Gesetzt den Fall, jemand wäre bei einer kirchlichen Institution angestellt.
Weiter angenommen, diese/r Jemand/in würde ein nach weltlicher Anschauung zwar normales, nach kirchlicher Anschauung aber unmoralisches Leben führen.
Etwa ohne Trauschein mit jemand, womöglich auch noch Geschiedenem zusammen leben.
Könnte die kirchliche Institution dieses Verhalten als Kündigungsgrund benutzen?
Anschauung zwar normales, nach kirchlicher Anschauung aber
unmoralisches Leben führen.
Woher sollte der AG das wissen?
Könnte die kirchliche Institution dieses Verhalten als
Kündigungsgrund benutzen?
Insofern der AN ein sog. Tendenzträger ist, also z.B. in der Öffentlichkeit den AG darstellt, so kann das private Verhalten und die eigene Meinung ein Kündigunggrund sein.
IANAL, aber könnte sein. Zumindest kenne ich jemanden, der bei einer kirchlichen (katholischen) Einrichtung beschäftigt war und nach seiner Scheidung deswegen gekündigt wurde. Vor dem Arbeitsgericht bekam der AG recht.
Hallo, manchmal neigt die Kirche auch dazu denjenigen nur zu versetzen, da eine Kündigung wegen Lotterlebens oder so zu sehr an die Große Glocke kommen könnte (per Presse), weshalb die Versetzung passender zu sein scheint. Dann ist nur eine Gemeinde diesbezüglich betroffen und alles wird schon unter den Teppich gekehrt.
Das macht es aber auch nicht besser, wenn sich dieses Spielchen fortsetzt, eben nur versetzen statt kündigen, wo es konsequent sein würde, denn wenn sich dies wiederholt, laufen sicher immer mehr Schäfchen weg.
Konkretes Beispiel allenfalls per Mail.
Gruß Susanne
für denjenigen sollte es kein Problem geben, wobei man dies wirklich einschränken muss, da es hier immer um konkrete Einzelfälle geht. Problematisch ist eher die Scheidung bzw. Wiederverheiratung. D.h. im genannten Beispiel hätte der Partner u.U. ein Problem, wenn er in kirchlichem Dienst eingestellt wäre.
Wichtig für den Einzelfall ist zudem immer die Position des Betroffenen. D.h. je mehr jemand in der Öffentlichkeit steht und je näher er an Verkündigungsaufgaben ist bzw. Vorbildfunktion hat, um so kritischer wird man seinen Lebenswandel betrachten. D.h. der Religionslehrer wird da eher Probleme bekommen als der Hausmeister.
Weiterhin muss man auch immer sehen, wie die Betroffenen mit der Sache umgehen. Ist Privatleben Privatleben, wird so eine Sache vorher mal vorsichtig mit dem Vorgesetzten erörtert, wird man eher mit Verständnis rechnen können, als wenn man die Sache gleich von sich aus an die richtig große Glocke hängt, oder versucht Dinge zu verheimlichen.
Bei uns damals auf katholischer Schule war die Bandbreite dessen was unsere Lehrer unbehelligt trieben recht groß und ich erinnere mich nur an einen Fall einer Wiederverheiratung bei der ein Lehrer es vorzog selbst zu wechseln, das Thema also insoweit auch nicht akut wurde. K.A. ob man einem Musiklehrer da wirklich Probleme gemacht hätte.
Gruß vom Wiz
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Insofern der AN ein sog. Tendenzträger ist, also z.B. in der
Öffentlichkeit den AG darstellt, so kann das private Verhalten
und die eigene Meinung ein Kündigunggrund sein.
Hallo,
kein Wissen, aber eine Erfahrung (die allerdings schon 12 Jahre ca. zurück liegt): in dem Fall ging es um eine Kindergärtnerin in einem katholischen Kindergarten, der gekündigt wurde, weil sie ohne Trauschein mit ihrem Freund zusammen lebte…
Ich denke, dass das an der Einrichtung liegt, in der man tätig ist: es gibt sicherlich solche und solche (also eher welche, die das großzügig handeln und welche, die das sehr streng sehen…)
Aber ich könnte mir vorstellen, dass man das irgendwo einsehen kann (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen/ interne Anweisungen…), denn manchmal kann man schon in der Stellenausschreibung lesen, dass eine Einrichtung relativ streng in diesen Angelegenheiten ist.
ich bedanke mich für eure Antworten, habe eigentlich nichts anderes erwartet.
Nun habe ich aber eine Zusatzfrage:
Wäre das, von euch umrissene Verhalten, nicht nach dem neuen EG-Antidiskriminierungs-Recht, absolut verboten?
Gut, ein katholischer Priester, der zum islamischen Glauben übertritt, wäre natürlich für sein Amt untauglich, aber wie wäre das etwa bei einem Lehrer an einer katholischen Privatschule?
Wäre das, von euch umrissene Verhalten, nicht nach dem neuen
EG-Antidiskriminierungs-Recht, absolut verboten?
Nein, Tendenzbetriebe (da gibt es weit mehr als nur die Kirchen) diskriminieren ja nicht, sondern sind einfach nur dadurch gekennzeichnet, dass ihre Arbeit von gewissen Überzeugungen getragen wird, die außerhalb wirtschaftlicher Betätigung stehen. Insoweit dürfen und müssen sie von ihren Mitarbeitern verlangen, dass diese Überzeugungen geteilt werden. Jeder der sich bei einem Tendenzbetrieb bewirbt kann und sollte sich im Vorhinein mit den Rahmenbedingungen vertraut machen, die hierfür gelten. Jeder Mitarbeiter eines Tendenzbetriebes sollte danach in der Lage sein einzuschätzen, ob er unter diesen Rahmenbedingungen den Arbeitsplatz haben möchte oder nicht, und muss sich darüber im Klaren sein, dass die Arbeitsstelle bei Wegfall bestimmter Voraussetzungen in seiner Person in Gefahr ist.
Die nicht nur bei Einstellung sondern auf Dauer mitgetragene Überzeugung des AG ist Teil der Voraussetzungen die man für so einen Arbeitsplatz erfüllen muss.
in dem Fall ging es um eine
Kindergärtnerin in einem katholischen Kindergarten, der
gekündigt wurde, weil sie ohne Trauschein mit ihrem Freund
zusammen lebte…
Ich denke, dass das an der Einrichtung liegt,
Eltern vielleicht streng katholisch, geben ihr Kind in den Kindergarten in der Annahme, dass ihnen dort die gleichen Werte vermittelt werden. Und dann ne Kindergärtnerin in „wilder Ehe“ …
Aber ich könnte mir vorstellen, dass man das irgendwo einsehen
kann (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen/ interne
Anweisungen…),
In der Regel gibts da tarifvertragsähnliche Werke (eins von etlichen z.B. hier http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-at.h… ), deren Geltung mit dem Arbeitsvertrag zusammen unterschrieben und somit akzeptiert wird.