Eine Freundin erzählte von einer Frau, die unter Kirchenasyl in Deutschland ist, sich aber frei bewegt. Mit der U-Bahn fährt usw. Darauf entstand unter uns die Frage: gilt das Kirchenasyl nicht nur direkt in der Kirche? Gibt es da verschiedene Abstufungen? Danke schon mal, Corrie
Hallo,
Kirchenasyl ist in D nicht anerkannt und auch schon in einigen Fällen gebrochen worden. Üblicherweise verfahren die Behörden aber so, dass sie in solchen Fällen eine Duldung (oft nur stillschweigend) erteilen bzw. einfach den Vollzug der Ausweisung (für eine Weile) nicht ansetzen, oder zu ähnlichen Verfahrensweisen greifen. Und in dieser Zeit ist es dann tatsächlich egal, ob sich die Leute in der Kirche aufhalten oder nicht. Wenn dann die Abschiebung angesetzt wird, wird abgeschoben, ob die Leute in der Kirche sitzen oder nicht.
Allerings gibt es natürlich neben dem eher offenen Kirchenasyl auch ein verstecktes (Kirchen-)asyl, bei dem die Betroffenen nicht nur einfach in die Kirche ziehen und die Behörden zumindest ohne großen Aufwand den tatsächlichen Aufenthaltsort feststellen könnten, sondern wobei die Betroffenen richtig gehend versteckt werden. Hierzu gehören dann oft wechselnde Wohnungen, Umzüge bei Nacht, etc. Dies passiert oft dann, wenn die Abschiebung angesetzt worden ist, und ein Abschiebungshaftbefehl vorliegt. Dies sind die Fälle, in denen es dann ausreicht, dass die Betroffenen, egal wo und wie, in die Hände der Vollstreckungsorgane gelangen und dann sofort ausgewiesen werden. Da kann der Spaziergang schon etwas gefährlich sein, andererseits sind dies aber auch die Fälle in denen das Kirchenasyl nicht besonder sicher ist, weil dann eben tatsächlich wegen der Adresse ermittelt wird.
Gruß vom Wiz
Eine Freundin erzählte von einer Frau, die unter Kirchenasyl
in Deutschland ist, sich aber frei bewegt. Mit der U-Bahn
fährt usw. Darauf entstand unter uns die Frage: gilt das
Kirchenasyl nicht nur direkt in der Kirche? Gibt es da
verschiedene Abstufungen? Danke schon mal, Corrie
Eine Freundin erzählte von einer Frau, die unter Kirchenasyl
in Deutschland ist, sich aber frei bewegt. Mit der U-Bahn
fährt usw. Darauf entstand unter uns die Frage: gilt das
Kirchenasyl nicht nur direkt in der Kirche? Gibt es da
verschiedene Abstufungen?
Hallo Corrie,
meines Wissens ist Kirchenasyl bei uns nirgends verankert. Mit anderen Worten: Kirchenasyl existiert überhaupt nicht und kann deshalb auch keinen Schutz etwa vor Ausweisung bieten.
In verschiedenen früheren Kulturen erlangten Verfolgte durch das Betreten heiliger Stätten Schutz vor ihren Verfolgern. Es war auch hierzulande früher üblich, daß der Schutz Verfolgter durch Kirchen und Klöster respektiert wurde. Bis vor etwa 20 Jahren beharrte die katholische Kirche auf einem förmlichen Recht, Asyl zu gewähren. Rechtlich anerkannt war das Kirchenasyl in der Bundesrepublik aber zu keiner Zeit.
Gruß
Wolfgang
Eine Freundin erzählte von einer Frau, die unter Kirchenasyl
in Deutschland ist, sich aber frei bewegt. Mit der U-Bahn
fährt usw. Darauf entstand unter uns die Frage: gilt das
Kirchenasyl nicht nur direkt in der Kirche? Gibt es da
verschiedene Abstufungen?
M.W. gibt es in Deutschland das Rechtsinstitut „Kirchenasyl“ nicht. Vielmehr gibt es eine informelle Absprache der Innenminister der Länder, daß die Polizei in Kirchen u.ä. Gebäuden nicht eingreift bzw. niemanden rausholt, um „religiöse Gefühle“ nicht verletzen. Art. 4 GG, der in diesem Zusammenhang immer wieder gern genannt wird, gibt in diesem Zusammenhang m.E. auch nichts her.
Demzufolge ist diese Geschichte von dieser Frau entweder erstunken und erlogen oder die Frau ist einfach blöd und stellt sich unter dem Kirchenasyl mehr vor, als es ist: Eben eine freiwillige Selbstverpflichtung der Innenminister, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.
Gruß
Christian
gibt es gar nicht?
also das ist ja was. das gibt es gar nicht? hatte ich ausserdem auch mal in einer fernsehsendung (deutsch) gesehen, da wurde jemandem also asyl durch die kath. kirche gewährt und die polizeir „durfte“ die asylsuchenden dann nicht mitnehmen. aber das ist ja interessant. das heisst also das das kirchenasyl auf das sich diese dame beruft gar nicht greift? sehr merkwürdig. dann nützt es ihr ja überhaupt nichts …
Kirchenasyl hilft nur in der Kirche. Ausserhalb der Kirche hat es keinen Zweck. Im übrigen sehe ich es als Verletzung einer Rechtsnorm. Die Vereinbarung der Innenminister bezüglich sogenannter Kirchenasylanten in den kath. und evangelischen Kirchen verstösst gegen jeden Gleichheitsgrundsatz. Ein in DE ausgewiesener Moslem, der sich in eine Moschee flüchtet wird mit Gewalt aus der Moschee durch die Polizei geholt. Dieser Moslem ist einfach dann bis zur Abschiebung ein Krimineller. Wenn derselbe Moslem sich in eine christliche Kirche flüchtet wird im Schutz geboten, auch wenn gegen das Recht erheblich verstossen wird.
Und bevor einige nun aufschreien. Es gibt genügend, die Kirchenasyl angedroht haben, auch um einen Albaner oder Kosovo-Albaner heiraten zu können, der vor der Ausweisung stand, sich im Raum Stuttgart von einer Einrichtung Schutz holten, Gelder für die Eheschliessung kassierten und wenige Monate nach der Hochzeit trennten, wenn auch nicht scheiden liessen damit niemand auffällt, dass gegen Geld in DE die Aufenthaltsberechtigung gesucht wurde.
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Hallo Corrie,
was die anderen zum Kirchenasyl gesagt haben stimmt. Aber wieso sollte sie sich nicht frei bewegen können? Da steht nicht Tag und Nacht ein Beamter vor der Tür um sie zu kassieren, wenn Sie raus kommt.
Sollte sie aber aufgegriffen werden, hilft ihr auch kein Kirchenasyl.
Gruß ivo
Hallo Corrie,
um nochmal zu unterstreichen, was die anderen schon geschrieben haben:
Das Kirchenasyl ist eine Tradition aus dem Mittelalter, die in unserem heutigen Rechtssystem nirgendwo formal verankert ist. Es kann von den staatlichen Behörden beachtet werden, muss es aber nicht.
http://www.kirchenasyl.de/Fragen/recht.htm
Grüße
Wolfgang