sollen. Aber stell dir doch mal einen Existenzgründer in den Neuen Ländern vor. Angenommen er hat nicht ein haus geerbt oder im Lotto gewonnen. Welche Möglichkeiten hatte er seit 1989 „Sicherheiten“ (bankübliche) zu erwirtschaften? Sag nicht Lebensversicherung ohne den Rückkaufswert berechnet zu haben!!!

Woher also sollen die Existenzgründer in den Neuen Ländern ihr Kapital bekommen? Denke mal KfW. Und da wirst du mir beipflichten können, daß es nichts schwierigeres gibt, als ne Bank dazu zu überreden, diese Mittel zu beantragen.

Realsatire:

Ein Banker in Teterow MVP empfahl folgendes:

Das Eigenkapital von DM 40.000 solle in ein Festgeldkonto zu 3,5% geparkt werden und als Sicherheit für ein Gründungsdarlehen über 35.000 DM (Zins damals 8,5%) dienen.

Meine Frage: Wir kamen aber, um zum Eigenkapital uns weitere DM 60.000 zur Gründung als Darlehen zu holen.

Antwort: Da müssten Sie evtl. noch eine andere Bank bemühen.

Gruss
Winkel

Hi,

als ehemaliger Banker kenne ich die Regelungend des AGB Pfandrechtes recht gut.

Als Rostocker Finanzierungsberater kenne ich auch die Handhabung bei Existenzgründung aus der täglichen Praxis.
Mit einem guten Konzept komme ich eigentlich immer weiter.

Gruss
Christian

Hi,

Schau doch mal in deinen Kontoeröffnungsantrag deines
Girokontos, dort findest du die Verrrechnungsklausel als
Standardformulierung.

Was Du meinst ist das Pfandrecht nach AGB. Das berechtigt Kreditinstitute Guthaben auf vorhandenen Konten mit uneinbringlichen Schulden auf anderen Konten desselben Kunden zu verrechnen.

Das ist m E auch kein Unrecht, letztendlich beruft sich der KFZ-Meister auf das gleiche Recht, wenn er Dir Dein Auto nicht herausgibt, ohne dass Du Deine Rechnung bezahlt hast (Stichwort:Faustpfand).

Und wenn du genau hinschaust und Dein
Partner mitunterschrieben hat, dann erstreckt sich das auf
alle eure Konten.

Eben genau darum geht es, wäre ansonsten ja auch unfair, wenn ich auf einem KOnto riesen Schulden mache, die ich nicht zurück zahlen will und das GEld dann bei der gleichen bank festverzinslich anlege, fleissig ZInsen kassiere und nach ein paar Jahren dann abverfüge und nach Florida ziehe.

Gäbe es die o.a. Regelung nicht, wäre das durchaus möglich.

Und warum werden dann im Insolvenzfall BEIDE Konten gesperrt
und gegeneinander aufgerechnet???

Das hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Ist es im HR erfasst (und wenn, dannn HR A oder HR B) oder eine Eintelfirma?

Habe ich als Willi Schmitt noch die Einzelfirma Willi Schmitt PC-Bau, die nicht läuft, ist das als Kreditnehmereinheit zu sehen, denn sonst könnte ja jeder auf Gewerbeschein Schulden machen und sich dann mit der Begründung: „Das war geschäftlich, privat iss aber alles ok“ vom Acker machen.

Hast Du hingegen eine grosse GmbH sieht das anders aus, da wird der Geschäftsführer privat der Bank gegenüber nicht haften.

Die von Dir angesprochene Problematik kann also nicht so pauschal gesehen werden, man muss schon stark differenzieren.

Grüße

Uwe

1 „Gefällt mir“

Hi,

Schau doch mal in deinen Kontoeröffnungsantrag deines
Girokontos, dort findest du die Verrechnungsklausel als
Standardformulierung.

Was Du meinst ist das Pfandrecht nach AGB. Das berechtigt
Kreditinstitute Guthaben auf vorhandenen Konten mit
uneinbringlichen Schulden auf anderen Konten desselben Kunden
zu verrechnen.

Genau und dieses Recht zu verrechnen nennt man Verrechnungsklausel.

Das ist m E auch kein Unrecht,

Ich sprach ja auch nicht von Unrecht, sondern daß man ungleich behandelt, bzw. im Insolvenzfall den Einzelunternehmer derart in den Boden tritt, daß er nicht mal mehr nen Telefonanschluss kriegt und nicht mehr im Versandhaus per Nachnahme bestellen kann. Erkundige dich doch mal über die Folgen eines Eintrages in die Schuldnerkartei.

Seit es keine „öffentlichen“ Banken mehr gibt ist das „Leid“ Guthabenkonten für Menschen die überschuldet sind, allein auf den Sparkassen hängen geblieben.

Was ne Schufa-Meldung soll, wenn man ein Guthabenkonto eröffnet ist mir dabei schleierhaft. Und dass man wegen der Überziehung um 1 DM eine Belastung über 9,50 zurückgeschickt und dafür DM 15 Bearbeitungsgebühr verlangt ist für mich auch höchste Bankenmathematik und finanzlogik.

letztendlich beruft sich der

KFZ-Meister auf das gleiche Recht, wenn er Dir Dein Auto nicht
herausgibt, ohne dass Du Deine Rechnung bezahlt hast
(Stichwort:Faustpfand).

Das ist was ganz anderes. Da frag noch mal in der Rechtsabteilung nach!

Und wenn du genau hinschaust und Dein
Partner mitunterschrieben hat, dann erstreckt sich das auf
alle eure Konten.

Eben genau darum geht es, wäre ansonsten ja auch unfair, wenn
ich auf einem KOnto riesen Schulden mache, die ich nicht
zurück zahlen will und das GEld dann bei der gleichen bank
festverzinslich anlege, fleissig ZInsen kassiere und nach ein
paar Jahren dann abverfüge und nach Florida ziehe.

Siehe wieder entlarvt sich Bankdenkweise. Der Existenzgründer und Kleinunternehmer in der Rechtsform Einzelunternehmer, der sowiso mit seinem gesamten Vermögen haftet, ist ein potentieller Betrüger.

