Kirchenbeitrag in Österreich?

Hallo,
eine sehr wichtige Frage:
Wie sieht das jetzt eigentlich wirklich aus mit dem Kirchenbeitrag? Jeder hat da eine andere Meinung.
Mein Vater hat Jus studiert und meinte, laut Kirchenrecht gibt man mit der Taufe NICHT seinen Willen kund, dass man der Kirche beitreten möchte. Angeblich erst wenn man mindestens EINMAL eine Zahlung (also Kirchenbeitrag) geleistet hat. Ich bitte alle Wissenden :smile: mir schnell zu antworten, da ich keine Lust auf Gehaltspfändungen u. dgl. habe!!!
Prinzipiell denke ich, hat mein Vater wohl recht, aber wer weiss, vielleicht gab es ja eine Gesetzesänderung???
Bin auch dankbar für Links mit Gesetzestexten + Auszügen etc.
Ist echt wichtig, danke im voraus
eure Silvi

Hallo Silvi,

in den fuenfziger Jahren versuchte ich, aus der evangelischen Kirche auszutreten. Ich hatte aber keinen Geburtsschein, sondern nur eine Geburtsbestaetigung der evangelischen Kirche am Matzleinsdorfer Platz. Dies wurde zum Austreten beim Magistrat nicht anerkannt. In der Kirche wurden bei den Kriegshandlungen die Seite mit meinem Eintrag herausgerissen.

Ich habe NIE eine Kirchensteuer bezahlt. Etwa im Jahre 1960 wurde ich verklagt, in Vertrauen auf meine Austrittsversuche lachte ich im Vorhinein ueber die Gerichtsverhandlung. Das Lachen verging mir bald, ich wurde zur Nachzahlung von 800 Schilling verurteilt.

Spaeter kam ich darauf, dass ich in einer Klinik in Hernals geboren wurde, dort bekam ich auch meine Gueburtsurkunde und konnte austreten.

Wie es heute ist, kann ich Dir nicht sagen, aber wenn Du vorsichtig bist, tritt rechtzeitig aus.

Gruesse, Rudolf

Spaeter

Hallo, Sylivia:smile:
laut dieser rechtsauskunft:
http://www.denk-ferdin.at/kirchensteuer.htm#beitrags…
beginnt die kirchenzugehörigkeit mit der taufe
lg aus wien
jenny

Hallo Sylvia!
Ich würde sagen Dein Vater hat recht.
Es ist schon an die 30 Jahre her seit meinem „Kirchenaustritt“.

Damals erreichte mich auch eine Kirchensteuerrechnung. Inzwischen wurde diese Vorschreibung ja auf Kirchenbeitrag umbenannt.

Ein befreundeter Jurist, frisch mit dem Studium fertig, hat sich als ich geklagt wurde meiner Sache angenommen.

Da die Glaubensgemeinschaft nicht nachweisen konnte daß ich ihr angehöre hat sie Klage natürlich verloren.

Meine Taufe mit dem Alter von 3 Tagen wurde nicht als Beitritt anerkannt.

Da ich seit meiner Religionsmündigkeit (14 Jahre) kein Dokument mit Religionsbezug unterzeichnet habe, keine „Leistungen“ wie Firmung oder Eheschließung beansprucht und auch keine noch so kleine Spende (20 öS damit sie Ruhe geben) bezahlt habe konnte sie meine Religionszugehörigkeit vor Gericht nicht Belegen.

Sie haben aber dagegen berufen und so ging es in die nächste Instanz.

Also zur Abschreckung ein Schuß vor den Bug. Vielleicht bezahle ich ja doch.

Um nicht neuerlich mit ihrer Forderung zu unterliegen und somit ein negatives Grundsatzurteil zu bekommen haben sie vor der Verhandlung die Klage zurückgezogen und meinem Anwalt sämtliche Kosten ersetzt.

Ich wurde aufgefordert Auszutreten. Mit der Rechtsfolge der Beitragsnachzahlung von der Beitragspflicht bis zum Austritt.

Habe ich auf Anraten meines Juristenfreundes aber nie gemacht daher auch „Kirchenaustritt“.

Da aus der Sicht der Beitragsstelle alles noch in Schwebe ist bekomme ich von Zeit zu Zeit Beitragsvorschreibungen.

Auf meine Forderung mich zu streichen erfolgt immer die Forderung an mich auszutreten. Natürlich werden die Folgekosten dieses Austrittes verschwiegen. So bleibe ich als Blutdruckheber des Sachbearbeiters und zu meiner Belustigung in ihrer Mitgliederkartei.

Ich glaube nicht daß sich rechtlich wesentliches verändert hat denn sonst würden sie mich ja neuerlich klagen und keine Angst vor einem Grundsatzurteil haben.

