Kirchenaustritt und Datenschutz

Hallo Gemeinde,

ein kleines Fallbeispiel, bei dem ich nicht weiß, wie die Lösung aussieht:
Die Erzieherin E arbeitet in einem Kindergarten unter einem kirchlichen Träger. Da sie den Beruf aus pädagogischer Überzeugung ausübt aber selbst nicht gläubig ist, möchte sie aus der Kirche austreten. Erhält der Arbeitgeber (die Pfarrei) eine Meldung zu diesem Austritt? Der Wohnort der E liegt in einer anderen Stadt als die Arbeitsstätte.

Für alle Antworten dankbar,
Vagga

Hallo,

der Arbeitgeber muß die Veränderung sogar erfahren, weil nach dem Austritt natürlich keine Kirchensteuer mehr anfällt.

Dazu müßte aber der Kirchenaustritt an die zuständige zivile Gemeinde bekannt gegeben werden. Ob das automatisch geschieht weiß ich nicht.

Gerhard

hi vagga,

spätestens mit der neuen lohnsteuerkarte, auf der kein kirchensteuermerkmal mehr enthalten ist, erfährt der arbeitgeber vom kirchenaustritt, es sei denn die lohnabrechnung erfolgt über externe abrechnungsstellen.

mfg vom

showbee

Danke Gerhard, danke Showbee,

natürlich!!! Die Lohnsteuerkarte. Daran hatte ich überhaupt nicht gedacht.
Vielen Dank für Eure Antworten,

Vagga