Gäbe es die o.a. Regelung nicht, wäre das durchaus möglich.

Und warum werden dann im Insolvenzfall BEIDE Konten gesperrt
und gegeneinander aufgerechnet???

Das hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Ist es im HR
erfasst (und wenn, dannn HR A oder HR B) oder eine
Einzelfirma?

Da ist nach dem neuen Insolvenzrecht eigentlich schnuppe wie piepe, weil alle Insovenzen jetzt gleich behandelt werden. Und welchen logischen Grund gibt es kapitalgesellschaften zu bevorzugen, die doch die größten Schuldner sind. Weil di nur Peanuts machen mit Ihren Milliardenpleiten und der Kleine mit 100.000 euro due Existenz der Banken gefährdet?

Habe ich als Willi Schmitt noch die Einzelfirma Willi Schmitt
PC-Bau, die nicht läuft, ist das als Kreditnehmereinheit zu
sehen, denn sonst könnte ja jeder auf Gewerbeschein Schulden
machen und sich dann mit der Begründung: „Das war
geschäftlich, privat iss aber alles ok“ vom Acker machen.

Jeder Kleingewerbetreibende sitzt 1/4-jährlich auf der Bank, wenn nicht öfter und erklärt seine bilanzen und BWA´s jetzt tu mal nciht so, als wäre es möglich so hohe Schulden anzuhäufen, daß die Bank das nicht merkt. Aber wie man weiß „Schneider“ und „Balsam“ sind ehrenmänner, der Kleinunternehmer von nebenan potentieller Betrüger!

Hast Du hingegen eine grosse GmbH sieht das anders aus, da
wird der Geschäftsführer privat der Bank gegenüber nicht
haften.

Auch da frag mal in der RA nach, den wenn die GmbH keine ausreichenden eigenen Sicherheiten besitzt, sind die GF gesamtschuldnerisch an den Krediten der GmbH beiteiligt.

Die von Dir angesprochene Problematik kann also nicht so
pauschal gesehen werden, man muss schon stark differenzieren.

Kann dir meine Beispielschilderung deine Differenzierung ermöglichen. Bedenke ich spreche nicht von Einzelfällen sondern von persönlichen Schicksalen vieler ehemaliger Kleinunternehmer.

gruss#
winkel

Das ist m E auch kein Unrecht,

Ich sprach ja auch nicht von Unrecht, sondern daß man ungleich
behandelt, bzw. im Insolvenzfall den Einzelunternehmer derart
in den Boden tritt, daß er nicht mal mehr nen Telefonanschluss
kriegt und nicht mehr im Versandhaus per Nachnahme bestellen
kann. Erkundige dich doch mal über die Folgen eines Eintrages
in die Schuldnerkartei.

Ja, du hast recht. Der Kunde ist am Ende. Und genaus so ist es bei der GMBH. Die ist auch am Ende. (Vielleicht nicht die Personen die sie geleitet haben, aber die Firma - und damit der Kunde - auch.)

Seit es keine „öffentlichen“ Banken mehr gibt ist das „Leid“
Guthabenkonten für Menschen die überschuldet sind, allein auf
den Sparkassen hängen geblieben.

Was ne Schufa-Meldung soll, wenn man ein Guthabenkonto
eröffnet ist mir dabei schleierhaft. Und dass man wegen der
Überziehung um 1 DM eine Belastung über 9,50 zurückgeschickt
und dafür DM 15 Bearbeitungsgebühr verlangt ist für mich auch
höchste Bankenmathematik und finanzlogik.

Hört sich ziemlich verbittert an. Gott sei Dank haben die meisten Banken das RECHT sich Kunden vom Hals zu halten mit denen man eh nur Ärger hat.
Da Banken eh mit fremdem Geld arbeiten ist das gleich doppelt verständlich, da es sich um das Geld Ihrer Einleger handelt.
Ach ja, die erste Lastschrift über 9,50 wird selten zurückgegeben. Nur bleibt es meist nicht bei einer. Und oftmals fehlt jeder Verstand um mit Geld umzugehen.

Mir hat sich in den letzen paar Jahren vor allem ein Typ schlechter Kunde herauskristalisiert: Chronisch über dem Limit, Handyrechnung über € 200 Euro, Premiere, und zur Formel 1 nach Monaco!

Damit meine ich nicht den gescheiterten Einzelunternehmer. Hier erlebe ich es immer wieder wie schwer sich die Bankberater tun, so jemandem den Laden dicht zu machen und oftmals beide Augen vorrübergehend zudrücken.
Aber irgendwann mal ist eben Schluss.

letztendlich beruft sich der

KFZ-Meister auf das gleiche Recht, wenn er Dir Dein Auto nicht
herausgibt, ohne dass Du Deine Rechnung bezahlt hast
(Stichwort:Faustpfand).

Das ist was ganz anderes. Da frag noch mal in der
Rechtsabteilung nach!

Rechtlich vielleicht. In der Sache aber ähnlich.

Und wenn du genau hinschaust und Dein
Partner mitunterschrieben hat, dann erstreckt sich das auf
alle eure Konten.

Eben genau darum geht es, wäre ansonsten ja auch unfair, wenn
ich auf einem KOnto riesen Schulden mache, die ich nicht
zurück zahlen will und das GEld dann bei der gleichen bank
festverzinslich anlege, fleissig ZInsen kassiere und nach ein
paar Jahren dann abverfüge und nach Florida ziehe.

Siehe wieder entlarvt sich Bankdenkweise. Der Existenzgründer
und Kleinunternehmer in der Rechtsform Einzelunternehmer, der
sowiso mit seinem gesamten Vermögen haftet, ist ein
potentieller Betrüger.

Nein. Das hast du jetzt gesagt. Dass sich hier schwarze Schafe darunter befinden mag sein. Aber zunächst mal geht die Bank von einer Ehrlichkeit aus.
Dass solche Betrugsmöglichkeiten eingeschränkt werden ist aber auch klar… wie gesagt. Die Bank trägt die Verantwortung für fremdes Geld!

Gäbe es die o.a. Regelung nicht, wäre das durchaus möglich.

Und warum werden dann im Insolvenzfall BEIDE Konten gesperrt
und gegeneinander aufgerechnet???

