Kirchenaustritt; Nachweis nach 25 Jahren

Hallo,

Angenommen, jemand ist vor ca. 25 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Er hat damals die amtliche Kirchenaustrittsbescheinigung seinem Finanzamt vorgelegt und die Kirchenzugehörigkeit wurde aus der Lohnsteuerkarte gelöscht. Seitdem hat diese Person nie wieder Kirchensteuer gezahlt.

Nun wird er (nach mehreren Umzügen in der Zwischenzeit) von der jetzt zuständigen Kirchensteuerstelle aufgefordert, den amtlichen Nachweis über den Austritt erneut vorzulegen, da er ansonsten wieder als Kirchenmitglied geführt würde.

Meine Fragen:

  • Wäre dies von Seiten der Behörden rechtens?

  • Ist man verpflichtet, das Austrittsdokument auf Lebenszeit aufzubewahren?

  • Wie könnte ein solcher Nachweis ersatzweise geführt werden?

  • Könnte man notfalls erneut austreten, oder würde dann plötzlich wieder jemandem einfallen, dass man kein Mitglied mehr ist?

Mit vielen Grüssen,

Walkuerax

P.S. Finde diesen fiktiven Fall tatsächlich sehr interesant. Irgendwie hat das was von wiehernden Schimmeln und dem Hauptmann von Köpenick.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/kirchenaustritte-k…
Hi, gerade gefunden. Einziger Weg scheint wohl zu sein beim Standesamt nachzufragen oder wieder auszutreten.
MfG ramses90

Oh Gott!
Oh Gott, lass Hirn vom Himmel regnen!

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Undank ist der Welten Lohn!
Und das ist also der Dank?!?
Glaubst du irgendeiner hat nun noch Lust, seine Zeit damit zu verschwenden, dir zu helfen?

Honi soit qui mal y pense
Aber erst mal lesen:

http://hpd.de/node/655
http://hpd.de/node/7146
http://hpd.de/node/9448

Also das Prozedere noch einmal: http://kirchenaustritt.de

  • Wäre dies von Seiten der Behörden rechtens?

Wäre mal endlich auszustreiten. Denn angeblich tun die ja für ihre teils abschreckende Gebühr ja was.

  • Ist man verpflichtet, das Austrittsdokument auf Lebenszeit
    aufzubewahren?

Da, entegegen anderer Behauptungen die Behörden wohl doch nicht allzuviel machen außer diesen Zettel aus dem Drucker zu lassen, sollte man dieses im eigenen Interesse aufheben und im nachhinein die Austrittsgebühr generell zurückfordern bzw. die Runterstufung auf simplen „Ausdruck einer Kopie“ fordern.

  • Wie könnte ein solcher Nachweis ersatzweise geführt werden?

Mit alten Lohnsteuerabrechnungen vielleicht. Einer der Grüppchen HVD, IBKA oder BFG sammelt gerne solche Informationen um bei Klagen beizustehen oder gar selbst erneut wieder Verfassungsklage einzureichen.

  • Könnte man notfalls erneut austreten, oder würde dann
    plötzlich wieder jemandem einfallen, dass man kein Mitglied
    mehr ist?

Das könnte man auf jeden Fall, dabei würde ich aber auf Änderung der Formulierung auf, … erneut bestätige, dass … kein Mitglied einer Religionsgemeinschaft bin.

P.S. Finde diesen fiktiven Fall tatsächlich sehr interesant.
Irgendwie hat das was von wiehernden Schimmeln und dem
Hauptmann von Köpenick.

Gruß

Stefan

Hallo,

  • Wäre dies von Seiten der Behörden rechtens?

Wäre mal endlich auszustreiten. Denn angeblich tun die ja für
ihre teils abschreckende Gebühr ja was.

Das kommt mir allerdings auch so vor. Meine Güte, welche Mafia! Erst dachte ich ja noch an blosse Gedankenlosigkeit, aber offenbar steckt sogar Kalkül dahinter.

  • Ist man verpflichtet, das Austrittsdokument auf Lebenszeit
    aufzubewahren?

Da, entegegen anderer Behauptungen die Behörden wohl doch
nicht allzuviel machen außer diesen Zettel aus dem Drucker zu
lassen, sollte man dieses im eigenen Interesse aufheben und im
nachhinein die Austrittsgebühr generell zurückfordern bzw. die
Runterstufung auf simplen „Ausdruck einer Kopie“ fordern.

Klingt so, als könnte es hilfreich sein, falls jemand, der in einem fiktiven Fall diesen Zettel noch findet, denselben nicht brav einreicht, sondern erstmal fordert, dass die Behörden die Sache unter sich klären. Insbesondere, wenn er Rechtsschutz besitzt.

  • Wie könnte ein solcher Nachweis ersatzweise geführt werden?