Gruß aus Wien

Karl

Hallo, Sylivia:smile:
laut dieser rechtsauskunft:
http://www.denk-ferdin.at/kirchensteuer.htm#beitrags…
beginnt die kirchenzugehörigkeit mit der taufe
lg aus wien

Hallo Jenny!
Das ist die Rechtsmeinung der Kirche. Nach dieser ist die Taufe ein unaulöschbares Zeichen und damit währe ein Austritt aus der Kirche überhaupt nicht möglich.
Die Meinung der Rechtssprechung und der Gesetzgeber ist eine andere. Wir leben ja nicht in einem Gottesstaat…

Grüße aus Wien
Karl

Servus, Karl:smile:
das ist die meinung eines unabhängigen steuerberaters, der mit der kirche relativ wenig am hut hat.
lieben gruss aus wien,
jenny

Hallo,

die staatliche Regelung der Kirchenbeitragspflicht (und nur auf die staatliche kann es ankommen, wenn man sie auch zwangsweise durchsetzen will) findet sich im „Gesetz über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich“, welches von den Nazis nach dem Anschluß bei uns in Kraft gesetzt wurde und noch immer gilt.
Du kannst es auf http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ nachlesen.
[In der Suchmaske bei „Kurztitel“ am besten „Kirchenbeiträge - Erhebung in Österreich“ eingeben.]

Die Frage, ob man mit der Taufe mangels eigener Zustimmung bzw mangels eigener Geschäftsfähigkeit überhaupt wirksam der Kirche beigetreten ist, erübrigt sich aber. Denn zum damaligen Zeitpunkt wurde man von seinen Eltern als den gesetzlichen Vertretern vertreten (vgl auch § 154 Abs 2 ABGB).

Das „Ich muß nichts zahlen, solange ich noch nie etwas gezahlt habe“ ist also nur ein weit verbreitetes, aber falsches Gerücht. Am besten so schnell wie möglich austreten, wenn man unnötige Kosten vermeiden will.

P.

Korrektur

[In der Suchmaske bei „Kurztitel“ am besten „Kirchenbeiträge -
Erhebung in Österreich“ eingeben.]

Da kommt was falsches raus, probier besser:
„Erhebung von Kirchenbeiträgen - Österreich“

Servus, Karl:smile:
das ist die meinung eines unabhängigen steuerberaters, der mit
der kirche relativ wenig am hut hat.
lieben gruss aus wien,

Hallo Jenny!
Daraus geht eigentlich nur hervor auf welcher Grundlage diese Beiträge erhoben werden und wie sie steuerlich zu behandeln sind.
Es gab auch Zeiten wo Schmiergelder steuerlich abgeschrieben werden konnten ohne damit eine Rechtsgrundlage für Schmiergelder anzuerkennen.
Das „Liebesgeld“ einer Prostituierten ist auch nicht legal aber das Finanzamt berechnet davon Steuer.
Es ist also nicht alles was steuerlich behandelt wird auch gesetzlich legal.

Grüße Karl

[In der Suchmaske bei „Kurztitel“ am besten „Kirchenbeiträge -
Erhebung in Österreich“ eingeben.]

Da kommt was falsches raus, probier besser:
„Erhebung von Kirchenbeiträgen - Österreich“

Hallo Patrik!
Gibt es dazu auch ein höchstricherliches Urteil?
Laut meiner Information kann diese Rechsaufassungung der elterlichen stellvertretenden Zustimmung in dieser Sache vor einem Höchstgericht nicht bestehen.
Daher zieht die Kirche regelmässig ihre Klagen vor dem Höchstgericht zurück.
Darum würde mich ein solches Urteil und die Begründung interessieren.

Grüße aus Wien
Karl

Hallo Patrik!

Patrick bitte :smile:

Gibt es dazu auch ein höchstricherliches Urteil?

Keine Ahnung. Hab bis jetzt auch nicht danach gesucht.

Laut meiner Information kann diese Rechsaufassungung der
elterlichen stellvertretenden Zustimmung in dieser Sache vor
einem Höchstgericht nicht bestehen.

Naja, wenn das Gesetz in § 154 Abs 2 ABGB gerade die Vertretung des Kindes durch seine Eltern ua in Bezug auf den „Eintritt in eine Kirche oder Religionsgesellschaft“ regelt, dann setzt es wohl voraus, daß die Eltern eine entsprechende Vertretungsbefugnis haben (bis zur Religionsmündigkeit des Kindes).

Daher zieht die Kirche regelmässig ihre Klagen vor dem
Höchstgericht zurück.

Regelmäßig?

Ciao
P.