Das hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Ist es im HR
erfasst (und wenn, dannn HR A oder HR B) oder eine
Einzelfirma?

Da ist nach dem neuen Insolvenzrecht eigentlich schnuppe wie
piepe, weil alle Insovenzen jetzt gleich behandelt werden. Und
welchen logischen Grund gibt es kapitalgesellschaften zu
bevorzugen, die doch die größten Schuldner sind. Weil di nur
Peanuts machen mit Ihren Milliardenpleiten und der Kleine mit
100.000 euro due Existenz der Banken gefährdet?

Schon wieder ein klassisches Fehlurteil. Was glaubst du macht die Masse bei Insolvenzen aus… es sind kleine Betriebe. die durchnittlich 100.000 € (hab ich neulich wo gelesen) machen bei über 40.000 Pleiten auch ganz schön was her, oder?

Habe ich als Willi Schmitt noch die Einzelfirma Willi Schmitt
PC-Bau, die nicht läuft, ist das als Kreditnehmereinheit zu
sehen, denn sonst könnte ja jeder auf Gewerbeschein Schulden
machen und sich dann mit der Begründung: „Das war
geschäftlich, privat iss aber alles ok“ vom Acker machen.

Jeder Kleingewerbetreibende sitzt 1/4-jährlich auf der Bank,
wenn nicht öfter und erklärt seine bilanzen und BWA´s jetzt tu
mal nciht so, als wäre es möglich so hohe Schulden anzuhäufen,
daß die Bank das nicht merkt. Aber wie man weiß „Schneider“
und „Balsam“ sind ehrenmänner, der Kleinunternehmer von
nebenan potentieller Betrüger!

Ts ts ts… du hast zwar recht, daß es nicht unbemerkt zur Schuldenansammlung kommt. Aber der Rest ist an den Haaren herbeigezogen.

Hast Du hingegen eine grosse GmbH sieht das anders aus, da
wird der Geschäftsführer privat der Bank gegenüber nicht
haften.

Auch da frag mal in der RA nach, den wenn die GmbH keine
ausreichenden eigenen Sicherheiten besitzt, sind die GF
gesamtschuldnerisch an den Krediten der GmbH beiteiligt.

Aha, und da wird es interesant. Der GF weiss dabei nämlich, daß er sein Privatvermögen riskiert, wenn er Geld für eine GMBH braucht, die sonst wohl keines bekommen würde.

Die von Dir angesprochene Problematik kann also nicht so
pauschal gesehen werden, man muss schon stark differenzieren.

Kann dir meine Beispielschilderung deine Differenzierung
ermöglichen. Bedenke ich spreche nicht von Einzelfällen
sondern von persönlichen Schicksalen vieler ehemaliger
Kleinunternehmer.

die immer noch - zum Glück - eine minderheit darstellen.

Gruß Ivo

Hi,

Was Du meinst ist das Pfandrecht nach AGB. Das berechtigt
Kreditinstitute Guthaben auf vorhandenen Konten mit
uneinbringlichen Schulden auf anderen Konten desselben Kunden
zu verrechnen.

Genau und dieses Recht zu verrechnen nennt man
Verrechnungsklausel.

Ist mir als rechtlicher Begriff so nicht bekannt, wobei das ja eigentlich wurscht ist, wir wissen ja, das wir von der gleichen Sache reden.

Ich sprach ja auch nicht von Unrecht, sondern daß man ungleich
behandelt, bzw. im Insolvenzfall den Einzelunternehmer derart
in den Boden tritt, daß er nicht mal mehr nen Telefonanschluss
kriegt und nicht mehr im Versandhaus per Nachnahme bestellen
kann. Erkundige dich doch mal über die Folgen eines Eintrages
in die Schuldnerkartei.

Die kenne ich und halte sie grösstenteils auch für richtig. Wer eh schon überschuldet ist, sollte sich und andere nicht weiter schädigen (und das wird passieren, da er seine Verbindlichkeiten ja nicht mehr bezahlen kann) und dann auch noch bei Neckermann und Co bestellen.

Seit es keine „öffentlichen“ Banken mehr gibt ist das „Leid“
Guthabenkonten für Menschen die überschuldet sind, allein auf
den Sparkassen hängen geblieben.

Eine Verpflichtung zur Kontoeröffnung gibt es jedoch auch nicht für Sparkassen, der Kontrahierungszwang existiert weitgehend nicht mehr (ist allerdings vom Bundesland abhängig).

Was ne Schufa-Meldung soll, wenn man ein Guthabenkonto
eröffnet ist mir dabei schleierhaft.

Macht nicht unbedingt Sinn, stimmt. Ist aber auch nicht der Regelfall.

Und dass man wegen der
Überziehung um 1 DM eine Belastung über 9,50 zurückgeschickt
und dafür DM 15 Bearbeitungsgebühr verlangt ist für mich auch
höchste Bankenmathematik und finanzlogik.

Warum scheint Dir das seltsam?
Wenn der gute Mann aus obigem Beispiel doch bei Neckermann bestellt, ist es auch unerheblich, ob er für 1 EUR oder für 40 EUR bestellt. Er zahlt immer die gleichen Versand / Aufwandskosten. Ich zahle ja auch meinen Telefonanschluss, ob ich telefoniere, oder nicht.

Bei der Rücklastschrift zahlst Du den Aufwand, den Deine Bank damit hat, und der ist bei 1 EUR genauso hoch wie bei 1.000 EUR.

letztendlich beruft sich der

KFZ-Meister auf das gleiche Recht, wenn er Dir Dein Auto nicht
herausgibt, ohne dass Du Deine Rechnung bezahlt hast
(Stichwort:Faustpfand).

Das ist was ganz anderes. Da frag noch mal in der
Rechtsabteilung nach!

Ist es nicht, da brauch ich nicht nachzufragen. Im einen Fall hält der Werkstattmeister Dein Auto in Händen und hat Forderungen an Dich, im anderen hält die Bank Geld/Aktien/Depositen in Händen und hat eine Forderung an Dich.
Guck mal im BGB nach (§§ 1204, 1273). Da findest Du eine Definition von Pfandrecht und Verwertungsrecht.

