Kircheneintritt - Fehler auf Steuerkarte

Hallo,

ich bin Mitglied in der ev. Kirche (eher passiv).

Vor etwa 3 Jahren ist folgendes passiert: Die Kirchensteuer ist mir von meinem Arbeitgeber von einem auf den anderen Monat nicht mehr abgezogen worden. Das Feld „Kirchensteuer“ auf der Gehaltsabrechnung bleibt seitdem leer, auch laut Lohnsteuerkarten zahle ich keinen Kirchenbeitrag mehr. Ein Fehler der Firma, irgendwas kam da mal bei der Berechnung durcheinander.

Okay, kann ich gut mit leben, darum habe ich auch nix gesagt.

NUN ABER läuft mein Arbeitsvertag bald aus und ich möchte mich wieder bewerben. Auch auf Stellenanzeigen kirchlicher Träger (arbeite im sozialen Bereich). Hier wird eine Kirchenzugehörigkeit erwartet, klar.

Hmmmh…wie soll ich mich nun am besten verhalten?
Die Wahrheit sagen? Dann könnte es doch sicher sein, dass ich die Kirchensteuer der letzten Jahre nachzahlen muß? Puh, das wäre definitiv zu viel für mich…
Oder „wiedereintreten“ und erzählen, ich wäre vor einiger Zeit ausgetreten, habe aber den Nachweis darüber (den man meines Wissens für einen Wiedereintritt benötigt)nicht mehr? Kommt das nicht raus?

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte! :smile:

Lieber Gruß
Jessica

Hallo Jessica,
also ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Austritt gefolgert wird, weil dem AG ein Fehler unterlaufen ist. Ich würde vielleicht erst mal beim AG nachfragen aus welchem Grund keine KiSt mehr abgezogen wurde. Eventuell scheinheilig beim KiSt-Amt nachfragen das du deinen Bescheid verloren hast, ob Sie dir diesen nochmal zusenden können. Dann sagen Sie ja ob du noch Mitglied bist oder nicht. Bzw. du fragst einfach nach einer Bestätigung über deine Zugehörigkeit. Die Gefahr, das dem KiSt aber was auffällt ist in beiden Fällen gegeben. Wie es da dann zu Handhaben ist, weiß ich leider nicht genau. Einerseits kann man sagen, dem AN hätte es auffallen müssen. Andererseits, ich schau mir meine Monatsabrechnung auch nie an. Ich seh ja was auf dem Konto ist…

VG
Katrin

Guten Tag,

wenn sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind, spielt es keine Rolle ob ihr AG Kichensteuer abführt oder nicht. Das wird das Finanzamt bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung nachholen, sofern sie dort wahrheitsgemäß angegeben haben, dass sie in der Kirche sind.
Ich hoffe geholfen zun haben.

Gruß
Micha

Liebe Jessica,

zunächst ein sehr wichtiger Hinweis: Du bist zwar, wenn du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehst, nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben; jedoch könntest du dich der leichtfertigen Steuerverkürzung schuldig gemacht haben. Dies hängt davon ab, in welchem Bundesland du lebst, und wie lange du von dem unrichtigen Steuereinbehalt wusstest. An deiner Stelle würde ich in jedem Fall Steuererklärungen für die Zeiträume abgeben, um Straffreiheit zu erlangen.

Ist auf deiner Lohnsteuerkarte deine Kirchenzugehörigkeit eingetragen? Wenn dem so ist, brauchst du deinem neuen Arbeitgeber den unrichtigen Steuereinbehalt deines ehemaligen Arbeitgebers gar nicht schildern. Der neue Arbeitgeber wird es in Zukunft richtig machen und die Kirchensteuer einbehalten und abführen. Außerdem gehen deinen zukünftigen Arbeitgeber deine steuerlichen Angelegenheiten nichts an. Ein „Wiedereintritt“ ist folglich gar nicht nötig.

Mit der Antwort zufrieden?

Willst du genaueres zum genauen Vorgehen einer sogenannten Selbstanzeige wissen, müsstest du dich in jedem Fall direkt an (d)einen Steuerberater wenden.

