Kirche als Arbeitgeber mit Sonderrechten?

Hallo,
bei einer Diskussion im Freundeskreis wurde behauptet, dass die Kirche (wahrscheinlich war die katholische Kirche gemeint) als Arbeitgeber Sonderrechte besäße. Unter anderem dürfe man die Angestellten nach Konfession aussuchen (was ich auch schon mal gehört habe). Und, Kernpunkt, die Schaffung eines Betriebsrats wäre nicht möglich. Bei der betroffenen Einrichtung ging es um ein Krankenhaus.
Stimmt das, was da behauptet wurde? Gibt es evt. sogar noch weitere Sonderrechte? Und woraus geht das hervor bzw. woraus ergibt sich das? Was ist ggf. der Grund für diese Sonderrechte?
Gruß
loderunner

Das stimmt alles:

Die Kirche ist kein AG wie jeder andere (leider).

Rein formal wird sie als „Dienstgeber“ bezeichnet, der keine Angestellten, sondern „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ beschäftigt.

Sie unterliegen dem besonderen kirchlichen Arbeitsrecht. Das Grundgesetz erlaubt jeder Religionsgemeinschaft, ihre Angelegenheiten innerhalb der allgemein geltenden Gesetze selbst zu regeln - so auch die Arbeitsverhältnisse und Beteiligungsrechte der Mitarbeiter.

Und daher darf sie wohl Bedingungen kreieren wie sie lustig ist (nochmals leider).

Nich ein kleiner weitergehender erklärender Artikel dazu: http://www.caritas.de/2257.html

Gruss Ivo

Auch hallo,

das nennt man den sog. „Tendenzschutz“, der u. a. für Religionsgemeinschaften, Presse, Parteien oder Gewerkschaften/AG-Verbände gilt und verfassungsmäßig garantiert ist.

Dies bedeutet, daß z. B. das BetrVG nicht oder nur eingeschränkt gilt:

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__118.html

&Tschüß

Wolfgang

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Hi,

bei einer Diskussion im Freundeskreis wurde behauptet, dass
die Kirche (wahrscheinlich war die katholische Kirche gemeint)
als Arbeitgeber Sonderrechte besäße.

zu ergänzen ist noch, daß sich das keineswegs auf die katholische Kirche beschränkt, und daß Protestanten den Katholiken in diesem Punkt kaum nachstehen…

Gruß stefan

Danke, das ist deutlich! (owT)
-nix-