Wie würde man denn vorgehen wenn man aus der Kirche austreten wollen würde? Also, Standesamt der Gemeinde und wie funktioniert das dann mit der Lohnsteuerkarte, müsste man diese vom Arbeitgeber anfordern damit die Änderungen dort auch durchgeführt werden können oder wie geht das?
Wie würde man denn vorgehen wenn man aus der Kirche austreten
wollen würde?
Je nach Bundesland verschieden: http://kirchenaustritt.de
… wie funktioniert das dann mit der Lohnsteuerkarte, müsste man diese vom Arbeitgeber anfordern damit die Änderungen dort auch durchgeführt werden können oder wie geht das?
Genauso, wobei das auch je nach Bundesland verschieden ist, aber auch dort steht: http://kirchenaustritt.de
Gruß
Stefan
Hi, hinzufügend zu Stefan:
Und wenn der Kirchenausttritt passiert ist, das Dokument/Bescheinigung dazu bis zum Tode sorgfältig aufbewahren!
MfG ramses90
Müsste man zwingend die Änderung an der Lohnsteuerkarte ändern lassen oder wird die automatisch irgendwann angepasst, evtl. mit der nächsten Lohnsteuerkarte, wann wäre diese wieder fällig?
Müsste man zwingend die Änderung an der Lohnsteuerkarte ändern
lassen oder wird die automatisch irgendwann angepasst, evtl.
mit der nächsten Lohnsteuerkarte, wann wäre diese wieder
fällig?
Ja, das wird wohl, wenn es frühzeitig im Jahr geschieht so sein, dass für das nächste Jahr eine automatisch korrigierte LSK gibt, allerdings zahlt man dann ja noch das Restjahr an Bankabnutzungsgebühr.
Gruß
Stefan
Rasterfahndung
Und wenn der Kirchenausttritt passiert ist, das
Dokument/Bescheinigung dazu bis zum Tode sorgfältig
aufbewahren!
Du spielst darauf an:
http://hpd.de/search/node/Rasterfahndung
wie z.B.:
http://hpd.de/node/655
http://hpd.de/node/1399
Gruß
Stefan
Hallo,
Kündigungsbestätigungen, Austrittsbescheinigungen und Abmeldebescheinigungen sind grundsätzlich auf zu heben egal worum es sich handelt, denn es kommt immer mal wieder vor, dass nach Jahren behauptet wird, dass man nie gekündigt hätte und dann werden Geldmittel über große Zeiträume nachgefordert.
MFG
Du spielst darauf an:
http://hpd.de/search/node/Rasterfahndung
wie z.B.:
Hi, genau, darauf.
MfG ramses90
Gruß
Stefan
Hi,
Das war mal so…
Änderungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 waren bis 30.11.2010 möglich.
Wenn man noch im Dezember 2010 aus der Kirche austritt, legt man die Lohnsteuerkarte 2010 für das Jahr 2011 beim Finanzamt vor. Die nehmen künftig die Änderungen vor.
Da ab dem Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt wird, ist für das Jahr 2010 letztmalig die Lohnsteuerkarte ausgestellt worden - diese gilt Übergangsweise auch für das Jahr 2011.
Gruß von Sid