Ausserdem wird in beiden AGB (Bank und Werkstatt) auf dieses Recht hingewiesen.

Siehe wieder entlarvt sich Bankdenkweise. Der Existenzgründer
und Kleinunternehmer in der Rechtsform Einzelunternehmer, der
sowiso mit seinem gesamten Vermögen haftet, ist ein
potentieller Betrüger.

Ist er sicher nicht in höherem Maße, wie jeder andere auch.

Habe ich als Willi Schmitt noch die Einzelfirma Willi Schmitt
PC-Bau, die nicht läuft, ist das als Kreditnehmereinheit zu
sehen, denn sonst könnte ja jeder auf Gewerbeschein Schulden
machen und sich dann mit der Begründung: „Das war
geschäftlich, privat iss aber alles ok“ vom Acker machen.

Jeder Kleingewerbetreibende sitzt 1/4-jährlich auf der Bank,
wenn nicht öfter und erklärt seine bilanzen und BWA´s jetzt tu
mal nciht so, als wäre es möglich so hohe Schulden anzuhäufen,
daß die Bank das nicht merkt. Aber wie man weiß „Schneider“
und „Balsam“ sind ehrenmänner, der Kleinunternehmer von
nebenan potentieller Betrüger!

Das man das nicht merkt, hab ich auch nie behauptet, trotzdem wird sich die Bank vor Verlusten schützen wollen. Wenn sich die Bank am Risiko (und nicht am Gewinn, das sollte man nicht vergessen) des Unternehmen beteiligt, dann sollte sie auch wissen, wie es um die Firmenlage steht.

Wer hat denn in der letzten Zeit diese beiden Herren als Ehrenmänner bezeichnet? Ich glaube hier was das keiner. Die Begriffe Wirtschaftskrimineller und Ehrenmänner schliessen sich wohl gegenseitig aus.

Hast Du hingegen eine grosse GmbH sieht das anders aus, da
wird der Geschäftsführer privat der Bank gegenüber nicht
haften.

Auch da frag mal in der RA nach, den wenn die GmbH keine
ausreichenden eigenen Sicherheiten besitzt, sind die GF
gesamtschuldnerisch an den Krediten der GmbH beiteiligt.

Da brauch ich auch nicht nachzufragen :smile:. Selbstverständlich will die Bank eine Haftungseinschluss bei kleinen GmbH´s, um zu verhindern, dass Kreditverluste über die GmbH uneinbringlich werden.

Warum das die Bank will, sollte klar sein:

Mehr Sicherheiten weniger Risiko.
Weniger Risiko, weniger Verluste.
Weniger Verluste, weniger Kosten.
Weniger Kosten, günstigere Kundenkonditionen (macht sich gut im Wettbewerb).

Letztendlich arbeiten Banken hier ja nicht nur mit eigenem Geld, sondern primär mit Kundeneinlagen.
Die wollen in der Regel Sicherheit, Ertrag und VErfügbearkeit im erträglichen Maße.

Kann dir meine Beispielschilderung deine Differenzierung
ermöglichen. Bedenke ich spreche nicht von Einzelfällen
sondern von persönlichen Schicksalen vieler ehemaliger
Kleinunternehmer.

Bis denne

Uwe

1 „Gefällt mir“

Ja, du hast recht. Der Kunde ist am Ende. Und genaus so ist es
bei der GMBH. Die ist auch am Ende. (Vielleicht nicht die
Personen die sie geleitet haben, aber die Firma - und damit
der Kunde - auch.)

Ich sprach aber von den Personen. Und warum wird GmbH wie Firma und der GF wie jemand vollkommen anderes, aber Schreiner Holz und Bernd Holz wie ein und derselbe? Das neue Insolenzrecht hat diese Ungleichbehandlung ja nun fast aufgehoben.

Seit es keine „öffentlichen“ Banken mehr gibt ist das „Leid“
Guthabenkonten für Menschen die überschuldet sind, allein auf
den Sparkassen hängen geblieben.

Was ne Schufa-Meldung soll, wenn man ein Guthabenkonto
eröffnet ist mir dabei schleierhaft. Und dass man wegen der
Überziehung um 1 DM eine Belastung über 9,50 zurückgeschickt
und dafür DM 15 Bearbeitungsgebühr verlangt ist für mich auch
höchste Bankenmathematik und finanzlogik.

Hört sich ziemlich verbittert an. Gott sei Dank haben die
meisten Banken das RECHT sich Kunden vom Hals zu halten mit
denen man eh nur Ärger hat.

Was für einen Ärger hat ne Bank mit einem Guthabenkonto???

Da Banken eh mit fremdem Geld arbeiten ist das gleich doppelt
verständlich, da es sich um das Geld Ihrer Einleger handelt.
Ach ja, die erste Lastschrift über 9,50 wird selten
zurückgegeben. Nur bleibt es meist nicht bei einer. Und
oftmals fehlt jeder Verstand um mit Geld umzugehen.

Du meinst den Banken fehlt dieser Verstand?

Mir hat sich in den letzen paar Jahren vor allem ein Typ
schlechter Kunde herauskristalisiert: Chronisch über dem
Limit, Handyrechnung über € 200 Euro, Premiere, und zur Formel
1 nach Monaco!

Aber das ist nicht der Kleinunternehmer, sondern der ehemals so hofierte Yuppie.

Damit meine ich nicht den gescheiterten Einzelunternehmer.
Hier erlebe ich es immer wieder wie schwer sich die
Bankberater tun, so jemandem den Laden dicht zu machen und
oftmals beide Augen vorrübergehend zudrücken.
Aber irgendwann mal ist eben Schluss.

Hier wäre ja die macht der Bankberater gefragt, jemandem der offensichtlich ins Negative schlitter z.B. gelder nur zu stunden oder zu prolongieren, wenn er sich Berater oder die Hilfen der Kammern ins Haus holt. diese kleine Erpressung würde dem „Kunden“ nutzen und der Bank. Aber bei Bank ist es einfacher und lukrativer „Sicherheiten“ zu verwerten.

letztendlich beruft sich der

KFZ-Meister auf das gleiche Recht, wenn er Dir Dein Auto nicht
herausgibt, ohne dass Du Deine Rechnung bezahlt hast
(Stichwort:Faustpfand).

