Kircheneintritt?

das kommt öfter vor, als du glaubst.
Wieviel % der getaufen kommen noch zur Kirche? (Auch Ostern und Weihnachten ist zZ ziemlich leer)

sagt dir „evangelisch“ irgend was?

Ach ja - wg. mehrfachen

bin ich raus

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Du hast aber viele Söhne.

Ganz sicher!
Die Kirch hat sich nie gemeldet!

Erst jetzt oindirekt mit dem Einzug der Kirchemsteier…

Hallo,

ja, ja, der Kircheneintritt. Böser Fall von „Vertrag“ mit Minderjährigen.
Zudem: der Eintritt ist in jeder popeligen Dorfkirche mit 1/3 Pfarrstelle möglich, Austritt geht nur beim Amtsgericht der Kreisstadt. Man kann sich denken, warum.

Gruß,
Paran

Das ist so pur nicht ganz zutreffrnd. Es gibt den kleinen Nachsatz, in der gesetzlichen Regelung, der mit „sofern“ beginnt. Den muss man auch lesen.
Die Zugehörigkeit zu irgendeiner christlichen Glaubensrichtung wird mit der Taufe begründet.
LG

Mir geht dieser tendenziell pauschal gegen „Kirche“ gerichtete und mit profundem Halbwissen angereicherte Kuddelmuddel hier auf den Senkel.
Zur ursprünglichen Frage: die betreffende Person muss irgendwann getauft worden sein. Damit ist sie im entsprechenden Kirchenregister.
Mein leiblicher Sohn ist bewusst nicht getauft, erwachsen, zahlt folglich keine Kirchensteuer. Ich bin nicht blind „pro Kirche“. Ich halte es aber für unaufrichtig, sich mit bestätigendem gegenseitigen Halbwissen in den Vorurteilen zu bestätigen.
LG

Hallo, es geht hier um den Zuzug aus dem zentraleuropäischen Auslands.

Viele Grüße

Gutes Stichwort Halbwissen!

Damit sind mindestems 3 Gemeinden, 2 Finanzämter und 1 Pfarramt mehr als reichlich bestückt.
Leider unsere Ansprechpartner…

Da will ich hier nicht über das Halbwissen anderer urteilen, die es zum größtem Teil gut meinen.

Übrigens, zur allgemeinen Belustigung, det meisgesagteste Satz in der noch nicht beendetenden Odysee.
Dann muss man eben aus der Kirche austreten, wenn man nicht eingetreten ist.

Gott, ist das dein Wille?

Danke und Grüße

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Nein, das macht man auf dem Standesamt (zumindest in Bayern).

Gruß T