Kirchenaustritt in Deutschland

Warum kostet in Deutschland der Austritt aus der Kirchre Gebühren in höhe von ca. 35€?

Weil das ein formaler Akt ist und der Staat dafür eine Gebühr nimmt. Und der Statt will den Austritt nicht, Schließlich behält er für sich jährlich vom Kirchensteuereinkommen einen Millionenbetrag an sog. „Hebegebühren“ ein. An dem kleinen Kreuzchen auf der Lohnsteuerkarte verdient der Staat kräftig mit,

Grüße!

Gerd Wagner

Hallo,

weil der Austritt vor staatlicher Stelle bekundet sein muss, wird der Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt bzw, die Kosten decken, die halt beim Kirchaustritt der zuständigen Behörde /Amt entsehen.
Bis 2006 war das zumindest hier noch gebührenfrei.
Eigentlich sollte dies ebenso kostenfrei geschehen, wie das ändern der Lohnsteuerklasse, aber leider ist dem in vielen Bundesländern nicht so.

Mehr Aufwand dürfte ein Austritt ja auch nicht in Anspruch nehmen und wenn die Allgemeinheit den Angestellten auf Ämtern schon die Gehälter zahlt, sollte man nicht zusätzlich für jeden Kleinkram zur Kasse gebeten werden.

Merkwürdig das noch niemand seine Eltern auf Kostenerstattung wegen dieser Zwangsmissionierung verklagt hat. Sicher auch verjährt.

Hallo,
die Kommunen bzw. Bundesländer erheben Verwaltungsgebühren für den Kirchenaustritt. Das hat mit der Kirche nichts zu tun, sie sieht von dem Geld nichts.
Übrigens behält der Staat auch einen teil der Kirchensteuer als Verwaltungsgebühr ein. Es ist zwar nur ein geringer Teil, aber die Kirche sieht von der Kirchensteuer auch nicht alles.

das weiß ich nicht, das ist eine staatliche Gebühr, keine kirchliche. Das muss man die Gebvührerhebende Stelle fragen.

Hallo Frank Klettmann
Das ist mir völlig neu. Den Kirchenaustritt bentrag man beim Staat bezw. beim zuständigen Rathaus- Standesamt. Deshalb habe ich bei uns kurz angerufen und bekam das bestätigt. Das ist eine normale Bearbeitungsgebühr, wie bei Trauung oder Ähnlichem. Und warum auf dem Standesamt? In Deutschland gilt die Kirche als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“.-also rein staats-rchtlich ist Kirche eine „staatliche Einrichtung“ zu der niemand gezwungen werden kann,deshalb kann man sich da „abmelden“, was aber wieder ein innerkirchliches Problem ist. Weitere Fragen benatworte ich gerne
H.Kapp

Hallo,
die 35 Euro sind eine Verwaltungsgebühr. Der Kirchenaustritt wird an mehrere Stellen gemeldet und in Bücher eingetragen. Das dauert seine Zeit. Time ist money.
Gruß
P.

Um zu verhindern, daß ein Pfarrer Druck auf jemanden, der aus der Kirche austreten möchte, ausübt, hat der Staat bestimmt, daß der Austritt aus der Kirche nicht auf dem Pfarramt sondern auf dem Standesamt erklärt werden muß - an neutraler Stelle sozusagen.

Damit liegt es in der Hand des Standesamtes, hierfür eine Gebühr zu erheben.

Gruß, Martinus

Hallo Frank,

da der Kirchenaustritt in Deutschland über das Standesamt läuft (warum das so geregelt ist weiss ich nicht, wahrscheinlich um das Personenstandsregister aktuell zu halten), ist hier wie bei vielen behördlichen Ummeldungen (Auto etc.) eine Bearbeitungsgebühr fällig.
Näheres unter www.kirchenaustritt.de.
Ich habe mal gehört, dass es nach dem Austritt noch steuerliche Forderungen seitens der Kirche geben kann, das Kirchensteuerrecht ist auch auf der empfohlenen Website.
Mit herzlichen Grüßen,
Regine

Guten Abend,

ich habe Ihre Anfrage erst jetzt gesehen, weshalb Sie bislang noch ncihts von mir gehört haben.

Über die Antworten, die Sie bereits erhalten haben (und die für die Suche freigegeben wurden) konnte ich sehen was bislang an Antworten erhalten haben.

Dem kann ich (leider) nichts Zusätzliches hinzufügen.

Alles Gute, Martin