Hi,
Was Du meinst ist das Pfandrecht nach AGB. Das berechtigt
Kreditinstitute Guthaben auf vorhandenen Konten mit
uneinbringlichen Schulden auf anderen Konten desselben Kunden
zu verrechnen.
Genau und dieses Recht zu verrechnen nennt man
Verrechnungsklausel.
Ist mir als rechtlicher Begriff so nicht bekannt, wobei das ja eigentlich wurscht ist, wir wissen ja, das wir von der gleichen Sache reden.
Ich sprach ja auch nicht von Unrecht, sondern daß man ungleich
behandelt, bzw. im Insolvenzfall den Einzelunternehmer derart
in den Boden tritt, daß er nicht mal mehr nen Telefonanschluss
kriegt und nicht mehr im Versandhaus per Nachnahme bestellen
kann. Erkundige dich doch mal über die Folgen eines Eintrages
in die Schuldnerkartei.
Die kenne ich und halte sie grösstenteils auch für richtig. Wer eh schon überschuldet ist, sollte sich und andere nicht weiter schädigen (und das wird passieren, da er seine Verbindlichkeiten ja nicht mehr bezahlen kann) und dann auch noch bei Neckermann und Co bestellen.
Seit es keine „öffentlichen“ Banken mehr gibt ist das „Leid“
Guthabenkonten für Menschen die überschuldet sind, allein auf
den Sparkassen hängen geblieben.
Eine Verpflichtung zur Kontoeröffnung gibt es jedoch auch nicht für Sparkassen, der Kontrahierungszwang existiert weitgehend nicht mehr (ist allerdings vom Bundesland abhängig).
Was ne Schufa-Meldung soll, wenn man ein Guthabenkonto
eröffnet ist mir dabei schleierhaft.
Macht nicht unbedingt Sinn, stimmt. Ist aber auch nicht der Regelfall.
Und dass man wegen der
Überziehung um 1 DM eine Belastung über 9,50 zurückgeschickt
und dafür DM 15 Bearbeitungsgebühr verlangt ist für mich auch
höchste Bankenmathematik und finanzlogik.
Warum scheint Dir das seltsam?
Wenn der gute Mann aus obigem Beispiel doch bei Neckermann bestellt, ist es auch unerheblich, ob er für 1 EUR oder für 40 EUR bestellt. Er zahlt immer die gleichen Versand / Aufwandskosten. Ich zahle ja auch meinen Telefonanschluss, ob ich telefoniere, oder nicht.
Bei der Rücklastschrift zahlst Du den Aufwand, den Deine Bank damit hat, und der ist bei 1 EUR genauso hoch wie bei 1.000 EUR.
letztendlich beruft sich der
KFZ-Meister auf das gleiche Recht, wenn er Dir Dein Auto nicht
herausgibt, ohne dass Du Deine Rechnung bezahlt hast
(Stichwort:Faustpfand).
Das ist was ganz anderes. Da frag noch mal in der
Rechtsabteilung nach!
Ist es nicht, da brauch ich nicht nachzufragen. Im einen Fall hält der Werkstattmeister Dein Auto in Händen und hat Forderungen an Dich, im anderen hält die Bank Geld/Aktien/Depositen in Händen und hat eine Forderung an Dich.
Guck mal im BGB nach (§§ 1204, 1273). Da findest Du eine Definition von Pfandrecht und Verwertungsrecht.
Ausserdem wird in beiden AGB (Bank und Werkstatt) auf dieses Recht hingewiesen.
Siehe wieder entlarvt sich Bankdenkweise. Der Existenzgründer
und Kleinunternehmer in der Rechtsform Einzelunternehmer, der
sowiso mit seinem gesamten Vermögen haftet, ist ein
potentieller Betrüger.
Ist er sicher nicht in höherem Maße, wie jeder andere auch.
Habe ich als Willi Schmitt noch die Einzelfirma Willi Schmitt
PC-Bau, die nicht läuft, ist das als Kreditnehmereinheit zu
sehen, denn sonst könnte ja jeder auf Gewerbeschein Schulden
machen und sich dann mit der Begründung: „Das war
geschäftlich, privat iss aber alles ok“ vom Acker machen.
Jeder Kleingewerbetreibende sitzt 1/4-jährlich auf der Bank,
wenn nicht öfter und erklärt seine bilanzen und BWA´s jetzt tu
mal nciht so, als wäre es möglich so hohe Schulden anzuhäufen,
daß die Bank das nicht merkt. Aber wie man weiß „Schneider“
und „Balsam“ sind ehrenmänner, der Kleinunternehmer von
nebenan potentieller Betrüger!
Das man das nicht merkt, hab ich auch nie behauptet, trotzdem wird sich die Bank vor Verlusten schützen wollen. Wenn sich die Bank am Risiko (und nicht am Gewinn, das sollte man nicht vergessen) des Unternehmen beteiligt, dann sollte sie auch wissen, wie es um die Firmenlage steht.
Wer hat denn in der letzten Zeit diese beiden Herren als Ehrenmänner bezeichnet? Ich glaube hier was das keiner. Die Begriffe Wirtschaftskrimineller und Ehrenmänner schliessen sich wohl gegenseitig aus.
Hast Du hingegen eine grosse GmbH sieht das anders aus, da
wird der Geschäftsführer privat der Bank gegenüber nicht
haften.
Auch da frag mal in der RA nach, den wenn die GmbH keine
ausreichenden eigenen Sicherheiten besitzt, sind die GF
gesamtschuldnerisch an den Krediten der GmbH beiteiligt.
Da brauch ich auch nicht nachzufragen
. Selbstverständlich will die Bank eine Haftungseinschluss bei kleinen GmbH´s, um zu verhindern, dass Kreditverluste über die GmbH uneinbringlich werden.
Warum das die Bank will, sollte klar sein:
Mehr Sicherheiten weniger Risiko.
Weniger Risiko, weniger Verluste.
Weniger Verluste, weniger Kosten.
Weniger Kosten, günstigere Kundenkonditionen (macht sich gut im Wettbewerb).
Letztendlich arbeiten Banken hier ja nicht nur mit eigenem Geld, sondern primär mit Kundeneinlagen.
Die wollen in der Regel Sicherheit, Ertrag und VErfügbearkeit im erträglichen Maße.
Kann dir meine Beispielschilderung deine Differenzierung
ermöglichen. Bedenke ich spreche nicht von Einzelfällen
sondern von persönlichen Schicksalen vieler ehemaliger
Kleinunternehmer.
Bis denne
Uwe