Hallo,
folgender Fall:
Herr S ist am 1.10.2010 aus der Kirche ausgetreten. Gilt sein Kirchenaustritt dann für das ganze Steuerjahr 2010? Oder muss er anteilig Kirchensteuer zahlen? Wenn ja, wie wird diese berechnet (gezwölftelt???)?
Danke und Gruss
Aron