Hallo,
ich habe jetzt ab nächsten Monat nach 12 Jahren Selbständigkeit eine Vollzeitstelle.
Nun überlege ich der Kirchensteuer aus dem Weg zu gehen und nun meine Frage:
Wie tritt man aus der Kirche aus? Macht man das formlos, wo schickt man das hin?
Wie verhält sich das mit der Lohnsteuerkarte, geht das dann automatisch oder muss ich da was umtragen lassen?
Danke!
Heike
Hallo Heike,
der Kirchenaustritt erfolgt auf dem Standesamt durch einen Standesbeamten. Er füllt ein Formular für Dich aus, das Du dann unterschreiben musst, und fertig. Kein grosser Verwaltungsakt. Die Meldung zu den Finanzbehörden erfolgt automatisch, so dass Du direkt auf einer der nächsten Lohnabrechnungen erkennen kannst, dass Du keine Kirchensteuer mehr bezahlst. Falls das nicht innerhalb einiger Monate der Fall ist, musst Du nachhaken.
Allerdings kann m. E. der Kirchenaustritt keine steuerlichen Gründe haben dürfen, vielmehr solltest Du Dein Gewissen prüfen. Als ich seinerzeit ausgetreten bin, ich habe mit dem Verein nix am Hut, habe ich für die identische monatliche Summe eine Patenschaft für ein Kind übernommen. Aus Steuergründen auszutreten ist doch irgendwie das gleiche wie aus Steuergründen zu heiraten - irgendwie unangemessen und irgendwie peinlich.
Gruss
Tom
Hallo Tom,
der Kirchenaustritt erfolgt auf dem Standesamt durch einen
Standesbeamten. Er füllt ein Formular für Dich aus, das Du
dann unterschreiben musst, und fertig. Kein grosser
Verwaltungsakt.
Aber kostet etwas.
Ich wollte mti 18 austreten, mir war es aber zu teuer
und ich entschloss mich, solange zu warten, bis ich
das erste Mal Kirchensteuer zahlen müsste.
Allerdings kann m. E. der Kirchenaustritt keine steuerlichen
Gründe haben dürfen, vielmehr solltest Du Dein Gewissen
prüfen.
Wieso?
Man kann doch auch der Meinung sein, dass man für seinen
Glauben nicht löhnen sollte?
Gruß
Elke
PS: das hat dann aber nichts damit zu tun, ob man
die Dienstleistungen der Kirche(n) in Anspruch nimmt.
Hallo,
die Seite http://www.kirchenaustritt.de/ enthält eigentlich alle notwendigen Informationen, durchaus hilfreich, da der Kirchenaustritt in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.
Grüße,
taju
Wieso?
Man kann doch auch der Meinung sein, dass man für seinen
Glauben nicht löhnen sollte?
Du löhnst ja auch nicht für deinen Glauben sondern u.a. für ein nettes possierliches Grab 
Hallo Eklastic,
die Verwaltungsgebühren halten sich in Grenzen. Ich meine es waren 50 und ein paar Euro. Das sollte finanzierbnar sein.
Wieso?
Man kann doch auch der Meinung sein, dass man für seinen
Glauben nicht löhnen sollte?
Das hängt davon ab ob und wie man die Infrastruktur der Amtskirchen nutzt.
Gruss
Thomas
Du löhnst ja auch nicht für deinen Glauben sondern u.a. für
ein nettes possierliches Grab 
Hallo Kate,
ich war noch nie in der Kirche, bin mir aber sicher, dass ich auch ohne das ein Grab bekomme. Was hat das eine denn mit dem anderen zu tun?
Verwunderte Grüße
Almut
Hallo,
Du löhnst ja auch nicht für deinen Glauben sondern u.a. für
ein nettes possierliches Grab 
Um hier eventuelle Missverständnisse zu vermeiden: Mit der Kirchensteuer sind die Beerdigungskosten in keinster Weise gedeckt, auch reduzieren sich nicht die Kosten einer Grabstelle.
Allerdings: Nur wer Mitglied einer Kirche ist, kann (grundsätzlich) auf einem kirchlichen Friedhof beerdigt werden einschließlich einer kirchlichen Feier.
Allerdings sollte niemand deswegen in der Kirche bleiben, ich nehme jedenfalls an, dass ein freier Redner auf einer Beerdigung billiger ist als ein Leben lang gezahlte Kirchensteuer.
Da Du die Weltreligionen studierst und deren Konfliktpotential, wäre es vielleicht schon interessant, sich mit dem diesbezüglichen, zumindest oft familiären, genauer zu beschäftigen, anstatt flapsig irgendetwas zu behaupten…
Jedenfalls könnte aufgrund dieser falschen Behauptung hier ja nachher jemand in der Kirche bleiben, um seinen Angehörigen Beerdigungskosten zu ersparen…
Grüße,
taju
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Hi Kate,
Du löhnst ja auch nicht für deinen Glauben sondern u.a. für
ein nettes possierliches Grab 
da die meisten Friedhöfe in kommunaler Hand sind, zieht dieses Argument nicht.
