ein kleines Fallbeispiel, bei dem ich nicht weiß, wie die Lösung aussieht:
Die Erzieherin E arbeitet in einem Kindergarten unter einem kirchlichen Träger. Da sie den Beruf aus pädagogischer Überzeugung ausübt aber selbst nicht gläubig ist, möchte sie aus der Kirche austreten. Erhält der Arbeitgeber (die Pfarrei) eine Meldung zu diesem Austritt? Der Wohnort der E liegt in einer anderen Stadt als die Arbeitsstätte.
spätestens mit der neuen lohnsteuerkarte, auf der kein kirchensteuermerkmal mehr enthalten ist, erfährt der arbeitgeber vom kirchenaustritt, es sei denn die lohnabrechnung erfolgt über externe abrechnungsstellen.