Das ist was ganz anderes. Da frag noch mal in der
Rechtsabteilung nach!

Rechtlich vielleicht. In der Sache aber ähnlich.

Denn der KFZ-Meister darf deinen Zweitwagen deswegen nicht auch noch einkassieren!

Der Existenzgründer

und Kleinunternehmer in der Rechtsform Einzelunternehmer, der
sowiso mit seinem gesamten Vermögen haftet, ist ein
potentieller Betrüger.

Nein. Das hast du jetzt gesagt. Dass sich hier schwarze Schafe
darunter befinden mag sein. Aber zunächst mal geht die Bank
von einer Ehrlichkeit aus.

Hört, Hört!!!

Dass solche Betrugsmöglichkeiten eingeschränkt werden ist aber
auch klar… wie gesagt. Die Bank trägt die Verantwortung für
fremdes Geld!

Das geht aber anders als über Leichen. Und wer betrügt denn?
Der Kleinunternehmer mit 500 bis 1000 Teuro Umsatz im Jahr (wieviel soll der denn nach Florida schleppen?) oder sind es nicht die so hofierten AG´s am Neuen Markt mit frei erfundenen Umsätzen und Bilanzen? Da krieen die „nieten in Nadelstreifen“ hinterher vom Insolvenzverwalter noch ne Beratervertrag über 3 Mio. Euro im Jahr.

Schon wieder ein klassisches Fehlurteil. Was glaubst du macht
die Masse bei Insolvenzen aus… es sind kleine Betriebe. die
durchnittlich 100.000 € (hab ich neulich wo gelesen) machen
bei über 40.000 Pleiten auch ganz schön was her, oder?

Bei einer einzelnen Bank? Teil das dann doch bitte gerechterweise auf alle Bankinstitute auf, dann sinds Peanuts.

wenn nicht öfter und erklärt seine bilanzen und BWA´s jetzt tu
mal nciht so, als wäre es möglich so hohe Schulden anzuhäufen,
daß die Bank das nicht merkt. Aber wie man weiß „Schneider“
und „Balsam“ sind ehrenmänner, der Kleinunternehmer von
nebenan potentieller Betrüger!

Ts ts ts… du hast zwar recht, daß es nicht unbemerkt zur
Schuldenansammlung kommt. Aber der Rest ist an den Haaren
herbeigezogen.

Na ich kann dir auf anhieb 40 Unternehmer nennen, die ihre Haare zum Ziehen hinhalten, wenn du möchtest.

Aha, und da wird es interesant. Der GF weiss dabei nämlich,
daß er sein Privatvermögen riskiert, wenn er Geld für eine
GMBH braucht, die sonst wohl keines bekommen würde.

Aufgrund welöcher Sicherheiten sollte ein GmbH denn von ner Bank Geld kriegen? Weil sie ein gutes Produkt hat, weil sie ein gutes Management hat, weil sie solide geführt ist, weil sie Gewinne erwirtschaftet? alles Kriterien die einen Dreck wert sind, wenn du ein Geschäftsdarlehen haben willst. Grundstücke, Grundstücke und Immobilien möglichst gestern gebaut zur 25fachen Jahresmiete vermietbar und zwar aohne Ausfallzeit. so simpel denkt die Innenrevision einer Bank.

Kann dir meine Beispielschilderung deine Differenzierung
ermöglichen. Bedenke ich spreche nicht von Einzelfällen
sondern von persönlichen Schicksalen vieler ehemaliger
Kleinunternehmer.

die immer noch - zum Glück - eine minderheit darstellen.

wie sagtest du 40.000 im Jahr sind eine Minderheit???

Gruss
winkel

hallo winkel,

da wir sicher bei dem thema nie einer Meinung sein werden, hab ich nur noch einen Punkt:

Was für einen Ärger hat ne Bank mit einem Guthabenkonto???

Den, daß es eben sehr schnell nicht mehr nur auf Guthabensbasis läuft. Das hat es schnell, Lastschriften, permanentes Verfügen, Kunden die am 10 schon wieder da stehen und fragen ob Sie noch 50 Euro bekommen können, da das Geld nicht gereicht hat, usw. usw…

Das alles Kostet Zeit und Geld.

Der Kunde mit Guthabenkonto, der es auch wirklich nur im Guthaben führt ist selten.
Richtig… das Ausfallrisiko ist gering. Die Arbeit bleibt aber intensiv.

Gruß Ivo

Hi,

Was für einen Ärger hat ne Bank mit einem Guthabenkonto???

1.Es kostet Geld und bringt nichts ein
2. Bestimmte Kunden haben Probleme ein Guthabenkonto als das zu verstehen, was es ist, nömlich als ein Konto, dass man nicht überziehen kann. Geht von einem Guthabenkonto mit Stand 2,50 EUR eine LAstschrift über 100 EUR ab, wir die Bank sie zurückgeben, durch die Rückgabekosten gerät das Konto aber trotzdem ins soll.
Du glaubst nicht, wie oft so etwas passiert.

letztendlich beruft sich der

KFZ-Meister auf das gleiche Recht, wenn er Dir Dein Auto nicht
herausgibt, ohne dass Du Deine Rechnung bezahlt hast
(Stichwort:Faustpfand).

Denn der KFZ-Meister darf deinen Zweitwagen deswegen nicht
auch noch einkassieren!

Deswegen ja das Stichwort Faustpfand. Eine Pfändung bedingt ja, dass das Pfandgut in Händen des Sicherungsnehmers ist, wie eben das Geld auf dem Sparbuch oder auf dem Zweitkonto im Hause. Der Zweitwagen steht ja nicht auch in der Werkstastt:smile:

Umsätzen und Bilanzen? Da krieen die „nieten in Nadelstreifen“

He, ich weiss wer Du bist. Günter Ogger inkognito :smile:

gebaut zur 25fachen Jahresmiete vermietbar und zwar aohne
Ausfallzeit. so simpel denkt die Innenrevision einer Bank.

