Hallo
angenommen Person X ist vor einigen Monaten nach Bayern gezogen und findet nun einen Brief von der Evangelischen-Lutherische Gesamtkirchengemeinde München im Briefkasten vor, in dem sie aufgefordert wird, abhängig vom Gehalt ein so genanntes Kirchengeld zahlen MUSS, zusätzlich zur Kirchensteuer.
Person X kommt das ganze spanisch vor, da sie soetwas noch nie Zahlen musste.
In diesen Schreiben wird GVBI. S. 1026, GVBI. S. 973, KABI. 2003, 2 19 8jd KABI 2003 S.306 erwähnt. Was genau bedeutet das?
Ist Person X verpflichtet dieses Kirchengeld zu zahlen?
Ich bedanke mich im voraus für eure Anttworten.
Grüße
Jo