Kirchenaustritt: Gilt der fürs ganze Steuerjahr?

Hallo,

folgender Fall:

Herr S ist am 1.10.2010 aus der Kirche ausgetreten. Gilt sein Kirchenaustritt dann für das ganze Steuerjahr 2010? Oder muss er anteilig Kirchensteuer zahlen? Wenn ja, wie wird diese berechnet (gezwölftelt???)?

Danke und Gruss
Aron

Die Kirchenstuer wird anteilig für das Kalenderjahr ermittelt.

Gruß

Jörg

der austritt wird steuerlich wirksam zum 30.11.2010. er muss also für 11 monate steuern zahlen.

gruß inder