Liebe Grüße

chrm

Oh Sorry,

da kenne ich mich leider auch nicht aus. Ich würde grundsätlich erstmal nichts sagen und falls jemand nachfragt, die „Wahrheit“ sagen, aber mich dumm stellen, dass das garnicht aufgefallen ist mit dem fehlemdem Steuerabzug.
Auf keinen Fall würd ich sagen, zwischendurch ausgetreten zu sein (ich glaube, dass ist für den kirchl. Träger noch schlimmer).
Viel Glück bei der Jobsuche!
UschiK

Hi Jessica,
da Du nicht aus der Kirche ausgetreten bist, wirst Du -so schätze ich- die Steuer nachzahlen müssen! Außer es gäbe einen Weg „nachträglich rückwirkend“ auszusteigen, den ich aber für unwahrscheinlich halte, da Du ja derweil die „kirchlichen Leistungen“ nutzen konntest (auch wenn Du es vielleicht nicht getan hast). Du wirst die Sache so oder so klären müssen - vielleicht erstmal über die Personalstelle Deines aktuellen Arbeitgebers?
Gruß,
Sabine

Hallo Jessica,
leider kann ich dir da auch nicht weiterhelfen.
Gruß Jutta

Was stand denn auf den Lohnsteuerkarten? War dort das Feld " Religionszugehörigkeit" frei-- oder vd oder…
Wenn dort " ev" gestanden hat, hat der AG einen Fehler gemacht.Sind Sie denn mal ausgetreten?
Sie sollten das mit Ihrem jetzigen AG klären, sonst kann es Ärger geben.

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
das Feld „Religionszugehörigkeit“ ist seidem frei,
ich bin aber nie aus der Kirche ausgetreten.
LG
Jessica

Hallo,
meines Erachtens ist es besser, die Karten auf den Tisch zu legen, auch wenn eine Nachbesteuerung droht.
Aber vielleicht kommt die nicht, weil die Bescheide schon bestandskräftig sind.

MfG
R. OTT

Hallo Jessica,
Steuern sind eine Verbindlichkeit dem Finanzamt gegenüber. Die Tatsache dass Sie, bzw. Ihr Arbeitgeber für Sie, aufgehört hat Steuern zu zahlen ändert daran nichts. Schulden mehren sich je länger man wartet. Im Übrigen ist jeder Steuerpflichtige nicht nur angehalten eine Ekst-Erklärung am Jahresende einzureichen. Da wäre dann auf der Anlage N auf der ersten Seite bereits aufgefallen, das Sie ein Feld leer gelassen haben ohne dass es dafür einen Grund gab und gibt. Aus Ihren Ausführungen wird ganz einfach nur deutlich, dass Sie niemals Ihre Steuern erklären. Deshalb haben Sie jetzt ein paar hundert Euro Schulden. Ich hoffe Sie erkennen nun die Lösung. Immerhin haben Sie Geld verbraten das Ihnen nicht gehört. Zu Ihrem zweiten „Problem“: Sie nehmen an, aus der Kirche ausgetreten zu sein. Das ist nicht richtig. Sie müssten dafür persönlich eine Erklärung im Ordnungsamt abgegeben haben und hätten dann eine Bescheinigung darüber erhalten. Außerdem endet selbst dann noch nicht die Kirchensteuerpflicht sofort, sondern erst im Folgejahr. Da Sie also niemals ausgetreten sind, Sie haben lediglich Steuerschulden, können Sie auch nicht wieder eintreten. Den Rest Ihrer Frage beantwortet Ihnen das Kirchenamt. Dort gibt ein Register. Da stehen Sie drin, da Sie nie aus der Kirche ausgetreten sind. Wären Sie es „käme das natürlich 'raus“.

Alles Gute !

Ihr Halford

Hallo,
danke für Ihre Antwort.
Zwei Dinge muß ich korrigieren:

  • Ich gebe jedes Jahr meine Steuererklärung ab.
    Offenbar ist das Ausbleiben der Zahlungen aber niemandem aufgefallen.
  • Ich habe nie gesagt, dass ich aus der Kirche ausgetreten bin. Im gegenteil: Ich bin mir
    sicher, NICHT ausgetreten zu sein.

LG
Jessica

frage abgelaufen