Kirche und staat

hallo experten,

wer weiss etwas dazu:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

und dann in folge in meinem posting zu

ad 3
vielleicht auch daran, dass in evangelischen laendern in D irgendwann gesagt wurde, dass der landeschef der chef der
landeskirche ist, ergo ist meines wissens bis dato wowereit der chef der landeskirche berlins :wink:, wer korrigiert mich bitte fundiert?

beste gruesse, lego

Hallo, Lego,
siehe dazu http://www.ibka.org/artikel/ag97/reichskonkordat.html und auch http://www.ibka.org/artikel/miz93/konkordat.html
das - ergänzt durch Konkordate mit den einzelnen Bundesländern - weitgehend noch Bestand hat.

Meines Wissens bestehen vergleichbare Abmachungen des Staates mit den evangelischen Landeskirchen (die ja eh föderal strukturiert sind)
Gruß Eckard.

Hallo,

ad 3
vielleicht auch daran, dass in evangelischen laendern in D
irgendwann gesagt wurde, dass der landeschef der chef der
landeskirche ist, ergo ist meines wissens bis dato wowereit
der chef der landeskirche berlins :wink:, wer korrigiert mich
bitte fundiert?

Das ist nun wirklich schon lange her und meines Wissens war der letzte Wilhelm II, der qua „weltlichem“ Amt auch Summepiscopos (= höchster Bischof) der evangelischen Kirchen der Union war. Das war dann schon in der Weimarer Republik anders, wobei die föderale Struktur der evangelischen Kirchen in Dtld. immer schon so etwas wie einen „Oberboss“ verhindert hat. Im 3.Reich gab es dann die „Deutschen Christen“, die, staatlich gewollt und durchgesetzt, wieder so etwas wie eine Deutsche Zentralkirche aufbauen wollten…
Zu Deiner Beruhigung: Ich kenne mich zwar nicht so mit der Verfassung der Evangelischen Kirche von Berlin und Brandenburg aus, aber ihr oberster Präsentant ist Bischof Huber. Wowereit hat sicherlich nichts damit zu schaffen. Das höchste Organ meiner Landeskirche (Westfalen) ist, parallel zum Parlament im politischen Bereich, die Landessynode. Ich würde mal vermuten, daß das in Berlin-Brandenburg ebenso ist. Alles andere würde zutiefst einem protestantischen Kirchenaufbau wiedersprechen…
Der Staat ist verfassungsgemäß gehalten, sich aus der Kirche herauszuhalten. Leider habe ich mein Grundgesetz gerade nicht in der Tasche:wink:, aber ich meine es ist GG 4, wo zu lesen ist, daß die Kirchen sich selbst verwalten und auch selbst über ihr Personal entscheiden.

Hoffe, geholfen zu haben,
Grüße,
Taju

thx bis dato und konkretisierung meiner frage
hallo ihr beiden antworter bis dato,

natuerlich meine ich, dass landerchefs/ministerpraesidenten der evangelischen laender deutschlands nur noch per forma auch chef der evangelischen landeskirche sind. wenn sie sich tatsaechlich in sanften worten einmischen wuerden, wuerden sie „dresche“ beziehen.

das zum beispiel wowereit hier immer noch(nur per forma), chef der landeskirche berlins ist, meint als meine quelle mein vater, welcher 15 jahre lang bis 1994 im kirchenrat der ev. marienkirche berlins am alexanderplatz war. als freier unentgeltlicher mitarbeiter mit bauingenieursaufgaben und als klarer Nontheist. das er in unfrieden austrat wegen ****** ist eine andere sache.

wurde also dieses gesetz, dass der landesvater auch chef der landeskirche je geaendert und kennt jemand datum und etc dieses gesetzes?

beste gruesse, lego

ad 3
vielleicht auch daran, dass in evangelischen laendern in D
irgendwann gesagt wurde, dass der landeschef der chef der
landeskirche ist, ergo ist meines wissens bis dato wowereit
der chef der landeskirche berlins :wink:, wer korrigiert mich
bitte fundiert?

beste gruesse, lego

seit Weimar endgültig vorbei
Hallo lego,

deine Quelle scheint schlecht informiert zu sein (gerade die Verhältnisse der APU/EKU kenne ich ganz gut!)

Lies mal, was die Juristen zum Summepiskopat schreiben:

http://www.fu-berlin.de/jura/fachbereich/lehreundfor…

Seit der Weimarer Verfassung endgültig beendet.

Beste GrRüße,

barbara