Kirchenein- und austritt

Moin!

Dass der Kircheneintritt umsonst ist, ist wohl jedem klar. Er ist allerdings auch kostenlos. Der Austritt ist hingegen mit einer behördlichen Gebühr verbunden (in unterschiedlicher Höhe, je nach Region). Die evangelische Kirche macht mit diesem Unterschied auch Werbung: Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos. Quelle: http://www.ekd.de/einsteiger/wiedereintritt.html.

Wie passt das zusammen? Es ist doch jedem freigestellt, aus der Kirche auszutreten. Wie kann hier überhaupt eine Gebühr anfallen? Ist das verfassungsrechtlich in Ordnung?

Axel

Moin!

Dass der Kircheneintritt umsonst ist, ist wohl jedem klar. Er
ist allerdings auch kostenlos.

Das überlasse bitte jedem selbst.

Hi,

Der Austritt ist hingegen mit
einer behördlichen Gebühr verbunden (in unterschiedlicher
Höhe, je nach Region).

mein Kirchenaustritt war kostenlos. Und nu? :wink:

Was ich viel schlimmer finde ist, dass der Austritt erst zum übernächsten Monat gilt. Dass man im laufenden Monat die Kirchensteuer noch zahlen muss kann ich ja noch nachvollziehen, warum aber der Folgemonat auch noch besteuert wird - wohingegen man, sollte man in diesem Monat sterben, alle Konsequenzen des Austritts „zu spüren“ bekäme - kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.

Es wäe vielleicht wichtig zu wissen wie hoch diese Austrittsgebühr ist (bei mir wars wie gesagt kostenlos), 5 € könnte man noch mit dem Verwaltungsaufwand begründen, 150 € wohl eher nicht mehr. Also wie liegen die Preise im Schnitt?

Liebe Grüße
Sue

Hallo,

Es wäe vielleicht wichtig zu wissen wie hoch diese
Austrittsgebühr ist (bei mir wars wie gesagt kostenlos), 5 ?
könnte man noch mit dem Verwaltungsaufwand begründen, 150 ?
wohl eher nicht mehr. Also wie liegen die Preise im Schnitt?

In Frankfurt/ Main fällt eine Gebühr von 25 ? an (habe ich selbst vor ein paar Monaten bezahlt).

Gruß,

Elke

Wie passt das zusammen? Es ist doch jedem freigestellt, aus
der Kirche auszutreten. Wie kann hier überhaupt eine Gebühr
anfallen? Ist das verfassungsrechtlich in Ordnung?

Hallo, Axel,
zwar kann ich dir zum rechtlichen Aspekt keine Auskunft geben, aber mir scheint, deine Informationen zum Kirchenaustritt sind noch etwas unvollständig. Hier die erforderlichen Einzelheiten: http://www.ibka.org/infos/FAQKA.html

Gruß
Eckard

Dass der Kircheneintritt umsonst ist, ist wohl jedem klar.

Deine Meinung. Wissen kann man´s nie. Ich geh auf Nummer sicher für den Fall, daß da oben doch jemand ist :wink:

Der Austritt ist hingegen mit
einer behördlichen Gebühr verbunden
Wie passt das zusammen? Es ist doch jedem freigestellt, aus
der Kirche auszutreten.

Klar. Aber wenn er es tut, muß er zahlen.

Wie kann hier überhaupt eine Gebühr
anfallen? Ist das verfassungsrechtlich in Ordnung?

Kannst ja mal bis nach Karlsruhe ziehen…
Im Ernst: Mit der gleichen Berechtigung könntest Du eine entsprechende Frage wegen der Gebühren bei der Heirat stellen. Der Staat hat Verwaltungsaufwand und ist ermächtigt, hierfür Gebühren zu erheben. Trittst Du nicht aus, fallen sie nicht an. (Genauso wenn Du nicht heiratest :wink: )
Du hättest ja nicht „eintreten“ müssen, schließlich bist Du nicht qua Gebirt Zwangsmitglied einer Kirche. Daß die meisten von ihren Eltern „eingetreten werden“, wenn sie noch nicht mal piep sagen können, kann man nun wirklich nicht dem Staat anlasten.

Ciao, Wotan

Hallo Axel, wenn Du eintrittst, tust Du dies bei der Kirchengemeinde direkt. Wenn Du hingegen austrittst, wendest Du Dich an Deine Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung: Dein Austritt wird in einer entsprechenden Erklärung aufgenommen und an die erforderlichen STellen weitergeleitet (dürfte mit der Kirchensteuer zusammenhängen). Und die Gemeinde erhebt für ihre Leistungen GEbühren. Gruss, Eva

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Hallo Wotan,

Du hättest ja nicht „eintreten“ müssen, schließlich bist Du
nicht qua Gebirt Zwangsmitglied einer Kirche. Daß die meisten
von ihren Eltern „eingetreten werden“, wenn sie noch nicht mal
piep sagen können, kann man nun wirklich nicht dem Staat
anlasten.

