Kirche als Unternehmer

Hallo,

mich würde folgendes interessieren: Ich habe gelesen, dass Kirchen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind (Rechtsgrundlagen habe ich bisher nicht gefunden.). Aber ist das immer so? Ich kann mir nicht vorstellen, dass zum Beispiel ein gut gehender Klosterladen (auch im Internet) kein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen sein soll. Ist das von der Höhe der Umsätze abhängig (wie bei Kleinunternehmern) oder von der Dauerhaftigkeit (regelmäßige Einkünfte)? Oder hängt es davon ab, an wen man verkauft (Privatpersonen oder Unternehmer)?

Ich bin schon gespannt auf die Antwort.

Ela

Hi!

Es gibt auch bei „Kirchen“ einen zu versteuernden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und den Bereich des Zweckbetriebes (z. B. Religionspflege, Schulbetrieb, aber auch Gesundheitsfürsorge o. ä. - je nach Kirche bzw. Orden), der i. d. R. steuerfrei ist.

Aber ein Steuerberater o.ä. kann es sicher noch genauer erklären.

Viele Grüße

Karin