Mit alten Lohnsteuerabrechnungen vielleicht. Einer der
Grüppchen HVD, IBKA oder BFG sammelt gerne solche
Informationen um bei Klagen beizustehen oder gar selbst erneut
wieder Verfassungsklage einzureichen.

Hmm, juristisch scheint es mir nach wie vor eine recht interessante Frage. Immerhin kann die „Gegenseite“ auch kaum belegen, dass jemand aus eigenem Entschluss in diesen Verein eingetreten ist. Vielleicht sollte man erstmal etwas ähnliches wie den „Auftragsnachweis“ einfordern?

Danke jedenfalls für das Material, die von dem fiktiven Fall betroffenen Personen werden sich weiter informieren und - falls es interessiert - berichten, was daraus geworden ist.

Klingt mir jetzt fast wie die Abmahnwellen im Internet.

Mit vielen Grüssen,
Walkuerax

Oh keine Sorge, ich bin Ramses sehr dankbar für die Infos. (Ich gebe ihm auch gleich einen Stern.)

Meine erste Reaktion bezog sich auf die Kirche, als 1. Impuls dachte ich an ein Versehen oder Gedankenlosigkeit (von Seiten der Kirche). Aber nach der 2. Antwort denke ich eher, dass es sich hier um mafia-ähnliche Strukturen handelt.

Hilfe erwarte ich in diesem fiktiven Fall nicht. Ich denke aber (und sehe an den Presseartikeln, dass dies tatsächlich der Fall ist), dass diese Frage noch für mehr Leute interessant sein könnte. Und wenn das Interesse da ist, werden sicher auch noch Antworten kommen …

Dann verzeih meine Unterstellung!
Man sollte zu vorgerückter Stunde nicht mehr bei w-w-w weilen :wink:

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Hallo Walkuerax,

es geht schlicht und einfach um Geld. Dabei zählt für die Kirche nicht der Glaube der betroffenen Person und dessen damaliger Austrittswille: http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama462.html

Im Fernsehbeitrag geht es um eine Kirchensteuernachzahlung iHv über 10.000 Euro. Ich habe mal gehört, dass die Kirche, wenn derartige Fälle vor Gericht landen, gerne den Betrag reduziert und einen Vergleich anstrebt. Möglicherweise sollen höherinstanzliche Entscheidungen vermieden werden. Zumindest wäre mir kein höherinstanzliches Urteil bekannt.

Die Kirche mit der Mafia zu vergleichen ist ja schon fast eine Verharmlosung. Damit haben wir beide uns jetzt strafbar gemacht: http://www.bildblog.de/?p=1141

Gruß
Ultra

Die Kirche mit der Mafia zu vergleichen ist ja schon fast eine
Verharmlosung. Damit haben wir beide uns jetzt strafbar
gemacht: http://www.bildblog.de/?p=1141

Die Katholiban als höchstkriminelle Vereinigung zu bezeichnen und zu betrachten ist in Anbetracht der über 100 Millionen - von der Katholiban zu verantwortenden - getöteten Menschen auch eine Verharmlosung. Massenmördervereinigung passt wohl besser.

Diese „Mordrate“ wurde in der Menschheitsgeschichte nur von Mao Zedong mit seiner Kulturrevolution und Hitler`s 1000 jährigem Reich übertroffen.

Gruß

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Keine Sorge!
Wahrscheinlich war meine Antwort etwas genervt, bzw. fassungslos (über die beschriebenen Fakten) und daher tatsächlich missverständlich.

Finde ich gut, wenn du mich darauf aufmerksam machst, denn gerade zu später Stunde kann man tatsächlich schnell jemanden vor den Kopf stossen.

Und man kann was in den falschen Hals bekommen :wink:

Ist ja nun - Gott sei Dank (um mal beim Thema zu bleiben) - geklärt.

Und wie schön, dass es wir es geklärt haben.

Und im Übrigen ein sehr interessantes Thema. Man begibt sich doch glatt auf die Suche nach der Austrittserklärung, um sie in einen Tresor zu legen. So für alle Fälle.

Hallo, aus den letzten Einkommensteuerbescheiden muss doch
hervorgehen, dass keine KiSteuer abgezogen wurde.
Die Kirchengemeinde müsste mithin einen Nachweis über den
Wiedereintritt erbringen. Gruß

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Naja…
Hier wird aber über einen Zeitraum von 25 Jahren geredet. Und der Großteil der Bevölkerung hebt seinen Steuerbescheid maximal 10 Jahre auf.
Darüber hinaus gehe ich mal nicht davon aus, dass der Steuerbescheid als Beweis gilt, dass man aus der Kirche ausgetreten ist. Eher als Indiz dafür, dass man Kirchensteuer hinterzogen hat.
Siehe dazu auch die Links der anderen Experten, die hier geantwortet haben.

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