Was hat denn eine Innenrevision mit Sicherheitenbewertung zu tun?
Ich glaube Du hast die Struktur von Kreditinstituten nicht ganz korrekt im Kopf.

Bis demnächst

Uwe

Hi,

Was für einen Ärger hat ne Bank mit einem Guthabenkonto???

1.Es kostet Geld und bringt nichts ein

Kontoführungsgebühren und Gebühren für einzelposten
Guthabenzinsen, die nicht weitergereicht werden

  1. Bestimmte Kunden haben Probleme ein Guthabenkonto als das
    zu verstehen, was es ist, nömlich als ein Konto, dass man
    nicht überziehen kann. Geht von einem Guthabenkonto mit Stand
    2,50 EUR eine LAstschrift über 100 EUR ab, wir die Bank sie
    zurückgeben, durch die Rückgabekosten gerät das Konto aber
    trotzdem ins soll.

Das macht doch heute der Computer alleine. Und die Kosten plus die Zinsen für nicht genehmigte Überzeihung (18% und mehr)

Du glaubst nicht, wie oft so etwas passiert.

Daß die Bank eigentlich richtig dran verdient?

letztendlich beruft sich der

KFZ-Meister auf das gleiche Recht, wenn er Dir Dein Auto nicht
herausgibt, ohne dass Du Deine Rechnung bezahlt hast
(Stichwort:Faustpfand).

Denn der KFZ-Meister darf deinen Zweitwagen deswegen nicht
auch noch einkassieren!

Deswegen ja das Stichwort Faustpfand. Eine Pfändung bedingt
ja, dass das Pfandgut in Händen des Sicherungsnehmers ist, wie
eben das Geld auf dem Sparbuch oder auf dem Zweitkonto im
Hause. Der Zweitwagen steht ja nicht auch in der Werkstastt:smile:

Nu, du Sparkassenrechtsexperte: Warum muss dann die Verrrechnung vereinbart werden, wenn dieses Pfandrecht tatsächlich bestünde?

Was hat denn eine Innenrevision mit Sicherheitenbewertung zu
tun?
Ich glaube Du hast die Struktur von Kreditinstituten nicht
ganz korrekt im Kopf.

Ist es denn nicht die Innenrevision, die regelmäßig das engagement und die hinterlegten Sicherheiten gegeneinander abwägt?

Gruss
Winkel

Hi,

Was für einen Ärger hat ne Bank mit einem Guthabenkonto???

1.Es kostet Geld und bringt nichts ein

Kontoführungsgebühren und Gebühren für einzelposten
Guthabenzinsen, die nicht weitergereicht werden

Das hängt von der Entgeltstruktur des Kreditinstituts ab. Ich kenne Banken, die z.B. aktuell kostenlose Guthabenkonten mit Guthabenzins über Sparbuchniveau anbieten. Die legen also wirklich drauf.

  1. Bestimmte Kunden haben Probleme ein Guthabenkonto als das
    zu verstehen, was es ist, nömlich als ein Konto, dass man
    nicht überziehen kann. Geht von einem Guthabenkonto mit Stand
    2,50 EUR eine LAstschrift über 100 EUR ab, wir die Bank sie
    zurückgeben, durch die Rückgabekosten gerät das Konto aber
    trotzdem ins soll.

Das macht doch heute der Computer alleine.

ganz klar: NEIN. Die Mehrzahl der Kreditinstituten (für alle kann ich das natürlich nicht sagen) disponiert manuell oder zumindest halbautomatisiert, um eben das zu vermeiden, was Du oben kritisiert hast, nämlich unnötige Rückgaben bei geringer Limitüberschreitung. Wobei, auch wenn der PC das allein macht, die Kosten entstehen bei beiden genannten Beispielsummen in immer gleicher Höhe.

Du glaubst nicht, wie oft so etwas passiert.

Daß die Bank eigentlich richtig dran verdient?

Die Bank verdient dann, wenn neben den Zinsen auch noch die Rückzahlung erfolgt, und eben das ist bei der Kundengruppe, die i.d.R. Guthabenkonten hat, nicht immer gesichert.

Deswegen ja das Stichwort Faustpfand. Eine Pfändung bedingt

ja, dass das Pfandgut in Händen des Sicherungsnehmers ist, wie
eben das Geld auf dem Sparbuch oder auf dem Zweitkonto im
Hause. Der Zweitwagen steht ja nicht auch in der Werkstastt:smile:

Nu, du Sparkassenrechtsexperte: Warum muss dann die
Verrrechnung vereinbart werden, wenn dieses Pfandrecht
tatsächlich bestünde?

Weil nach $ 1205 (1) BGB zur Bestellung des Pfandrechts eine Einigung über die Entstehung erforderlich ist. Diese entsteht durch die Anerkenntnis der AGB.

Letzendlich führen die AGB die grundlegend im Pfandrecht fussenden Bestimmungen nur weiter aus.

Im Beispiel des KFZ-Menschen gilt darüber hinaus der § 647 BGB (hab ich zwar jetzt nicht nachgeschlagen, müsste aber der genannte, oder zumindest einer in der Kante sein, wird auch als „Unternehmerpfandrecht“ bezeichnet).

Was hat denn eine Innenrevision mit Sicherheitenbewertung zu
tun?

Ist es denn nicht die Innenrevision, die regelmäßig das
engagement und die hinterlegten Sicherheiten gegeneinander
abwägt?

Nein, die ist es nicht (ausser vielleicht bei Kleinstinstituten). Dafür haben grössere Kreditinstitute eine Kreditüberwachung geschaffen, die u.U. in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Wirtschafts- und Bilanzanalyse Bewertungen der heringenommen Sicherheiten vornimmt.

Die von Dir geschilderten Strukturen können zwar in Einzelfällen existieren, stellen aber nicht die Regel dar.

Grüße

Uwe

Hallo Uwe,

Kontoführungsgebühren und Gebühren für einzelposten
Guthabenzinsen, die nicht weitergereicht werden

Das hängt von der Entgeltstruktur des Kreditinstituts ab. Ich
kenne Banken, die z.B. aktuell kostenlose Guthabenkonten mit
Guthabenzins über Sparbuchniveau anbieten. Die legen also
wirklich drauf.

