Kirchenaustritt: Gebühren und Schikanen

Moin,

ich möchte ja jetzt keine Uraltdiskussion wiederaufleben lassen. Aber vor einigen Jahren gab es an dieser Stelle einen intensiven Meinungsaustausch zur Frage, ob für den Kirchenaustritt eine Gebühr verlangt werden dürfe. Einige bejahten diese Frage unter der Begründung, dass damit der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand vergebührt und kein bewusstes Hindernis gesetzt werde.

Und nun dieser Bericht aus „Durbach“: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/panorama… (Siehe Fernsehbericht rechts).

Man wolle eine kleine Hemmschwelle setzen. Vom Arbeitsaufwand her sei die Gebühr nämlich „nicht ganz gerecht“.

Wie ist die Rechtslage?

Gruß
Ultra

Hallo

Und nun dieser Bericht aus „Durbach“:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/panorama…
(Siehe Fernsehbericht rechts).

Da wird geschrieben, daß nach einem Umzug manche Leute vom Kirchensteueramt wieder Post bekommen und dann ein Nachweis über den evtl. lang zurückliegenden Austritt geführt werden soll.

Da kann ich nur aus arbeitstechnischer eigener Erfahrung sagen, die Leute sind teilweise selbst schuld - weil teilweise bei der Meldebehörde zur Religion wieder ev. oder rk angegeben wird, obwohl man ja irgendwann mal ausgetreten ist.

Man wolle eine kleine Hemmschwelle setzen. Vom Arbeitsaufwand
her sei die Gebühr nämlich „nicht ganz gerecht“.

Wie ist die Rechtslage?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt#Austrit…
Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 02.07.2008

Gruß von Sid

Hallo

Und nun dieser Bericht aus „Durbach“:
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/panorama…
(Siehe Fernsehbericht rechts).

Da wird geschrieben, daß nach einem Umzug manche Leute vom
Kirchensteueramt wieder Post bekommen und dann ein Nachweis
über den evtl. lang zurückliegenden Austritt geführt werden
soll.

Ich meinte den Fernsehbeitrag: http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama462.html

Wie ist die Rechtslage?

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt#Austrit…
Beschluss Bundesverfassungsgericht vom 02.07.2008

Bitte genau lesen. Damals wurde dem Gericht aufgetischt, mit Einführung der Gebühr durch die CDU-Regierung sei keine Lenkungswirkung gewollt. Das BVerfG hat ihr dies offensichtlich abgenommen. In dem Durbacher Fall ist die Gebühr jedoch explizit deswegen so hoch gesetzt, um die Bürger vom Kirchenaustritt abzuhalten. Deswegen nochmal die Frage: Wie ist die Rechtslage?

Gruß
Ultra

teilweise Schikane

intensiven Meinungsaustausch zur Frage, ob für den
Kirchenaustritt eine Gebühr verlangt werden dürfe.

Die letzte Verfassungklage wurde abgewiesen, und die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ebenfalls in der Tonne gelandet.

http://hpd.de/node/5884
http://hpd.de/node/7977

bejahten diese Frage unter der Begründung, dass damit der
tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand vergebührt und kein
bewusstes Hindernis gesetzt werde.

Was dagegen spricht ist, dass tatsächlich keine Erfassung auf staatlicher Seite stattfindet. Den Zettel als Nachweis darf man selbst aufbewahren ohne dass eine Nachvollziehbarkeit bei der Behörde, bei der man den Austritt erklärt hat möglich ist.

Auch die angeblichen Meldungen an die zuständigen Stellen der Großsekten und des Finanzamts funktionieren nicht. Die Lohnsteuerkarte muss man in der Regel manuell nacharbeiten lassen.

Man wolle eine kleine Hemmschwelle setzen. Vom Arbeitsaufwand
her sei die Gebühr nämlich „nicht ganz gerecht“.

Die deutschen Gemeinden pflegen über diverse Gremien einen regen Austausch und haben auch eine Art „Katalog der Dienstleistungen“. Von daher ist die enorme Spanne der Austrittsgebühr nicht nachzuvollziehen.

Ganz erstaunlich ist z.B. der Unterschied zwischen Mannheim (50 EUR) und Heidelberg (23 EUR - wieder teuerer geworden) im gleichen Bundesland.

Gruß

Stefan