Hallo,
Angenommen, jemand ist vor ca. 25 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Er hat damals die amtliche Kirchenaustrittsbescheinigung seinem Finanzamt vorgelegt und die Kirchenzugehörigkeit wurde aus der Lohnsteuerkarte gelöscht. Seitdem hat diese Person nie wieder Kirchensteuer gezahlt.
Nun wird er (nach mehreren Umzügen in der Zwischenzeit) von der jetzt zuständigen Kirchensteuerstelle aufgefordert, den amtlichen Nachweis über den Austritt erneut vorzulegen, da er ansonsten wieder als Kirchenmitglied geführt würde.
Meine Fragen:
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Wäre dies von Seiten der Behörden rechtens?
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Ist man verpflichtet, das Austrittsdokument auf Lebenszeit aufzubewahren?
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Wie könnte ein solcher Nachweis ersatzweise geführt werden?
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Könnte man notfalls erneut austreten, oder würde dann plötzlich wieder jemandem einfallen, dass man kein Mitglied mehr ist?
Mit vielen Grüssen,
Walkuerax
P.S. Finde diesen fiktiven Fall tatsächlich sehr interesant. Irgendwie hat das was von wiehernden Schimmeln und dem Hauptmann von Köpenick.