Aber die sind nicht verpflichtet insolvente Kunden mit Konten zu bedienen, oder. Denn darum ging es ja nun. Und sage mir nicht, daß die Institute die Gebühren aus lauter sozialem engagemant erfunden haben.

Und Grundrechenarten der Zinsen: Bank zahlt nur Zinsen, wenn sie auf der adneren Seite Zinsen verdient. Oder?

Das macht doch heute der Computer alleine.

ganz klar: NEIN. Die Mehrzahl der Kreditinstituten (für alle
kann ich das natürlich nicht sagen) disponiert manuell oder
zumindest halbautomatisiert, um eben das zu vermeiden, was Du
oben kritisiert hast, nämlich unnötige Rückgaben bei geringer
Limitüberschreitung. Wobei, auch wenn der PC das allein macht,
die Kosten entstehen bei beiden genannten Beispielsummen in
immer gleicher Höhe.

Die Kosten: ein Sachbearbeiter bekommt für seinen Bereich einen Ausdruck mit den nicht eingehaltenen Limits. Er bestätigt oder lehnt die Überzeihung ab. arbeitszeit ca. 30min. Über diese Kostenfuchserei fang ich gleich an zu weinen und spende der Bank mein nächstes Gehalt.

außerdem würde der Kollege ja auch geld verdienen, wenn er diese prüfung nicht zu machen hätte, oder. Wo werden dann diese Kosten gedeckt, wenn er sich 30min. die E. schaukelt?

Die Bank verdient dann, wenn neben den Zinsen auch noch die
Rückzahlung erfolgt, und eben das ist bei der Kundengruppe,
die i.d.R. Guthabenkonten hat, nicht immer gesichert.

Jetzt erzählst du wohl, daß Guthabenkonten dann (geringfügig) überzogen werden dürfen, wenn kein „regelmäßiger Geldeingang“ da ist? Das wär mir neu!!!

Weil nach $ 1205 (1) BGB zur Bestellung des Pfandrechts eine
Einigung über die Entstehung erforderlich ist. Diese entsteht
durch die Anerkenntnis der AGB.

Und wenn ich die nicht anerkenne? Verträge sind ja frei verhandelbar! Kurz dann gibt es das Konto garnicht.

Letzendlich führen die AGB die grundlegend im Pfandrecht
fussenden Bestimmungen nur weiter aus.

Weiter ist hier relativ, denn richtig ist auf alle Konten zum Teil sogar auf Konten, die bei den Hypothekenbanken oder direktbanken sind, die dem Institut angeschlossen sind.
Wegen dieser Klausel haben ja einige banken dann das Problem der „Vermögensübernahme“ im Insolvenzfall.

Im Beispiel des KFZ-Menschen gilt darüber hinaus der § 647 BGB
(hab ich zwar jetzt nicht nachgeschlagen, müsste aber der
genannte, oder zumindest einer in der Kante sein, wird auch
als „Unternehmerpfandrecht“ bezeichnet).

Und den teil des Gesetzes über die Verhältnismäßigkeit verschweigst du vorsichtshalber!

Was hat denn eine Innenrevision mit Sicherheitenbewertung zu
tun?

Ist es denn nicht die Innenrevision, die regelmäßig das
engagement und die hinterlegten Sicherheiten gegeneinander
abwägt?

Nein, die ist es nicht (ausser vielleicht bei
Kleinstinstituten).

Also ist sie es doch!!!

Dafür haben grössere Kreditinstitute eine

Kreditüberwachung geschaffen, die u.U. in Zusammenarbeit mit
der Abteilung für Wirtschafts- und Bilanzanalyse Bewertungen
der heringenommen Sicherheiten vornimmt.

die wiederum der Innenrevision angegliedert ist. Für wie doof willst du bankkunden eigentlich verkaufen?

Die von Dir geschilderten Strukturen können zwar in
Einzelfällen existieren, stellen aber nicht die Regel dar.

Der Einzelfall: alle Sparkassen, Volksbanken, die Commerzbank und die Dresdner Bank.

Gruss
winkel

Christian , arbeitest Du etwa bei einer Bank ?

Deine Empörung lässt darauf schliessen .

Du erklärst völlig richtig , dass unternehmerisches Können bedeutet , seine Bank zu überzeugen . Z.B. , dass eine Immobilie 5 Stockwerke hat , obwohl nur 4 vorhanden sind . Und das obwohl das Gebäude der Bank gegenüber steht ! Passiert bei Herrn Schneider ! Aber der war ja Dank hervorragender unternehmerischer Leistungen den Banken mehrere Milliarden DM Kredit würdig . Eben im Gegensatz zu jedem Handwerksbetrieb oder gar Privatkunden , der um seinen Kredit zu bekommen erst mal nachweisen muss , dass er ihn gar nicht braucht .

Das war jetzt etwas sarkastisch , sei nicht böse , aber GENAU SO sehe ich das .
Schönen Gruss Wolfgang

Verallgemeinerungen und Vorstandsentscheidungen

Christian , arbeitest Du etwa bei einer Bank ?

Hallo Wolfgang,

in der Tat ist das so.

Deine Empörung lässt darauf schliessen .

Ich bin sicherlich nicht der Ansicht, dass bei allen Banken immer alles richtig laeuft (siehe dazu auch meinen Artikel zum Thema Analysten.

Du erklärst völlig richtig , dass unternehmerisches Können
bedeutet , seine Bank zu überzeugen . Z.B. , dass eine
Immobilie 5 Stockwerke hat , obwohl nur 4 vorhanden sind . Und
das obwohl das Gebäude der Bank gegenüber steht ! Passiert bei
Herrn Schneider !

Tatsache ist, die wesentlichen Fehlentscheidungen werden im Vorstand getroffen. Schneider war Politik, genauso wie Kirch, Holzmann und einige andere. Selbst wenn der Quadratmeterfehler aufgefallen waere (und ich bin mir gar nicht mal sicher, dass er das nicht ist), haette das an der Kreditentscheidung bei der DB nichts geaendert. Ich pflege meine Meinung zu einem Geschaeft in der Akte zu vermeiden, wenn jemand entgegen meiner Meinung einen Kredit genehmigt. Dass dieser Vermerk nicht an die Oeffentlichkeit kommt, ist ja wohl klar. Dennoch kann so etwas mal meinen Kopf retten.