Zudem:
Wenn ich erst mal meinen Allerwertesten zusammengekniffen habe, kann mich der Rest der Welt an selbigen lecken.
Sprich, was mit dem toten Leib passiert geht mir an besagtem knapp vorbei.
Gandalf
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Hallo Heike!
Mal schauen, ob ich das noch zusammenkriege (ist schon fast 4 Jahre her, dass ich ausgetreten bin…): Ich bin zuerst zum Finanzamt und hab das dort dann austragen lassen. Und dann zum Bürgeramt und dort haben die dann was auf der Lohnsteuerkarte geändert, glaube ich. Allerdings war das Ganze in Berlin, ich habe keine Ahnung, wie es in Deinem Bundesland aussieht… Und gekostet hat das soweit ich noch in Erinnerung habe, auch nichts. Übernehme aber keine Garantie dafür, dass das heute auch noch so ist. 
LG
Sandy
Hi Tom,
die Verwaltungsgebühren halten sich in Grenzen. Ich meine es
waren 50 und ein paar Euro. Das sollte finanzierbnar sein.
Das war mehr, als ich als Schüler übrig hatte.
Deshalb damals von mir dieses Memo an mich selbst.
Inzwischen sind fast 30 Jahre vergangen und ich
zahle nun zum ersten Mal Kirchensteuer. Und jetzt
werde ich austreten (wenn ich’s nicht verbumbeutelt
hätte, wär’s schon passiert).
Gruß
Elke
Ansonsten: was Gandalf schreibt. Ich will weder ein Grab noch
eine offzielle Feier. An Irish wake would be nice (for the
guests).
Da muss ich wohl was mit dem hierigen Pfarrer verhackstücken, der hat mir das nämlich so erklärt. Oder möchtest du das übernehmen? Telefonnummer hab ich parat liegen 
Hallo Kate,
Da muss ich wohl was mit dem hierigen Pfarrer verhackstücken,
der hat mir das nämlich so erklärt. Oder möchtest du das
übernehmen? Telefonnummer hab ich parat liegen 
Ich denke, das wirst Du selbst können, aber ich rufe auch gerne an:wink:
Vielleicht beruht Deine Aussage auch nur auf einer missverständlichen Aussage Deines Pfarrers, der lediglich darauf aufmerksam machen wollte, dass, wer aus der Kirche ausgetreten, nicht kirchlich beerdigt und auch nicht auf einem kirchlichen Friedhof bestattet werden kann.
Beides wäre dann natürlich richtig, dürfte allerdings dem Wunsch eines ehemaligen Kirchenmitglieds entsprechen.
Naja, in Zweifelsfall müsste man das vielleicht für sich ausrechnen, was billiger ist: Der städtische Friedhof und ein nicht-konfessionelles Begräbnis, oder aber der kirchliche und ein konfessionelles. Aus meiner (ehem.) studentischen Berufstätigkeit bei einem Bestatter kann ich versichern, dass die Grabkosten auf kirchl. und städt. Friedhöfen sich je nach Ort nicht groß unterscheiden. Der ev. Pfarrer kostet nichts, bei der rk Kirche ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, Organisten kosten immer etwas. Freie Redner sind immer teurer als ein Pfarrer gleich welcher Konfession (haben oft auch eine längere Anreise). Hätte ich jedoch meine Kirchensteuer, solange ich in D gearbeitet habe, für derartige Zwecke gespärt haben, würde ich mit finanziellen Gewinn herausgehen, für den Bestatter wäre also was übrig:wink:
Nun kann es sicherlich vorkommen, dass jemand erst zu spät feststellt, dass der „Wunschfriedhof“ kirchlich ist. Oft gibt es auch durchaus seelsorgerliche Probleme, denn oftmals sind rein steuerliche Gründe des Kirchenaustritts nicht so weitgehend, dass sie eine Ablehnung sämtlicher kirchlicher Rituale beinhalten. Oft ist ja eine kirchliche Beerdigung die einzige Form, die die Menschen in diesen krisenhaften Situationen kennen und auch aufgrund der Bedeutung des Rituals als solches auch gerne für sich (und ihre Angehörigen) in Anspruch nehmen.
Eine Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof ist übrigens möglich, wenn bsp. der zuvor verstorbene Ehepartner dort schon in einem entsprechenden Grab ruht.
Ich hoffe jedenfalls ernsthaft, dem Pfarrer bei Dir vor Ort fallen noch ein paar bessere Argumente ein, in der Kirche zu bleiben…
Grüße,
taju