Zwar werden die meisten durch die Eltern „in die Kirche eingetreten“, aber diese elterliche Entscheidung muss dann noch jeder eigens bestätigen. Dafür ist in der evangelischen Kirche die Konfirmation, in der katholischen die Kommunion da. Also ist doch man dann doch „selber schuld“ Mitglied in einer Kirche zu sein. :wink:

Grüße von
Tinchen

Hi,

In Frankfurt/ Main fällt eine Gebühr von 25 ? an (habe ich
selbst vor ein paar Monaten bezahlt).

nunja, ist zwar ärgerlich, aber imho noch zu verkraften. Andere „Verwaltungsakte“ kosten ähnlich viel.

Liebe Grüße
Sue

Zwar werden die meisten durch die Eltern „in die Kirche
eingetreten“, aber diese elterliche Entscheidung muss dann
noch jeder eigens bestätigen. Dafür ist in der evangelischen
Kirche die Konfirmation, in der katholischen die Kommunion da.
Also ist doch man dann doch „selber schuld“ Mitglied in einer
Kirche zu sein. :wink:

Hallo Tinchen,
bei den Katholiken ist das die Firmung, nicht die Erstkommunion (im 3. Schuljahr tut man noch, was die Eltern sagen)
Religionsmündigkeit beginnt in D mit dem 14. Lebensjahr

Gruß
HaweThie

Nein

Zwar werden die meisten durch die Eltern „in die Kirche
eingetreten“, aber diese elterliche Entscheidung muss dann
noch jeder eigens bestätigen. Dafür ist in der evangelischen
Kirche die Konfirmation, in der katholischen die Kommunion da.
Also ist doch man dann doch „selber schuld“ Mitglied in einer
Kirche zu sein. :wink:

Konfirmation/Firmung haben meines Wissens nach im rechtlichen und verwaltungstechnischen Sinn nichts mit der Kirchenmitgliedschaft zu tun.
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht die Taufe.
Die Konfirmation/Firmung ist die Bestätigung der Taufe.
Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden, eine Nottaufe vorzunehmen und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden.
Mit der Kirchemmitgliedschaft an sich hat sie aber nichts zu tun, d.h. Kirchenmitglied ist und bleibt auch der/die Getaufte, der/die nicht an Konfirmation/Firmung „teilnimmt“.

Ciao, Wotan

Ciao, Wotan

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Hallo HaweThie,

Hallo Tinchen,
bei den Katholiken ist das die Firmung, nicht die
Erstkommunion (im 3. Schuljahr tut man noch, was die Eltern
sagen)
Religionsmündigkeit beginnt in D mit dem 14. Lebensjahr

Ok, wieder was dazugelernt. Danke!

Grüße von
Tinchen
(evangelisch)

Hallo Wotan,

wer sich aber durch Konfirmation oder Firmung aktiv für die Kirche entscheidet darf sich hinterher nicht darüber beschweren! Und damit wäre sicher dem grössten Teil der Beschwerdeführer der Wind aus den Segeln genommen, findest du nicht?

Grüße von
Tinchen

wer sich aber durch Konfirmation oder Firmung aktiv für die
Kirche entscheidet darf sich hinterher nicht darüber
beschweren! Und damit wäre sicher dem grössten Teil der
Beschwerdeführer der Wind aus den Segeln genommen, findest du
nicht?

Nein. Drin ist drin, „drinner“ wegen Konfirmation/Firmung gibt´s nicht (in Bezug auf einen Austritt).

Ciao, Wotan

Zwar werden die meisten durch die Eltern „in die Kirche
eingetreten“, aber diese elterliche Entscheidung muss dann
noch jeder eigens bestätigen. Dafür ist in der evangelischen
Kirche die Konfirmation, in der katholischen die FIRMUNG da.
Also ist doch man dann doch „selber schuld“ Mitglied in einer
Kirche zu sein. :wink:

Nein das stimmt so nicht und zwar aus einem einzigen Grund heraus:

Wenn ich mich nicht firmen/konfirmieren lasse, zahle ich trotzdem später meine Kirchensteuer und er der Austritt kostet immer noch Geld fürs Stempelschwingen der Beamten.

Gruß ivo

Hi Sue,

nunja, ist zwar ärgerlich, aber imho noch zu verkraften.

stimmt, aber eben doch ärgerlich…

Andere „Verwaltungsakte“ kosten ähnlich viel.

Oder mehr :wink:, für’s Heiraten haben wir jetzt zweimal eine Verwaltungsgebühr von 33 Euronen bezahlt, weil wir nicht auf dem Standesamt geheiratet haben, wo wir wohnen…

Liebe Grüße,

Elke