Das war jetzt etwas sarkastisch , sei nicht böse , aber GENAU
SO sehe ich das .

Deine Meinung sei Dir unbenommen, dennoch halte ich derartige Verallgemeinerungen nicht fuer statthaft. Zumindest ein Gegenbeispiel tippt gerade diese Zeilen.

Gruss
Christian

Schönen Gruss Wolfgang

Aber die sind nicht verpflichtet insolvente Kunden mit Konten
zu bedienen, oder. Denn darum ging es ja nun. Und sage mir
nicht, daß die Institute die Gebühren aus lauter sozialem
engagemant erfunden haben.

Erstens: Entgelte, nicht Gebühren.
Zweitens: Hab ich das Behauptet?

Und Grundrechenarten der Zinsen: Bank zahlt nur Zinsen, wenn
sie auf der adneren Seite Zinsen verdient. Oder?

Stimmt, aber nicht mit jedem Kunden macht sie auch Gewinn.
Der Bäcker kann ja auch nur Mehl kaufen, wenn er Brötchen verkauft.

Die Kosten: ein Sachbearbeiter bekommt für seinen Bereich
einen Ausdruck mit den nicht eingehaltenen Limits. Er
bestätigt oder lehnt die Überzeihung ab. arbeitszeit ca.
30min.

Informiere dich mal über die Grundlagen von Kostenstellenrechnungen, dann verstehst Du, wieso die arbeitszeit des Sachbearbeiters hier das geringste Übel ist.

Über diese Kostenfuchserei fang ich gleich an zu weinen
und spende der Bank mein nächstes Gehalt.

Kosten:

-Aufbau der entsprechenden EDV
-Wartung von Soft - und Hardware
-Leitungskosten
-Personal
-Porto

(Nur mal am Rande, eine kleinere Bank hat pro Jahr alleine etwa 1 Mio. an Leitungs- und Lizenzkosten für Software)

außerdem würde der Kollege ja auch geld verdienen, wenn er
diese prüfung nicht zu machen hätte, oder. Wo werden dann
diese Kosten gedeckt, wenn er sich 30min. die E. schaukelt?

Die ziehen die bösen Banken Dir direkt vom Gehalt ab und finanzieren sich tolle Paläste :smile:

Die Bank verdient dann, wenn neben den Zinsen auch noch die
Rückzahlung erfolgt, und eben das ist bei der Kundengruppe,
die i.d.R. Guthabenkonten hat, nicht immer gesichert.

Jetzt erzählst du wohl, daß Guthabenkonten dann (geringfügig)
überzogen werden dürfen, wenn kein „regelmäßiger Geldeingang“
da ist? Das wär mir neu!!!

Dürfen nicht, aber es kann passieren

Weil nach $ 1205 (1) BGB zur Bestellung des Pfandrechts eine
Einigung über die Entstehung erforderlich ist. Diese entsteht
durch die Anerkenntnis der AGB.

Und wenn ich die nicht anerkenne? Verträge sind ja frei
verhandelbar! Kurz dann gibt es das Konto garnicht.

Genau, ist ja nicht nur Kundenrecht, sich die Bank auszusuchen, sondern auch Bankenrecht, sich die Kunden auszusuchen.

Letzendlich führen die AGB die grundlegend im Pfandrecht
fussenden Bestimmungen nur weiter aus.

Weiter ist hier relativ, denn richtig ist auf alle Konten zum
Teil sogar auf Konten, die bei den Hypothekenbanken oder
direktbanken sind, die dem Institut angeschlossen sind.
Wegen dieser Klausel haben ja einige banken dann das Problem
der „Vermögensübernahme“ im Insolvenzfall.

Im Beispiel des KFZ-Menschen gilt darüber hinaus der § 647 BGB
(hab ich zwar jetzt nicht nachgeschlagen, müsste aber der
genannte, oder zumindest einer in der Kante sein, wird auch
als „Unternehmerpfandrecht“ bezeichnet).

Und den teil des Gesetzes über die Verhältnismäßigkeit
verschweigst du vorsichtshalber!

Auf welchen Paragraphen genau spielst Du an?

Was hat denn eine Innenrevision mit Sicherheitenbewertung zu
tun?

Ist es denn nicht die Innenrevision, die regelmäßig das
engagement und die hinterlegten Sicherheiten gegeneinander
abwägt?

Nein, die ist es nicht (ausser vielleicht bei
Kleinstinstituten).

Also ist sie es doch!!!

He? Hab doch vorstehend gerade geschrieben dass sie es nicht ist.
(Ausser Du bist bei so einer extrem kleinen Bank, die dann auch noch so organisiert ist)

Dafür haben grössere Kreditinstitute eine

Kreditüberwachung geschaffen, die u.U. in Zusammenarbeit mit
der Abteilung für Wirtschafts- und Bilanzanalyse Bewertungen
der heringenommen Sicherheiten vornimmt.

die wiederum der Innenrevision angegliedert ist. Für wie doof
willst du bankkunden eigentlich verkaufen?

Irgendwie hast Du eine Neigung zu verallgemeinern. Es werden sich nicht alle Banken so organisieren, wie Du es gerne hättest.
Nur weil Dein Kreditinstitut eventuell so aufgebaut ist, müssen es doch nicht alle sein, oder ?

Die von Dir geschilderten Strukturen können zwar in
Einzelfällen existieren, stellen aber nicht die Regel dar.

Der Einzelfall: alle Sparkassen

da kann ich dir getrost wiedersprechen, diese Abteilungen sind i.d.R. der Kreditabteilung zugeordnet (und bevor Du wieder sagst, dass das bei Deiner Sparkasse anders ist, möchte ich Dein besonderes augenmerk nochmal auf den Ausdruck „i.d.R“ lenken)

, Volksbanken
lustig, hier auch

, die Commerzbank
da weiss ich es nicht

und die Dresdner Bank.

da können wir ja mal den Kollegen EXC fragen :smile:

Gruss
winkel