Kirchenaustritt - Gebühr?

Hallo liebe Rechtskundler,

habe eben in einem anderen Brett eine, für mich, erschreckende Tatsache erfahren:
Der Austritt aus der Kirche kostet, je nach Bundesland, eine Gebühr und ist nicht per Brief möglich.
(siehe z.B.: http://www.kirchenaustritt.de/Info/)

Jetzt meine Frage: Wie ist das rechtlich möglich? Schlimm genug, dass den Kirchen diverse Vorteile auf Kosten der Steurzahler gewährt werden, aber eine „Austrittsgebühr“ verstößt IMO gegen §138 (Sittenwidrigkeit). Mir ist auch nicht bekannt das ein „normaler“ Verein eine Austrittsgebühr verlangen dürfte.
Aufgrund welcher Ausnahmeregelung ist dies bei den Kirchen möglich und wie seht ihr hier die Rechtslage?

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

die gebühr kassiert nicht die jeweilige Kirchenorganisation sondern steht für die „Auslagen“ der entsprechenden bescheinigenden Behörde. Jedoch stellt sich hier zurecht die Frage, warum man in NRW nichts zahlt und in anderen Bundesländern doch.
Gruß
Michael

Hallo,

die gebühr kassiert nicht die jeweilige Kirchenorganisation
sondern steht für die „Auslagen“ der entsprechenden
bescheinigenden Behörde. Jedoch stellt sich hier zurecht die
Frage, warum man in NRW nichts zahlt und in anderen
Bundesländern doch.

ich nehme an, daß das daran liegt, daß der Vorgang ungefähr 3 Minuten dauert, die Bearbeitung der Auslagenerstattung aber ungefähr zehn mal solang. Anscheinend hat da mal jemand mitgedacht.

Gruß,
Christian

Hallo Anwar,

die gebühr kassiert nicht die jeweilige Kirchenorganisation
sondern steht für die „Auslagen“ der entsprechenden
bescheinigenden Behörde.

ja aber wenn doch die kirche in dem moment gar nix damit zu tun hatt! ähh
will sagen, ich will ja nicht aus dem staat austreten.

ausserdem kann ich mich nicht daran erinnern jemals wissentlich und freiwillig in die katholische kirche eingetreten zu sein! ich weiss das hört sich echt blöd an, aber kann ich das geld zurückfordern? könnte ich rein rechtlich meine eltern dafür haftbar machen?

x

salem