Hallo,
weiß von Euch jemand, ob Einträge in Kirchenbücher (Geburt, Taufe, Tod)
dem Datenschutz unterliegen und ob man so einfach bei einem Pfarramt eine Auskunft bekommt?
Da ich aus persönlichen Gründen ein paar Daten von meinen Vorfahren benötige, hatte ich schonmal beim entsprechenden Pfarramt angefragt, jedoch zur Antwort bekommen, dass die Daten bis 100 Jahre dem Datenschutz unterliegen.
Ich glaube das nicht so recht, da ja o.g. Ereignisse (Geburt, Tod, Taufe etc.) in jeder Zeitung und jedem Gemeindeblatt stehen und somit auch veröffentlicht werden… Aber vielleicht liege ich da auch falsch???
Vielleicht weiß jemand von Euch Rat.
Vielen Dank im Voraus
Chris
Hallo Chris,
doch, dem ist so. Das Pfarramt darf keine Daten herausgeben, die noch lebende Personen betreffen könnten. Geburten, Trauungen und Todesfälle werden (jedenfalls in unserem) Gemeindeblatt nicht von Seiten des Gemeinde- oder Pfarramtes veröffentlicht. Und die z. Zt. anstehenden Konfirmationen werden nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in das Gemeindeblatt gesetzt.
Meine Kenntnisse kommen aus langjähriger Pfarramts-Sekretariatsarbeit.
LG
Birgitt
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weiß von Euch jemand, ob Einträge in Kirchenbücher (Geburt,
Taufe, Tod)
dem Datenschutz unterliegen und ob man so einfach bei einem
Pfarramt eine Auskunft bekommt?
Hallo Chris!
Ich bin ziemlich regelmäßig für lokale Forschungen im zuständigen Diözesan-Archiv zugange, in dem die älteren Matrikelbücher der einzelnen Pfarreien zentral eingestellt sind. Die Seiten mit den Eintragungen der letzten hundert Jahre sind durch eine um diese Seiten gelegte Papiermanschette vor dem Zugriff gesichert, weil diese SPERRFRIST einzuhalten ist.
Das Datum des betreffenden Ereignisses kann man zwar dem Index entnehmen, nicht aber die sonstigen Einträge dazu (also etwa über den Vater eines Kindes oder die Eltern der Brautleute u. ä.)
Gruß!
H.
Hallo,
Sperrfrist und Datenschutz hin oder her. Wenn Du mit einem der zuständigen Personen (Kirchenvorstand, Pfarrer, Sekretärin) gut stehst hast Du Chancen, an die gewünschten Infos ranzukommen.
Solches Tun klingt unanständig?. Kommt drauf an wo Du bist. In Bayern nennt man solches CSU.
Gruß,
Udo
Übrigens Datenschutz. Wenn eine Taufe, Hochzeit oder sowas abgehlten wird, dann sind diese Veranstaltungen öffentlich und es werden viele Daten der Beteiligten in diesem öffentlichen Rahmen öffentlich erzählt. Nach der Taufe, Eheschliessung soll dies dann dem Datenschutz unterliegen? Macht irgendwie keinen Sinn.
weiß von Euch jemand, ob Einträge in Kirchenbücher (Geburt,
Taufe, Tod)
dem Datenschutz unterliegen und ob man so einfach bei einem
Pfarramt eine Auskunft bekommt?
Da ich aus persönlichen Gründen ein paar Daten von meinen
Vorfahren benötige, hatte ich schonmal beim entsprechenden
Pfarramt angefragt, jedoch zur Antwort bekommen, dass die
Daten bis 100 Jahre dem Datenschutz unterliegen.
Ich glaube das nicht so recht, da ja o.g. Ereignisse (Geburt,
Tod, Taufe etc.) in jeder Zeitung und jedem Gemeindeblatt
stehen und somit auch veröffentlicht werden… Aber vielleicht
liege ich da auch falsch???
Vielleicht weiß jemand von Euch Rat.
Vielen Dank im Voraus
Chris
Hallo,
auch Hallo
Sperrfrist und Datenschutz hin oder her. Wenn Du mit einem der
zuständigen Personen (Kirchenvorstand, Pfarrer, Sekretärin)
gut stehst hast Du Chancen, an die gewünschten Infos
ranzukommen.
Den Pfarrer, die Sekretärin (andere kommen nämlich an die Kirchenbücher nicht heran, da sie im Pfarramt verwaltet werden) möchte ich sehen, der sich dazu hinreißen lässt.
Solches Tun klingt unanständig?. Kommt drauf an wo Du bist. In
Bayern nennt man solches CSU.
Ich wohne in Hessen
Gruß,
Udo
Übrigens Datenschutz. Wenn eine Taufe, Hochzeit oder sowas
abgehlten wird, dann sind diese Veranstaltungen öffentlich und
es werden viele Daten der Beteiligten in diesem öffentlichen
Rahmen öffentlich erzählt.
Es haben aber auch die Beteiligten ihr Einverständnis gegeben. Schon allein dadurch, dass sie eine Taufe, kirchliche Trauung etc. wollen, wissen sie, dass ihre Daten während der kirchlichen Handlung genannt werden.
Nach der Taufe, Eheschliessung soll
dies dann dem Datenschutz unterliegen? Macht irgendwie keinen
Sinn.
Natürlich macht das Sinn, weil nämlich Dritte diese Daten ohne Einverständnis der Betroffenen nicht weitergeben dürfen.
LG
Birgitt
weiß von Euch jemand, ob Einträge in Kirchenbücher (Geburt,
Taufe, Tod)
dem Datenschutz unterliegen und ob man so einfach bei einem
Pfarramt eine Auskunft bekommt?
Da ich aus persönlichen Gründen ein paar Daten von meinen
Vorfahren benötige, hatte ich schonmal beim entsprechenden
Pfarramt angefragt, jedoch zur Antwort bekommen, dass die
Daten bis 100 Jahre dem Datenschutz unterliegen.
Ich glaube das nicht so recht, da ja o.g. Ereignisse (Geburt,
Tod, Taufe etc.) in jeder Zeitung und jedem Gemeindeblatt
stehen und somit auch veröffentlicht werden… Aber vielleicht
liege ich da auch falsch???
Vielleicht weiß jemand von Euch Rat.
Vielen Dank im Voraus
Chris
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Beiträge.
Vielleicht ist es wirklich das Beste mal persönlich beim Pfarrer vorzureiten und nochmal nachzufragen obwohl ich mir keine großen Hoffnungen mache. Zumal ich nicht mal mehr der Kirche angehöre…
Im übrigen sind die Personen, über die ich ein paar Infos will, schon alle gestorben. Aber Kinder leben teilweise noch. Ich weiss nicht inwiefern diese dann betroffen sind. Obwohl ich von denen die Daten weiss.
Aber was solls, Gesetz ist eben Gesetz!
Also, herzlichen Dank noch mal und viele Grüße
Chris